
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Im Notfall sind sie unverzichtbar. Doch das Erstellen der Dokumente hat Tücken. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten.
Früh festlegen, wer bei Krankheit und Notfall entscheidet
Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht. Hier legen Sie schriftlich fest, wer Aufgaben erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf, falls Ihnen selbst dies nicht mehr möglich sein sollte. Was die bevollmächtigte Person alles darf, sollte in der Vollmacht klar benannt sein. Mit Datum und Ihrer Unterschrift ist Ihre Vorsorgevollmacht gültig. Einen Notar brauchen Sie nicht.
Es ist sinnvoll, wenn die von Ihnen Bevollmächtigten mit Ärzten sprechen und gesundheitliche Entscheidungen für Sie treffen dürfen. Sie sollten entscheidungsbefugt gegenüber der Krankenversicherung, Reha-Einrichtungen, Pflegeheim, Behörden und Versicherungen sein. Ebenso gehören das Öffnen Ihrer Post und der Zugang zu Ihren Online-Passwörtern, E-Mail-Konten, Streamingdiensten und sozialen Medien dazu. All dies sollte Sie als Vollmachtgeber in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln.
Zusätzlich eine Kontovollmacht
Auch die Vermögenssorge sollten Sie klären. Mit einer Kontovollmacht, die bei den Bankinstituten erhältlich ist, dürfen Bevollmächtigte über Ihr Konto verfügen. Eine einfache Vorsorgevollmacht reicht dafür meist nicht aus. Bankinstitute, Volksbanken, Sparkassen und Online-Banken bieten eigene Formulare an, die Vollmachtgeber und Bevollmächtigter gemeinsam unterschreiben. Unser Test Bankvollmacht zeigt, was bei welcher Bank möglich ist und welche Beschränkungen es gibt.
Warum sich die Untersuchung „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ für Sie lohnt
Formulare zum Ausdrucken
Mit Hilfe unserer Formulare für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Innenverhältnisregelung können Sie Ihre rechtliche Vorsorge einfach regeln. Sie erhalten eine 19-seitige PDF-Datei, die Sie herunterladen, auf Ihrem Computer speichern und öffnen können. Schritt-für-Schritt können Sie die Dokumente, die als Ankreuzformular gestaltet sind, ausfüllen. Eine interaktive Ausfüllhilfe hilft bei der Beantwortung wichtiger Fragen.
Umfassend
Der Report beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die rechtliche Vorsorge. Worauf ist zu achten, wenn mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen? Darf ein Bevollmächtigter über die Immobilie verfügen? Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung? Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig? Was kann ich tun, wenn ich keine Vertrauensperson habe, die ich bevollmächtigen könnte? Wie registriere ich meine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister?
Interviews mit Experten
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erklären, worauf bei einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu achten ist.
Heftartikel als PDF
Zusätzlich erhalten Sie nach dem Freischalten Zugriff auf Finanztest-Artikel aus den vergangenen zwei Jahren zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (zu den PDF).
Früh festlegen, wer bei Krankheit und Notfall entscheidet
Darauf sollten Ehepaare achten
Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar, denn sie dürfen – anders als viele glauben – nicht automatisch füreinander handeln. Ausnahme: Ab dem 1. Januar 2023 gilt ein gesetzliches Notvertretungsrecht. Das heißt, eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner darf in einem medizinischen Notfall für den anderen maximal sechs Monate lang die Gesundheitssorge übernehmen.
Bevollmächtigte sollten wissen, was auf sie zukommen kann
Die wichtigste Voraussetzung für eine Vorsorgevollmacht ist, dass der Bevollmächtigte das Vertrauen des Vollmachtgebers hat und weiß, was der Vollmachtgeber für sich wünscht. Dem Bevollmächtigten sollte klar sein, dass die Aufgabe mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sein kann.
„Schieben Sie das Thema nicht vor sich her, sondern bestimmen Sie in gesunden Tagen selbst, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können. So schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen.
Simone Weidner, Redakteurin und Autorin des Ratgebers „Das Vorsorge-Set“.
Patientenverfügung: Die eigene Vorstellung vom Lebensende
In einer Patientenverfügung legt ein Mensch im Voraus fest, für welche Krankheitssituation bestimmte medizinische Behandlungen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Es geht im wesentlichen um die Festlegung, ob zum Beispiel in einem nicht mehr abwendbaren Sterbeprozess lebensverlängernde Maßnahmen wie Wiederbelebungsmaßnahmen, eine künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung verlangt werden. Mehr als jeder vierte Erwachsene in Deutschland hat nach eigenen Angaben eine Patientenverfügung, in der sie oder er sich schriftlich festgelegt hat.
Zum Notar nur in besonderen Fällen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind mit Datum und Unterschrift sofort gültig. Ein Notar ist nicht nötig. In Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, einen Notar aufzusuchen. Etwa wenn es um Immobilien, Geschäftsvermögen oder komplexe Familienverhältnisse geht. Eine notariell beurkundete Vollmacht bietet eine hohe Rechtssicherheit. Auch Banken erkennen sie in der Regel an. Soll der Bevollmächtigte einen Kredit aufnehmen dürfen, ist eine vom Notar beurkundete Vorsorgevollmacht Pflicht.
Zentrales Vorsorgeregister
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügung können im Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden Dort fragen Gerichte im Notfall nach, welche Dokumente es gibt und wer Bevollmächtigter ist, bevor eine Betreuung eingerichtet wird. Achtung: Die Dokumente werden nicht hinterlegt, sondern registriert. Rund 5 Millionen Menschen nutzen aktuell diesen Service. Die Onlineregistrierung kostet einmalig ab 20,50 Euro. Je nach Zahlweise und Anzahl der Vertretungspersonen kann es etwas teurer werden. Kontakt: Tel. 0 800 / 3 55 05 00 (kostenfrei) oder unter www.vorsorgeregister.de.
Früh festlegen, wer bei Krankheit und Notfall entscheidet
Vertiefende Ratgeber für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ratgeber “Das Vorsorge-Set“
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Das Vorsorge-Set informiert umfassend. Es erklärt auch, was beim Verfassen eines Testaments zu beachten ist und wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln. Es enthält die wichtigsten Formulare zum Heraustrennen und Abheften. Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest: 144 Seiten, 16,90 Euro (kostenlose Lieferung). Die PDF/E-Book-Version kostet 13,99 Euro.
Ratgeber „Meine Patientenverfügung“
Wenn Sie sich umfassend mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen möchten hilft der Ratgeber "Meine Patientenverfügung" mit den weiteren Schwerpunkten Palliativmedizin, Sterbehilfe und Organspende. Rechtsanwälte, Ärzte, Psychiater und Ethikbeauftragte kommen zu Wort. Der Ratgeber enthält außerdem alle Formulare für die rechtliche Vorsorge: 144 Seiten, 14,90 Euro (kostenlose Lieferung). Die PDF/E-Book-Version kostet 11,99 Euro.
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- Wie können Menschen würdevoll sterben? Welche Hilfen gibt es, wenn Menschen den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen wollen? Wichtige Information zum Thema Sterbehilfe.
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- Finanzwissen aus Verbraucherschutzperspektive: Das bietet unsere neue Reihe „Finanztest-Talk“. In Folge 2 geht es um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
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Hallo,
ich habe das Vorsorge-Set der 5. Auflage und würde gerne die online Formulare nutzen, welche ich kostenlos nutzen kann.
Ich habe das Vorsorge-Set nicht auf test.de gekauft, dass das Vorsorge-Set nicht unter meinen Käufen angezeigt wird.
Der Link, welcher im Vorsorge-Set (5. Auflage) für den Download der Dokumente steht, funktioniert nicht.
Wie komme ich jetzt an die Dokumente?
Viel Grüße
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