Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung Früh fest­legen, wer bei Krankheit und Notfall entscheidet

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Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung - Früh fest­legen, wer bei Krankheit und Notfall entscheidet

Vorsorgen. Schon ab Voll­jährigkeit ist es sinn­voll, in einem Formular eine Vertrauens­person zu benennen, die für einen entscheiden darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. © Getty Images / Tom Werner

Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung: Im Notfall sind sie unver­zicht­bar. Doch das Erstellen der Dokumente hat Tücken. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten.

Eine Vorsorgevoll­macht ist eine besondere Art der Voll­macht. Hier legen Sie schriftlich fest, wer Aufgaben erledigen und rechts­verbindliche Erklärungen abgeben darf, falls Ihnen selbst dies nicht mehr möglich sein sollte. Was die bevoll­mächtigte Person alles darf, sollte in der Voll­macht klar benannt sein. Mit Datum und Ihrer Unter­schrift ist Ihre Vorsorgevoll­macht gültig. Einen Notar brauchen Sie nicht. Wir beant­worten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die recht­liche Vorsorge. Worauf ist zu achten, wenn mehrere Personen bevoll­mächtigt werden sollen? Darf ein Bevoll­mächtigter über die Immobilie verfügen? Wann kommt eine Patienten­verfügung zur Anwendung? Warum ist eine Betreuungs­verfügung wichtig? Was kann ich tun, wenn ich keine Vertrauens­person habe, die ich bevoll­mächtigen könnte? Wie registriere ich meine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister?

Es ist sinn­voll, wenn die von Ihnen Bevoll­mächtigten mit Ärzten sprechen und gesundheitliche Entscheidungen für Sie treffen dürfen. Sie sollten entscheidungs­befugt gegen­über der Kranken­versicherung, Reha-Einrichtungen, Pfle­geheim, Behörden und Versicherungen sein. Ebenso gehören das Öffnen Ihrer Post und der Zugang zu Ihren Online-Pass­wörtern, E-Mail-Konten, Streaming­diensten und sozialen Medien dazu. All dies sollte Sie als Voll­macht­geber in Ihrer Vorsorgevoll­macht regeln.

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153 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 11:37 Uhr
Bitte meiden Sie die Vorschau

@Aika1608: Bitte meiden Sie die Vorschau! Wer die Formulare nur in der Vorschau öffnet und ausfüllt, kann Probleme mit dem Ausdruck bekommen.
Speichern Sie die PDF im ungeöffneten Zustand auf dem Rechner und öffnen Sie diese über den Adobe Reader.

Aika1608 am 21.02.2023 um 10:46 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2023 um 09:23 Uhr
Erst Abspeichern, dann Ausfüllen

@Aika1608: Bitte versuchen Sie es zuerst mit den folgenden Tipps. Klappt das nicht, bitten wir Sie, uns zu schreiben, auf welchem Gerät, mit welchem Betriebssystem und über welche Version vom Adobe Reader Sie das Dokument öffnen und ausfüllen:
finanztest@stiftung-warentest.de

1. Befindet sich die PDF auf dem Gerät, bitten wir Sie, den Adobe Reader zu öffnen und dann die Datei über Datei / Öffnen anzusteuern.
2. Mac-User meiden die Vorschau, denn dort stehen Ihnen nicht alle Funktionen zur Verfügung.
3. Beim Öffnen einer PDF über den Browser kann es ebenfalls vorkommen, dass nicht alle gewünschten Funktionen zur Verfügung stehen.
4. Nutzen Sie einen anderen PDF Reader als den Adobe Reader, stehen Ihnen in der Regel auch die Funktionen zum Ausfüllen und Markieren der PDF zur Verfügung. Ausnahme: Das Darstellungsprogramm will für die Anzeige im Programm eine Kopie erstellen, die unser Copyright umgeht. Dann bitten wir Sie, ein anderes PDF-Anzeigeprogramm zu nutzen.
5. Zugriff für Leseprogramme für Menschen mit einer Sehschwäche: Die meisten PDF der Stiftung Warentest sind barrierearm und ermöglichen Ihnen die Vorlesefunktion Ihres Programmes zu nutzen.

Aika1608 am 19.02.2023 um 16:15 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2023 um 11:10 Uhr
Online-Formulare

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