
Vorsorgen. Schon ab Volljährigkeit ist es sinnvoll, in einem Formular eine Vertrauensperson zu benennen, die für einen entscheiden darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. © Getty Images / Tom Werner
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Im Notfall sind sie unverzichtbar. Doch das Erstellen der Dokumente hat Tücken. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht. Hier legen Sie schriftlich fest, wer Aufgaben erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf, falls Ihnen selbst dies nicht mehr möglich sein sollte. Was die bevollmächtigte Person alles darf, sollte in der Vollmacht klar benannt sein. Mit Datum und Ihrer Unterschrift ist Ihre Vorsorgevollmacht gültig. Einen Notar brauchen Sie nicht. Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die rechtliche Vorsorge. Worauf ist zu achten, wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen? Darf ein Bevollmächtigter über die Immobilie verfügen? Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung? Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig? Was kann ich tun, wenn ich keine Vertrauensperson habe, die ich bevollmächtigen könnte? Wie registriere ich meine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister?
Es ist sinnvoll, wenn die von Ihnen Bevollmächtigten mit Ärzten sprechen und gesundheitliche Entscheidungen für Sie treffen dürfen. Sie sollten entscheidungsbefugt gegenüber der Krankenversicherung, Reha-Einrichtungen, Pflegeheim, Behörden und Versicherungen sein. Ebenso gehören das Öffnen Ihrer Post und der Zugang zu Ihren Online-Passwörtern, E-Mail-Konten, Streamingdiensten und sozialen Medien dazu. All dies sollte Sie als Vollmachtgeber in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln.
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