Zahlt ein gesetzlich Krankenversicherter Zusatzbeiträge, kann er diese steuerlich voll absetzen. Krankenkassenbeiträge dagegen muss er um 4 Prozent kürzen. Steuerzahler tragen die Zusatzbeiträge für 2015 in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in die Zeilen 11 und 12* ein.
* Korrigiert am 25. April 2016