Organspende – das sollten Sie wissen

Ein Organspendeausweis enthält eine schriftliche Willenserklärung. Die ausstellende Person erklärt, ob sie mit der Spende eigener Organe und Gewebe einverstanden ist - oder nicht.
Jeder kann in die Situation kommen, nur noch mithilfe eines lebensrettenden Spenderorgans wie Niere, Leber, Herz oder Lunge weiterleben zu können. Es ist medizinisch möglich, Organe eines Verstorbenen zu entnehmen und einem Empfänger zu transplantieren. Diese postmortale Organspende ist in Deutschland gesetzlich geregelt und unterliegt strengen Auflagen: Der Verstorbene muss vor seinem Tod dokumentieren, dass er einer Organspende zustimmt – zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Ist dies nicht der Fall, können Verwandte oder Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Anderen Regeln folgt eine Spende zu Lebzeiten – wie etwa die Stammzellenspende.
Selbst bestimmen – mit dem Organspendeausweis
In einem Organspendeausweis kann jeder ab dem 16. Geburtstag seine Bereitschaft zur Organspende erklären. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist der Zustand der Organe, nicht das Lebensalter. Auf der Vorderseite des Ausweises sind die Adressdaten erfasst. Auf der Rückseite kann der Ausweisinhaber per Kreuzchen seine Wünsche dokumentieren.

- Uneingeschränkte Spende. Mit dem Kreuz an dieser Stelle werden alle Organe und Gewebe gespendet.
- Mit Ausnahme. Bestimmte Organe werden hier von der Spende ausgeschlossen.
- Selbst wählen. Sollen nur bestimmte Organe und Gewebe freigegeben werden, ist das Kreuz hier erforderlich.
- Volle Ablehnung. Hier kann die Organspende, egal aus welchem Beweggrund, komplett abgelehnt werden.
- Andere entscheiden. Eine Vertrauensperson entscheidet. Die erwähnte Person wird im Fall des Todes benachrichtigt.
Organspendeausweis am besten bei sich führen
Sinnvoll ist, den ausgefüllten Organspendeausweis ständig bei sich zu führen. Der Organspendeausweis aus Deutschland hat auch in anderen Ländern Gültigkeit. Ohne Organspendeausweis können Reisende im Ausland gegen ihren Willen zum Organspender werden, darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hin. Denn Grundlage für den Umgang mit einem potenziellen Spender sind nicht die Regelungen im Herkunfts-, sondern die im Aufenthaltsland. Liegt ein deutscher Organspendeausweis vor, wird der Wunsch des Verstorbenen allerdings in der Regel berücksichtigt.
Tipp: Einen Organspendeausweis können Sie über die Internetseite organspende-info.de ausdrucken oder bestellen. Den Organspendeausweis gibt es in einer deutschen Fassung und darüber hinaus in 28 weiteren Sprachen. Ansprechpartner sind auch Hausärzte.
Medizinisch-rechtliche Voraussetzung für Organentnahme
Eine Organspende kommt nur infrage, wenn das Gehirn vor allen anderen Organen versagt hat. Für eine Organspende ist die Diagnose Hirntod Voraussetzung. Die Diagnose ist in Deutschland streng geregelt. Ein Ausfall der Gehirnfunktion hat zur Folge: Der Patient hört auf zu atmen, sein Herzschlag stoppt – wenn diese Funktionen nicht intensivmedizinisch aufrechterhalten werden. Um eine Organspende möglich zu machen, müssen sie das.
Die künstliche Beatmung und weitere intensivmedizinische Maßnahmen führen dazu, dass der Kreislauf noch funktioniert. Das Herz schlägt und die Haut des hirntoten Menschen ist durchblutet und rosig, durch das Beatmungsgerät hebt und senkt sich der Brustkorb. Es sieht so aus, als würde der Patient nur schlafen, der Hirntod ist nach außen nicht erkennbar. Das Gehirn selbst zeigt aber keine Tätigkeit mehr. Die Rezeptoren sind ohne Funktion. Eine Wahrnehmung wie beispielsweise die von Schmerzen ist nicht mehr möglich.
Beim Abschalten der Geräte stünden Herz und Blutkreislauf nach kurzer Zeit still. Während bei Koma und Wachkoma die Möglichkeit besteht, dass sich der Zustand des Patienten bessert, er beispielsweise aus dem Koma erwacht, kann ein Hirntoter nicht mehr erwachen. Eine Rückkehr ins Leben ist bei einer eindeutigen Diagnose ausgeschlossen.
Tipp. Mehr über die Diagnose Hirntod in unserer Meldung Hirntoddiagnostik.
Grafik: So wird der Hirntod diagnostiziert

Die Hirntoddiagnostik erfolgt in drei Schritten.
Medizinisch-rechtlich klar, ethisch nicht unumstritten
Der medizinisch-rechtliche Rahmen für eine Organspende und das Abstellen auf die Diagnose „Hirntod“ ist in Deutschland klar geregelt. Die Definition, dass der Tod mit dem Hirntod eines Menschen eintritt, ist seit Langem die Basis in der medizinischen Praxis und das Kriterium für eine Organentnahme. Doch das Abstellen auf den Hirntod als eindeutiges Todeskriterium ist ethisch nicht unumstritten.
Teilweise stellen Kritiker die „Hirnzentriertheit“ bei der Auffassung vom Menschen in Frage. Auch spirituelle Fragen, wie die Frage, was beim Übergang zwischen Leben und Tod mit dem Bewusstsein, der Seele und dem Geist passiert, bleiben beim Hirntod-Konzept außen vor. Darüber hinaus variieren die diagnostischen Methoden der Hirntod-Feststellung von Land zu Land und in anderen europäischen Ländern, etwa Großbritannien, Schweiz, Niederlande, Spanien oder Belgien reicht bereits der Herztod als Organspende-Basis aus. In Deutschland gilt nur der Gesamthirntod als Basis für die Organspende und nicht der Stammhirn- oder gar Herztod.
Positive Einstellung zur Organspende
In Deutschland haben 84 Prozent der Bürger eine positive Einstellung zum Thema Organ-und Gewebespende. Das ergab eine Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2018. Auch die Zahl der Menschen mit einem Organspendeausweis ist zwischen 2012 und 2018 deutlich gestiegen, und zwar von 22 auf 36 Prozent. Folgende Gründe geben die Befragten für ihre Zustimmung zu einer Organspende an:
- Wunsch, anderen helfen (Altruismus),
- dem eigenen Tod einen Sinn geben,
- nicht mehr benötigte Organe und Gewebe sollen anderen zugute kommen,
- Handeln nach dem Gegenseitigkeitsprinzip, um gegebenenfalls auch selbst eine Spende zu erhalten,
- persönliche oder berufliche Erfahrungen.
Transplantationsgesetz soll für mehr Organspenden sorgen
Trotz hoher Spendenbereitschaft sind die Spenderzahlen niedrig. Damit sich etwas ändert, hat die Politik ein neues Transplantationsgesetz auf den Weg gebracht, das im Jahr 2019 in Kraft getreten ist. Ziel: In den Kliniken sollen Organspenden Alltag werden. Die Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender sollen verbessert und Transplantationsbeauftragte mehr Zeit haben. Kliniken, die sich bei Organspenden engagieren, sollen besser vergütet werden.
Zustimmung oder Widerspruch: Uneinheitliche Regeln in Europa
Das Einverständnis zur Organspende regeln die EU-Länder unterschiedlich. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, auch Zustimmungslösung genannt. Ohne Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen darf kein Organ entnommen werden. Hingegen gilt in 17 europäischen Ländern die so genannte Widerspruchslösung, etwa in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Polen, Spanien, Ungarn oder Zypern. Das heißt: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden.
Neues Gesetz tritt voraussichtlich 2022 in Kraft
Nach jahrelanger Diskussion über die Organspendenpraxis hat der Bundestag im Januar 2020 ein neues Gesetz zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ verabschiedet. Ab dem ersten Quartal 2022 sollen folgende Neuerungen gelten:
- In einem bundesweiten Online-Register können Menschen ihre Spendebereitschaft dokumentieren. Sie können dort ein Ja oder Nein eintragen. Berechtigte Ärzte in Krankenhäusern sollen Zugriff auf das Register haben. Mit der Errichtung des Online-Registers ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt.
- Die Ausweisstellen von Bund und Ländern händigen Bürgern Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aus oder übermitteln diese elektronisch. Bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweis oder Pass sollen die Ausweisstellen auf das Online-Register hinweisen.
- Hausärzte können Patienten alle zwei Jahre ergebnisoffen über die Organ- und Gewebespende beraten.
- In den Erste-Hilfe-Kursen, die Fahrschüler absolvieren, soll Grundwissen über die Organspende vermittelt werden.
Jetzt freischalten
Wie möchten Sie bezahlen?
Preise inkl. MwSt.- kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
- nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
- ist vollständig anzeigenfrei,
- erhält nur knapp 5 Prozent ihrer Erträge als öffentlichen Zuschuss.