Vorwürfe des Matratzen­verbandes Stellung­nahme der Stiftung Warentest

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Der Fach­verband Matratzen-Industrie hat in einer Presse­mitteilung vom 27. September 2018 Vorwürfe gegen die Matratzentests der Stiftung Warentest erhoben. Sie schadeten „dem Markt und der Angebots­vielfalt“ und würden „zu wenig den individuellen Schlaf­komfort“ berück­sichtigen. Hier die Antworten von Dr. Holger Brack­emann, Bereichs­leiter Unter­suchungen bei der Stiftung Warentest, auf die Vorwürfe des Verbandes.
[Update 26.10.2018] Inzwischen hat das Land­gericht Köln per Einst­weiliger Verfügung dem Matratzen­verband zahlreiche in der Presse­mitteilung vom 27. September 2018 getroffenen Aussagen untersagt. [Ende Update]

Produkt­auswahl

Nach welchen Kriterien wählt die Stiftung Warentest die Produkte für einen Test oder Schnell­test aus?

Üblicher­weise orientiert sich die Stiftung an der Markt­bedeutung der Produkte. Das ist bei Matratzen leider nicht so einfach möglich, da kein unabhängiges Markt­forschungs­institut entsprechende Daten erhebt. Auch die Befragung der Anbieter hat leider in der Vergangenheit keine verläss­lichen Informationen erbracht. Deshalb recherchieren wir die Angebote im stationären und im Online-Handel und wählen in wechselnden Produktsegmenten (wie zum Beispiel Schaum­stoff oder Latex) markt­relevante Matratzen aus. Diese werden dann von Mitarbeitern der Stiftung Warentest anonym im Handel einge­kauft.

Prüf­programm

Wie trans­parent sind die Prüfkriterien der Stiftung Warentest?

Wir erklären in „Über uns“ sehr detailliert, wie wir Produkte testen und wie ein Test abläuft. Wie bei allen anderen Tests beschreiben wir auch bei den Matratzen unser Test­verfahren im Artikel So testet die Stiftung Warentest. Bei den Matratzen gibt es dazu zusätzlich auch noch ein Video.

Darüber hinaus erhält jeder Anbieter, dessen Matratzen wir unter­suchen, ein genaues Prüf­programm. Das wurde zuvor in einem Fachbeirat zur Diskussion gestellt, zu dem wir Vertreter von Herstel­lern, des Handels, von Prüf­instituten und Verbraucher­verbänden einge­laden haben.

Kritisieren die Hersteller Ihr Prüf­programm für Matratzen?

In den Sitzungen des Fachbeirats Matratzen haben wir das Prüf­programm in den letzten Jahren immer zur Diskussion gestellt. Dabei gab es keine grund­sätzliche Kritik an unserem Vorgehen; geschweige denn einen alternativen Vorschlag, wie Matratzen geprüft werden sollen. Unser Eindruck ist vielmehr, dass die Hersteller unsere Prüfungen möglichst genau verstehen wollen, vermutlich um sie dann selbst nach­zustellen. Deshalb können wir auch nicht nach­voll­ziehen, dass der Fach­verband Matratzen-Industrie unsere Test­kriterien als „wenig sinn­voll“ bewertet.

Ist der Preis ein Kriterium für die Bewertung?

Nein, grund­sätzlich stellt die Stiftung Warentest Preis und Qualitäts­urteil unabhängig voneinander dar, so dass Verbraucher nach ihren Wünschen und Möglich­keiten eine Auswahl treffen können. Die Matratzen­unter­suchungen der letzten Jahre zeigen übrigens eindeutig, dass Preis und Qualität nicht in einem direkten Zusammen­hang stehen. Relativ preis­werte Matratzen stehen in den Qualitäts­urteilen häufig gut da.

Test­durch­führung

Wie garan­tiert die Stiftung Warentest ihre Neutralität bei Matratzentests?

Die Prüfungen werden von einem Prüf­institut durch­geführt, das unabhängig von Matratzen­herstel­lern ist. Es untersucht übrigens auch für viele andere ausländische Verbraucher­organisationen die Matratzen. Die ermittelten Daten wertet bei der Stiftung Warentest ein Projektleiter aus – das Bewertungs­verfahren ist für alle Matratzen gleich und wurde im Laufe der vergangenen Jahre nur in einigen wenigen Punkten verändert. Die Auswertung wird anschließend unabhängig vom Projektleiter noch einmal in einer internen Verifikation kontrolliert. Und schließ­lich erhalten die Anbieter vor der Veröffent­lichung auch alle objektiv ermittelten Mess­daten, um uns auf eventuelle Fehler aufmerk­sam machen zu können. Bestehen Zweifel, führen wir Nachtests durch.

Test­ergeb­nisse

Wie setzt sich das test-Qualitäts­urteil der Stiftung Warentest zusammen?

Eine gute Matratze muss ganz unterschiedliche Eigenschaften mitbringen. Bei uns stehen an erster Stelle die Liegeeigenschaften, die sich auch nach jahre­langer Benut­zung nicht verschlechtern sollten. Das prüfen wir mit unterschiedlichen Prüf­personen sowie mit einem Halt­barkeits­test. Diese beiden Prüf­punkte machen 60 % unseres Qualitäts­urteils aus. Darüber hinaus unter­suchen wir noch auf Schad­stoffe und Raum­luft­belastung sowie die Wasch­barkeit und Verarbeitung des Bezugs. Wir bewerten aber auch die Deklaration, denn schließ­lich ist es wichtig, dass der Verbraucher im Handel aufgrund dieser Angaben eine passende Matratze finden kann. Und schließ­lich ist die Hand­habung von Bedeutung, da eine Matratze regel­mäßig gewendet werden soll.

Können unterschiedlich schwere und große Menschen auf ein und derselben Matratze gut schlafen, gibt es also eine „Eine-für-alle-Matratze“?

In Abhängig­keit von ihrem Körperbau müssen Matratzen die Schläfer so unterstützen, dass die Wirbelsäule die gleiche Ausrichtung hat wie beim Stehen. Die Stiftung Warentest untersucht diese Liegeeigenschaften mit vier unterschiedlich gebauten Menschen. Diese Prüf­personen repräsentieren etwa zwei Drittel der deutschen Bevölkerung. Einige Matratzen schaffen es tatsäch­lich, alle Prüf­personen gleich gut abzu­stützen. Im Handel finden die Verbraucher übrigens nur sehr selten Angaben, welche Matratze sich für welchen Körperbau und für welches Gewicht besonders gut eignen soll.

Warum hat die Stiftung Warentest bei einigen Matratzen-Tests auf die bett1.de-Matratze verwiesen, die zu diesem Zeit­punkt gar nicht geprüft wurde?

Es ist ein ganz übliches Vorgehen der Stiftung, auf Produkte aus vorherigen Tests hinzuweisen, die noch im Handel sind, denn schließ­lich will der Verbraucher nicht unbe­dingt das neueste Produkt kaufen, sondern vielleicht das beste oder eins mit besonders gutem Preis-Leistungs­verhältnis. Die Body­guard-Matratze von bett1.de hat nun einmal das beste Test­ergebnis erzielt und kostet nicht viel. Wenn wir ein solches Ergebnis „unter den Tisch fallen“ lassen würden, könnte man uns zu Recht den Vorwurf machen, unsere Leser und Internetnutzer unvoll­ständig informiert zu haben.

Werbung mit Test­ergeb­nissen

Macht die Stiftung Warentest Werbung für die bett1.de-Matratze?

Natürlich nicht. Die Body­guard-Matratze von bett1.de ist jedoch die beste bisher von uns untersuchte Matratze. Und wir haben das Ergebnis inzwischen auch mehr­mals über­prüft; dafür wurde die Matratze immer neu anonym einge­kauft. Wir sehen uns hier gegen­über unseren Lesern und Internetnutzern in der Pflicht, auf dieses Produkt immer wieder hinzuweisen, zumal es mit etwa 200 Euro eher im unteren Preis­bereich angesiedelt ist.

Aber hat die Stiftung Warentest nicht extra wegen bett1.de die Werbe­möglich­keit für Matratzen auf drei Jahre verlängert?

Nein. Jeder Anbieter, dessen Produkt wir in einen Test einbeziehen, hat die Möglich­keit, nach der Veröffent­lichung des Ergeb­nisses bei der RAL gGmbH einen Vertrag abzu­schließen, um unsere Markenzeichen in seiner Werbung zu verwenden. Die normale Vertrags­lauf­zeit beträgt zwei Jahre inner­halb eines Zeitraums von 2 ½ Jahren nach Test­ver­öffent­lichung. Auf Antrag besteht die Möglich­keit, diese Zeitdauer um ein Jahr zu verlängern. Natürlich nicht nur bei Matratzen. Voraus­setzung für die Bewil­ligung des Antrages ist, dass die Stiftung Warentest das Produkt inzwischen nicht anders testet und bewertet als zum Zeit­punkt der ursprüng­lichen Test­ver­öffent­lichung. Das Produkt darf auch in der Zwischen­zeit nicht verändert worden sein. Den Antrag darf jeder Anbieter stellen, der einen Lizenz­vertrag abge­schlossen hat. Wird dem Antrag zuge­stimmt, können alle Anbieter, die verlängerte Werbe­möglich­keit nutzen.

Für Matratzen, deren Test­ergeb­nisse wir im Jahr 2015 veröffent­licht haben, wurde ein solcher Verlängerungs­antrag im Herbst 2016 gestellt und bewil­ligt. Der Antrag­steller war übrigens nicht bett1.de, sondern ein anderer Hersteller.

Warum wurde der Antrag bewil­ligt, wo doch Anfang 2017 ein neues Prüf­programm einge­führt wurde?

Es ist korrekt, dass alle ab 2017 veröffent­lichten Matratzentest­ergeb­nisse nach einem veränderten Prüf­programm ermittelt wurden. Die Änderungen betrafen jedoch nur einen einzigen Punkt: Die Prüfung des Schlafklimas wurde gestrichen, da wir mit unserem Prüf­ansatz keine Unterschiede zwischen den Produkten ermitteln konnten. Nennens­werte Änderungen auf das test-Qualitäts­urteil der Produkte brachte diese Änderung nicht mit sich. Das haben wir natürlich zuvor an Beispielfällen durch­gerechnet. Auf die Spitzen­position der bett1.de-Matratze hatte diese Änderung keinen Einfluss.

Profitiert die Stiftung Warentest davon, wenn sie die Matratze eines bestimmten Anbieters immer wieder mit „Gut“ bewertet?

Anbieter, die mit ihrem Produkt gut abschneiden, haben die Möglich­keit, für zwei, in bestimmten Fällen auch drei Jahre mit unserem Qualitäts­urteil zu werben. Dafür müssen sie Lizenz­gebühren zahlen, die weit unter den Preisen liegen, die beispiels­weise ausländische Verbraucher­organisationen verlangen. Die Einnahmen durch das Logo-Lizenz-System betragen 8,1 Prozent unserer Erträge. Bei 698 Lizenz­verträgen im Jahr 2017 spielt die mehr­fache Vergabe eines guten Qualitäts­urteils an ein Produkt finanziell keine Rolle.

Dass wir Produkte mehr­mals unter­suchen, ist übrigens bei vielen Finanz­dienst­leistungen durch­aus die Regel. Bei Waren ist es eher die Ausnahme, da nur wenige Produkte über so lange Zeiträume unver­ändert am Markt angeboten werden.

Matratzen sind genau eine solche Ausnahme. Sie finden sich teils über viele Jahre unver­ändert am Markt. Ein Grund, weshalb wir in test 10/2018 gezielt die besten, nach Herstel­ler­angaben unver­änderten Matratzen aus den Tests der letzten 10 Jahren ausgewählt haben. Da sind immerhin 28 Matratzen zusammenge­kommen. Soweit sie 2016 und früher erst­mals im Test waren, haben wir sie komplett neu geprüft. Übrigens mit einem sehr erfreulichen Ergebnis: Bei den allermeisten Produkten haben wir nur – wenn über­haupt – gering­fügige Änderungen fest­gestellt.

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Glückspirat am 06.10.2018 um 19:05 Uhr
fehlende Stiftung Warentest Neutralität

ich bin Verkäufer bei Matratzen Concord (teile ich auf Wunsch von Stiftung Warentest bei jeden meiner Beiträge mit) die Beiträge sind meine Meinung und nicht die meines Arbeitgebers.
die Vorwürfe des Fachverband sind richtig, meiner Meinung nach sehr milde, aber ich denke die reagieren so vorsichtig, weil man selbst bei nachweisbarer Kritik, sehr schnell in die neidische Konkurrenz-Ecke gestellt wird.
aber die Fakten bleiben halt, hier nur ein paar Beispiele fehlender Neutralität:
*STIWA behauptet nur Schlaraffia verschlechtert sich, die Verschlechterung der Bett1 Matratze um eine ganze Note im wichtigen Bereich Haltbarkeit, wird nicht erwähnt.
*das beste jemals getestete Logo, das nur Bett1 bekommen hat (ob wohl STIWA sagt das Label ist nicht von Ihnen , lassen Sie den Händler damit werben.
*beim Test der besten..10 Jahren, werden online 9 Hersteller erwähnt, bei acht davon wird die getestete Matratze nicht erwähnt, bei einen Bett1 mit seiner Bodyguard Matratze wird sie erwähnt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.09.2018 um 12:50 Uhr
Lizenzentzug

@alle: Die Lizenzbestimmungen regeln, dass ein Anbieter die Qualität seines Produktes nicht verändern darf, wenn er dafür mit einem Testurteil werben möchte. Das kommt immer wieder vor und in solchen Fällen hat die RAL in der Vergangenheit bereits mehreren Unternehmen die Lizenz entzogen (www.test.de/Nachtests-Diese-Produkte-duerfen-das-Testsiegel-nicht-mehr-tragen-5022611-0/).
Wenn hingegen ein Anbieter unsere Testergebnisse auf Produkte überträgt, die gar nicht getestet worden sind, geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Absprache mit uns gegen die Werbung vor. (maa)

alexki am 28.09.2018 um 07:51 Uhr
Erwartbare Reaktion der Matratzen-Industrie

Die Matratzen-Industrie zeigt die erwartbare Reaktion, denn der Test hat mal wieder bewiesen, dass Preis gerade bei Matratzen keinerlei Anhaltspunkt für Qualität ist. Dass das einer Industrie, die mit extrem großen Margen arbeitet, nicht gefallen kann, ist klar.
Und wenn einem dann die sachlichen Argumente fehlen, argumentiert man mit "Sie schadeten „dem Markt und der Angebots­vielfalt“ und würden „zu wenig den individuellen Schlaf­komfort“ berücksichtigen" - Argumente, mit denen man jeden Test in Frage stellen könnte und dann wären alle Tests nutzlos (weil wohl bei keinem Test die exakt die individuellen Präferenzen jedes einzelnen Kunden berücksichtigt werden kann).

dysonson am 27.09.2018 um 23:38 Uhr
Gerichtlich bestätigte Irreführung der Kunden

Ebenso wurde Bett1 bereits im April vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 13.04.2018 - Az.: 6 U 166/17) verurteilt ihre irreführende Werbung mit dem StiWa Siegel auf Matratzen die nicht getestet wurden zu stoppen. Ihre RAL Regeln sagen folgendes:
"Lizenz gilt nur für geprüftes Produkt"
Und ebenso:
"Bei Vertrags­bruch folgt Lizenz­ent­zug"
"Die meisten Unternehmen bleiben bei der Wahr­heit. Gegen Verstöße geht das Ral juristisch vor. Seither ist es seltener geworden, dass Verbraucher mit veralteten oder falschen Testurteilen in die Irre geführt werden. Bei einem Vertrags­bruch entzieht das Ral die Lizenz – Geld zurück gibt es nicht."
Warum erfolgte in diesem Fall kein Lizenzentzug?
(hier mehr Infos): https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/32410-matrazentest-olg-koeln-werbung-testergebnissen.html

dysonson am 27.09.2018 um 23:35 Uhr
Teil 2

Sie verstehen bestimmt, dass es für Verbraucher verwirrend ist, wenn Herr Primus als Chef eines Verbrauchermagazins am 23.5.2018 im Interview mit dem Tagesspiegel Bett1 als „beste jemals getestete Matratze“ adelt, gleichzeitig aber sagen Sie:
"Die Stiftung Warentest passt die Test­methoden regel­mäßig an die tech­nische Entwick­lung an. Aus diesem Grund sind nicht alle Test­urteile voll­ständig miteinander vergleich­bar".
Ich würde dies sehr gerne verstehen.