Constanze Janda ist Professorin für Arbeits- und Sozialrecht an der SRH-Hochschule Heidelberg. Sie erforscht die Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Migrationsrecht und beschäftigt sich mit den Bleibeperspektiven von Flüchtlingen. Ihr Schwerpunkt liegt im Recht der Existenzsicherung.
Rund 69 000 Kinder und Jugendliche sind in den vergangenen Jahren aus ihren Heimatländern geflohen und leben in Deutschland. Welches sind die Fluchtgründe?
Janda: Viele werden von ihren Familien allein nach Europa geschickt, andere haben ihre Angehörigen verloren. Gründe für die Flucht sind Kriege, bewaffnete Konflikte und wirtschaftliche Not. Teils droht auch der Einsatz als Kindersoldat, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung bei Mädchen.
Welche Schritte helfen, Minderjährige zu integrieren?
Janda: Zunächst ist es wichtig, dass die jungen Menschen Deutsch lernen und einen Schulabschluss machen. Danach geht es um einen Studienplatz, eine Ausbildung oder ein Beschäftigungsverhältnis, das es ermöglicht, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen. Außerdem sollte den Jugendlichen Zeit eingeräumt werden, die deutsche Kultur und ihre Werte kennenzulernen. Dann kann Integration gelingen.
Was halten Sie von der ehrenamtlichen Vormundschaft?
Janda: Wegen der hohen Belastung der Jugendämter ist dieses zivilgesellschaftliche Engagement zu begrüßen. Jeder, der eine Vormundschaft übernimmt, sollte sich jedoch über die Verantwortung im Klaren sein. Von Vorteil sind Rechtskenntnisse, denn ein Vormund begleitet den Minderjährigen bei der Anhörung im Asylverfahren und ist vor Ort dabei. Er kann als Beistand in dem Verfahren viel bewirken.
-
- Wer sein Leben nicht mehr allein organisieren kann, dem helfen gesetzliche Betreuer. Die müssen nun das Selbstbestimmungsrecht stärker beachten.
-
- Gemeinnützig Engagierte profitieren von Steuerfreibeträgen. Wir liefern Tipps für Jobs und Versicherung: So nutzen Sie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale richtig!
-
- Der Bundesfinanzhof hat das Ehrenamt gestärkt: Übungsleiter können jetzt Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit absetzen. Und: Verluste aus...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@justizia: Zur rechtlichen Vertretung: Die ehrenamtliche Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen, das heißt, ein Vormund haftet nicht für einen Jugendlichen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel über das Jugendamt haftpflichtversichert. Verursacht ein minderjähriger Flüchtling einen Schaden, ist er zunächst selbst verantwortlich und kann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
Kein Kostenrisiko: Sollten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten anfallen, die über der pauschalen Aufwandsentschädigung von 399,00 Euro im Jahr liegen, so können Vormünder auch einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen. Für die anwaltliche Beratung der Jugendlichen im Hinblick auf ihr Bleiberecht oder einen Asylantrag entstehen Anwaltskosten. Da die Jugendlichen jedoch in der Regel vermögenslos sind, erhalten sie für eine rechtliche Beratung „Beratungshilfe“ und für die Beschreitung des Rechtsweges „Prozesskostenhilfe“ (PKH). Dies gilt für alle Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.(PH)
Leider wird hier das geltende Rechts für UMAs (unbegleitete minderjährige Ausländer) nicht erwähnt, denn die o.a. Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Es wurde das SGB VIII zum 01.11.2015 ergänzt und geregelt, wie ab "Auftauchen" der UMAs zu agieren ist. Das Jugendamt schaltet von sich aus das Familiengericht ein, das einen Vormund bestellt. Die Jugendämter, die die Vormundschaften zum größten Teil führen, wurden und werden umfassend geschult, um neben der "normalen" gesetzlichen Vertretung auch die weiteren Hürden (Sprache, Migrationshintergrund (ua Religion), Traumatisierung, Ausländer- und Asylrecht) im Sinne dieser Kinder/Jug.lichen zu nehmen. Die Amtsvormundschaft gehört zwar zum Jugendamt, arbeitet aber weisungsungebunden, Es sind auch Rechte der Kinder gegen das Jugendamt durchzusetzen und da tritt schnell eine Überforderung für ehrenamtliche Vormünder ein, nicht aber für Berufs- oder Vereinsvormünder, die auch geschult werden.
Es wird zu wenig auf die "rechtliche Umfeldsituation" des (deutschen) Vormundes bei der Übernahme einer Vormundschaft zu einem Flüchtling eingegangen? Wo & wann haftet der (deutsche) Vormund, welche Risiken geht er ein; wie ist die Rechtslage im Innenverhältnis Vormund-Mündel? Bzw. im Außenverhältnis Mündel gegenüber Staat & Bürger und der Vormund als "Rechtsvertreter" des Mündel???
Während Finanztest bei allen möglichen "Finanz- und Rechtsprodukten" die Verbraucherrechte tiefgehend & umfassend kritisch "beleuchtet", analysiert & bewertet - was ich ja gut finde - ist dieser VORMUND-Artikel SEHR OBERFLÄCHLICH & einseitig & eher werbend! Finanztest ist jedoch kein Presseerzeugnis der "Asylindustrie" sondern UNABHÄNGIG & NEUTRAL für VERBRAUCHERSCHUTZ! Wo bleibt hier der VORMUNDSCHAFTSSCHUTZ (bei aller Gesinnungsethik bzw. Gesinnungsjournalismus)???
Der Artikel, ein Apell an die Hilfsbereitschaft ist ja schon nett - jedoch wird zu wenig über die für einen Vormund für Flüchtlingskinder auch entstehenden KOSTEN & RISIKEN gesagt!?? Welcher zeitliche Aufwand, welcher Kostenaufwand (Rechtsanwälte arbeiten ja NICHT umsonst!?) usw. sind mit der Betreuung verbunden? Was geschieht wenn es zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich Religion, Lebensführung usw. kommt (immerhin sind CHRISTEN für MUSLIME UNGLÄUBIGE!!!) und vielfach haben wir mit unserem Kulturverständnis eben andere Lebens- und Wertvorstellungen. Flüchtlinge sind i.d.R. VERMÖGENSLOS, wenn sie einen SCHADEN - selbst unbeabsichtigt verursachen- (geschenktes Fahrrad Flüchtling kollidiert mit deutschem Auto!) - kann der GESCHÄDIGTE NICHT den FLÜCHTLING in Haftung nehmen - da eine Haftpflichtversicherung beim Flüchtling i.d.R. fehlt! Wie sieht die rechtliche Situation beim VORMUND (von der Haftung unbeabsichtigter Schäden des Mündel bis zu strafrechtlichen Vergehen ?) nun aus?