So können Privatpersonen Vormund werden
Wenn minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern nach Deutschland kommen, brauchen sie einen Vormund. Meist übernimmt das Jugendamt diese Aufgabe. Doch auch Privatpersonen können sich um Jugendliche kümmern.
Aufgaben eines Vormunds
Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines unbegleiteten Minderjährigen bis zum 18. Geburtstag. Er übernimmt die elterliche Sorge, wobei der Jugendliche weiterhin in einer vom Jugendamt zugewiesenen Einrichtung, zum Beispiel einer Jugendwohngruppe, wohnt. Ein Vormund hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Erziehungsrecht und die Sorge für die Sicherstellung der Gesundheit – wie es im Beamtendeutsch heißt. Konkret hilft der Vormund bei gesundheitlichen Problemen und vereinbart beispielsweise Arzttermine. Er ist auch Ansprechpartner für Schule oder Ausbildungsbetrieb. Die nötigen Ämtergänge hat er im Blick. Außerdem kümmert er sich um den rechtlichen Aufenthaltsstatus, beispielsweise das Asylverfahren. Jugendämter oder Vereine, die auf unbegleitete Flüchtlinge spezialisiert sind, schulen und qualifizieren Vormünder. Flüchtlingsinitiativen vermitteln Rechtsberatung.
Persönliche Voraussetzungen
Ab Volljährigkeit kann jeder Vormund werden. Verlangt wird ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen. Manche Jugendämter fordern auch ein Gesundheitsattest oder prüfen die persönliche Eignung und die materiellen Verhältnisse. Häufig suchen Jugendämter Ehrenamtliche mit „interkulturellen Kompetenzen“. Außerdem sollte ein Vormund keine Scheu haben, sich mit Bürokratie und Behörden auseinanderzusetzen.
Antrag beim Familiengericht
Die Vormundschaft muss beim Familiengericht beantragt werden. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern.
Aufwandsentschädigung
Für die ehrenamtliche Tätigkeit gibt es eine Aufwandspauschale von 399 Euro im Jahr. Ein höherer Betrag wird erstattet, wenn Ehrenamtliche ihre Aufwendungen wie Fahrtkosten, Telefonate, Portoquittungen detailliert nachweisen. Der Antrag auf Erstattung ist beim Familien- oder Betreuungsgericht einzureichen. Informationen gibt es bei den Justizverwaltungen in den Ländern.
Ansprechpartner
In allen Bundesländern gibt es Flüchtlingsräte, die Ansprechpartner für Einzelvormundschaften nennen können. Die Landesräte sind unabhängige Vertretungen und mit Flüchtlingsorganisationen, Unterstützungs- und Solidaritätsinitiativen vernetzt. Sie sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl. Ebenso bietet der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. eine Liste mit Vormundschaftsprojekten und -vereinen an.
Spenden und helfen
Wer Flüchtlingen helfen oder spenden will, findet bei der Stiftung Warentest im Special Hilfe für Flüchtlinge mehr Informationen.