
Mit der Unterschrift ist eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gültig. Es ist sinnvoll, einen Vordruck oder ein Formular zu verwenden. Das ist jedoch keine Pflicht – handschriftlich verfasste Dokumente sind genauso gültig.
Durch Unfall oder Krankheit kann eine Situation eintreten, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Wer soll dann mit Ärzten sprechen oder mit Versicherung, Bank und Vermieter? Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie regeln, wer für Sie handeln darf. Mit einer Patientenverfügung kann jeder Erwachsene für den Fall vorsorgen, dass er bestimmte medizinische Behandlungen nicht mehr selbst ablehnen kann. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema rechtliche Vorsorge.
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Vorsorgevollmacht: Bestimmen, wer entscheiden darf
In einer Vorsorgevollmacht beauftragt der Vollmachtgeber einen anderen Menschen, als Vertreter in seinem Interesse zu handeln, falls er selbst nicht mehr entscheiden kann. Sie ist sinnvoll für jeden Erwachsenen, für Minderjährige entscheiden ohnehin die gesetzlichen Vertreter. Meist sind das die Eltern. Auch für Ehe- und Lebenspartner ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar, denn sie dürfen – anders als viele glauben – im Notfall nicht automatisch füreinander handeln. Liegt keine Vollmacht vor, bestimmt ein Gericht, wer für den Betroffenen entscheiden darf. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein Berufsbetreuer.
Wichtigste Voraussetzung: Vertrauen
Die wichtigste Voraussetzung für eine Vorsorgevollmacht ist, dass der Bevollmächtigte das Vertrauen des Vollmachtgebers hat. Er muss unter Umständen wichtige Entscheidungen treffen, zum Beispiel in medizinische Behandlungen einwilligen, ein Pflegeheim auswählen oder sich um die Kontoüberweisungen und das Bankdepot kümmern. Dem Bevollmächtigten sollte klar sein, dass die Aufgabe mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein kann.
Patientenverfügung: Die eigenen Vorstellungen vom Lebensende
Mehr als jeder vierte Erwachsene in Deutschland hat nach eigenen Angaben eine Patientenverfügung, in der er schriftlich für bestimmte Behandlungssituationen festgelegt hat, in welche medizinischen Maßnahmen er einwilligt und welche er ablehnt. Die Angaben sollten so konkret wie möglich sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Gerichtsurteil klargestellt (Az. XII ZB 61/16). Laien ohne medizinische Fachkenntnis fühlen sich schnell überfordert, wenn sie eine Patientenverfügung erstellen wollen. Musterformulare, die den Anforderungen des BGH entsprechen, finden Sie in unserem Vorsorge-Set.
Rechtlich vorsorgen – so hilft die Stiftung Warentest
Heft-Artikel aus Finanztest. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie das 12-seitige PDF „Vorsorgevollmacht: So können andere im Notfall für Sie entscheiden“ aus Finanztest 7/2020 (Schwerpunkt: „Immobilienübertragung zu Lebzeiten des Vollmachtgebers“ sowie das 10-seitige PDF „Patientenverfügung: Keine Angst vorm Festlegen“ aus Finanztest 12/2020 (Schwerpunkt: „Palliativversorgung am Lebensende“) (zu den PDF).
Ratgeber in Buchform. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Das Vorsorge-Set informiert umfassend. Es erklärt auch, was beim Verfassen eines Testaments zu beachten ist und wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln. Es enthält die wichtigsten Formulare zum Heraustrennen und Abheften. Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest: 144 Seiten, 14,90 Euro (kostenlose Lieferung). Die PDF/E-Book-Version kostet 11,99 Euro.
Ratgeber als Sonderheft. Wenn Sie sich nur um die Patientenverfügung kümmern wollen, hilft das Finanztest Special Patientenverfügung mit allen Formularen und Infos: 112 Seiten, 12,90 Euro (kostenlose Lieferung). Die PDF-E-Book-Version kostet 11,99 Euro.
Betreuungsverfügung: Ergänzung zur Vorsorgevollmacht
In einer Betreuungsverfügung legt ein Mensch fest, wer ihn im Notfall vertreten soll. Ein Gericht entscheidet, ob der eingesetzte Betreuer geeignet ist (Gericht ordnet Betreuung an). Eine Betreuungsverfügung kann eine Alternative oder eine Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht sein.
Kontovollmacht: Banken verwenden oft eigene Formulare
Sollen Dritte Zugriff aufs Bankkonto haben, reicht eine einfache Vorsorgevollmacht meist nicht aus. Banken und Sparkassen bieten hierfür eigene Formulare an, die Vollmachtgeber und Bevollmächtigter gemeinsam unterschreiben (Bankvollmacht).
Öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
Für eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung muss niemand zum Notar. Es reicht, wenn die Dokumente schriftlich vorliegen, mit Datum und Unterschrift. In einigen wenigen Fällen reicht jedoch eine „einfach“ unterschriebene Vorsorgevollmacht nicht aus, etwa wenn der Vollmachtgeber einen Bevollmächtigten beauftragt, zu seinen Lebzeiten eine Immobilie zu übertragen. Die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht muss in diesem Fall öffentlich beglaubigt sein. Dann erkennt sie in der Regel auch das Grundbuchamt an (Immobilie übertragen). Grundsätzlich sind Notare für öffentliche Beglaubigungen zuständig. Jedoch dürfen seit dem Jahr 2005 auch Betreuungsbehörden und -stellen eine Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen (Kosten: maximal 10 Euro).
Tipp: Wollen Sie die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen und suchen Ihre zuständige Betreuungsbehörde oder -stelle? Nutzen Sie unseren Betreuungsbehördenfinder!
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Zum Notar nur in besonderen Fällen
Sinnvoll kann auch eine von einem Notar beurkundete Vorsorgevollmacht sein, wenn es um eine Immobilienübertragung, Geschäftsvermögen oder komplizierte Familienverhältnisse geht. Eine notariell beurkundete Vollmacht bietet eine hohe Rechtssicherheit. Auch Banken erkennen sie in der Regel an. Soll der Bevollmächtigte einen Kredit aufnehmen dürfen, ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht Pflicht.
Zentrales Vorsorgeregister
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügung können im Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden (Vorsorgeregister: So melden Sie Verfügungen und Vollmachten). Dort fragen Gerichte im Notfall nach, welche Dokumente es gibt und wer Bevollmächtigter ist, bevor sie einen Betreuer einsetzen. Die Vollmachten selbst werden nicht hinterlegt. Rund 4,7 Millionen Menschen nutzen aktuell diesen Service. Die Onlineregistrierung kostet einmalig 13 Euro oder mehr – je nach Umfang. Kontakt: Tel. 0 800 / 3 55 05 00 (kostenfrei) oder unter www.vorsorgeregister.de.
Dieses Special ist erstmals am 17. Dezember 2013 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 10.11.2020.
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