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- Wer sein Leben nicht mehr allein organisieren kann, dem helfen gesetzliche Betreuer. Die müssen nun das Selbstbestimmungsrecht stärker beachten.
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- Wie können Menschen würdevoll sterben? Ärzte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Suizidhilfe leisten. In der Diskussion ist ein Suizidpräventionsgesetz.
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- Verheiratete dürfen in einem medizinischen Notfall per Gesetz für ihre Ehepartnerin oder Ehepartner entscheiden. Besser ist eine Vorsorgevollmacht.
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@IngeGo: Der Zugriff auf die Datenbank befindet sich hier im kostenpflichtigen Teil des Artikels, und zwar unter Punkt 5 / Besondere Regeln für die Immobilie.
Einen kostenfreien Zugriff auf die Datenbank befindet sich unter diesem Link ganz unten:
www.test.de/betreuungsbehoerdenfinder
Ich habe mir das "Vorsorge-Set" in Papierform gekauft. auf Seite 39 ist angegeben, dass unter test.de/betreuungsbehoerde die PLZ eingegeben und Adresse und Kontaktdaten der zuständigen Betreuungsbehoerde aufgerufen werden können.
Ich lande immer auf folgendem Pfad:
Start/Ehe & Familie/Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Die Suchmaske finde ich nicht.
Hat jemand einen TIP? Vielen Dank dafür!
@schmitz66: Sie können Ihre Patientenverfügung handschriftlich ergänzen. Wichtig ist nur, dass im Ernstfall keine Zweifel aufkommen, dass der Verfasser und Unterschreibende die handschriftlichen Ergänzungen hinzugefügt hat. Fügen Sie gegebenenfalls eine Anmerkung mit Datum hinzu, dass die Änderungen von Ihnen persönlich stammen. Unterschreiben Sie noch einmal extra. Ein einfacherer Weg ist möglicherweise, erneut ein Formular Patientenverfügung auszufüllen.
Guten Tag,
ich habe das Vorsorgeset der Stiftung Warentest vor einigen Jahren gekauft und ausgefüllt. Wenn ich jetzt einzelne Punkte ändern möchte, sollte ich dann die ganze Patientenverfügung neu schreiben oder reicht es wenn ich handschriftlich diese in dem Formular ändere. Mir geht es hier um die Wirksamkeit.
Kommentar vom Autor gelöscht.