Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung Wer für Sie im Notfall bei Arzt oder Bank entscheiden darf

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Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung - Wer für Sie im Notfall bei Arzt oder Bank entscheiden darf

Recht­liche Vorsorge. Eine Vorsorgevoll­macht ist sinn­voll, damit Angehörige im Ernst­fall für eine Person entscheiden dürfen. Zusätzlich ist eine Patienten­verfügung für die letzte Lebens­phase sinn­voll. © Getty Images / Tom Werner

Eine Vorsorgevoll­macht und eine Patienten­verfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.

Ob jung oder alt: Plötzlich kann eine Vorsorgevoll­macht zu einem der wichtigsten Dokumente im Leben werden. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann einen aus der Bahn werfen und andere müssen für einen entscheiden – manchmal nur vorüber­gehend – oder dauer­haft. In einer Vorsorgevoll­macht kann ein Mensch selbst­bestimmt fest­legen, welche Vertrauens­person im Ernst­fall einspringen soll, zum Beispiel mit den Ärzten spricht oder sich um Konto und Wohnung kümmert.

Die Stiftung Warentest bietet Formulare für die recht­liche Vorsorge zum Ausdrucken an – damit nichts vergessen und alles rechts­sicher formuliert ist. Sie erklärt, wie man dafür sorgt, dass die Voll­macht im Notfall auch gefunden wird und warum das Dokument auch für Eheleute wichtig ist. Für sie gilt zwar ein Ehegatten-Notvertretungs­recht, doch das hat Grenzen. In vielen Fällen ist es empfehlens­wert, die Voll­macht zu ergänzen. Eine Bank­voll­macht, eine Betreuungs­verfügung und eine Patienten­verfügung können ebenfalls wichtig sein. Bei Immobilien­eigentum gelten spezielle Regeln.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.09.2023 um 09:45 Uhr
Formulare zum Vorsorge-Set

@emwaibel: Wenn Sie den Link auf test.de anklicken, müssen Sie die Formulare zuerst auf dem eigenen Computer speichern. Zum Öffnen nutzen Sie den Adobe Reader. Dann können Sie die Formulare interaktiv nutzen, ausfüllen und anschließend ausdrucken. Datum und Unterschrift nicht vergessen!

emwaibel am 26.09.2023 um 15:52 Uhr
Formulare zum Vorsorge-Set

Guten Tag,
ich habe die Ratgeber "Das Vorsorge-Set" und "Meine Patientenverfügung" als Heft von Stiftung Warentest erworben. Der Service, die Formulare kostenlos herunterzuladen funktioniert leider nicht, weder auf den Browsern von Mozilla Firefox, noch auf Microsoft Bing. Kann mir jemand hierzu einen Tipp geben. Danke, Emil Waibel

Thorsten.Maverick am 24.09.2023 um 10:44 Uhr
Unbedingt notariell beurkunden lassen

Damit eine Vollmacht auch anerkannt wird, ist eine notarielle Beurkundung unbedingt erforderlich. Der Notar bezeugt, daß der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. In der Praxis hat man teilweise sogar mit einer notariell beurkundeten Vollmacht Probleme (Banken). Es gibt auch immer wieder Gerichte, die diese ignorieren. Anwälte mit Erfahrung in diesem Bereich werden das gern bestätigen. Wenn man die Vollmacht erstellt, sollte man gleichzeitig auch Testament und Schenkungen beim Notar beurkunden lassen. Das wird teuer, aber alles andere ist einfach nur Mumpitz. Wenn es hart auf hart kommt, braucht der Bevollmächtigte sowieso einen guten Anwalt, um seine Rechte auch durchzusetzen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 11:37 Uhr
Bitte meiden Sie die Vorschau

@Aika1608: Bitte meiden Sie die Vorschau! Wer die Formulare nur in der Vorschau öffnet und ausfüllt, kann Probleme mit dem Ausdruck bekommen.
Speichern Sie die PDF im ungeöffneten Zustand auf dem Rechner und öffnen Sie diese über den Adobe Reader.

Aika1608 am 21.02.2023 um 10:46 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.