Vormund für minderjäh­rige Flücht­linge

So können Privatpersonen Vormund werden

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Wenn minderjäh­rige Flücht­linge ohne Eltern nach Deutsch­land kommen, brauchen sie einen Vormund. Meist über­nimmt das Jugend­amt diese Aufgabe. Doch auch Privatpersonen können sich um Jugend­liche kümmern.

Aufgaben eines Vormunds

Ein Vormund ist der recht­liche Vertreter eines unbe­gleiteten Minderjäh­rigen bis zum 18. Geburts­tag. Er über­nimmt die elterliche Sorge, wobei der Jugend­liche weiterhin in einer vom Jugend­amt zugewiesenen Einrichtung, zum Beispiel einer Jugend­wohn­gruppe, wohnt. Ein Vormund hat das Aufenthalts­bestimmungs­recht, das Erziehungs­recht und die Sorge für die Sicher­stellung der Gesundheit – wie es im Beamten­deutsch heißt. Konkret hilft der Vormund bei gesundheitlichen Problemen und vereinbart beispiels­weise Arzt­termine. Er ist auch Ansprech­partner für Schule oder Ausbildungs­betrieb. Die nötigen Ämtergänge hat er im Blick. Außerdem kümmert er sich um den recht­lichen Aufenthalts­status, beispiels­weise das Asyl­verfahren. Jugend­ämter oder Vereine, die auf unbe­gleitete Flücht­linge spezialisiert sind, schulen und qualifizieren Vormünder. Flücht­lings­initiativen vermitteln Rechts­beratung.

Persönliche Voraus­setzungen

Ab Voll­jährigkeit kann jeder Vormund werden. Verlangt wird ein erweitertes Führungs­zeugnis ohne Eintragungen. Manche Jugend­ämter fordern auch ein Gesund­heits­attest oder prüfen die persönliche Eignung und die materiellen Verhält­nisse. Häufig suchen Jugend­ämter Ehren­amtliche mit „interkulturellen Kompetenzen“. Außerdem sollte ein Vormund keine Scheu haben, sich mit Bürokratie und Behörden auseinander­zusetzen.

Antrag beim Familien­gericht

Die Vormund­schaft muss beim Familien­gericht beantragt werden. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern.

Aufwands­entschädigung

Für die ehren­amtliche Tätig­keit gibt es eine Aufwands­pauschale von 399 Euro im Jahr. Ein höherer Betrag wird erstattet, wenn Ehren­amtliche ihre Aufwendungen wie Fahrt­kosten, Telefonate, Portoquittungen detailliert nach­weisen. Der Antrag auf Erstattung ist beim Familien- oder Betreuungs­gericht einzureichen. Informationen gibt es bei den Justiz­verwaltungen in den Ländern.

Ansprech­partner

In allen Bundes­ländern gibt es Flücht­lings­räte, die Ansprech­partner für Einzel­vormund­schaften nennen können. Die Landes­räte sind unabhängige Vertretungen und mit Flücht­lings­organisationen, Unterstüt­zungs- und Solidaritäts­initiativen vernetzt. Sie sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl. Ebenso bietet der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. eine Liste mit Vormund­schafts­projekten und -vereinen an.

Spenden und helfen

Wer Flücht­lingen helfen oder spenden will, findet bei der Stiftung Warentest im Special Hilfe für Flüchtlinge mehr Informationen.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.05.2016 um 14:33 Uhr
    rechtliches Umfeld

    @justizia: Zur rechtlichen Vertretung: Die ehrenamtliche Vormundschaft umfasst die rechtliche Vertretung eines Minderjährigen, das heißt, ein Vormund haftet nicht für einen Jugendlichen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in der Regel über das Jugendamt haftpflichtversichert. Verursacht ein minderjähriger Flüchtling einen Schaden, ist er zunächst selbst verantwortlich und kann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden.
    Kein Kostenrisiko: Sollten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten anfallen, die über der pauschalen Aufwandsentschädigung von 399,00 Euro im Jahr liegen, so können Vormünder auch einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie ihre Aufwendungen einzeln nachweisen. Für die anwaltliche Beratung der Jugendlichen im Hinblick auf ihr Bleiberecht oder einen Asylantrag entstehen Anwaltskosten. Da die Jugendlichen jedoch in der Regel vermögenslos sind, erhalten sie für eine rechtliche Beratung „Beratungshilfe“ und für die Beschreitung des Rechtsweges „Prozesskostenhilfe“ (PKH). Dies gilt für alle Menschen, die unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.(PH)

  • Cujole am 14.05.2016 um 21:49 Uhr
    Rechtliche und menschliche Herausforderung

    Leider wird hier das geltende Rechts für UMAs (unbegleitete minderjährige Ausländer) nicht erwähnt, denn die o.a. Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Es wurde das SGB VIII zum 01.11.2015 ergänzt und geregelt, wie ab "Auftauchen" der UMAs zu agieren ist. Das Jugendamt schaltet von sich aus das Familiengericht ein, das einen Vormund bestellt. Die Jugendämter, die die Vormundschaften zum größten Teil führen, wurden und werden umfassend geschult, um neben der "normalen" gesetzlichen Vertretung auch die weiteren Hürden (Sprache, Migrationshintergrund (ua Religion), Traumatisierung, Ausländer- und Asylrecht) im Sinne dieser Kinder/Jug.lichen zu nehmen. Die Amtsvormundschaft gehört zwar zum Jugendamt, arbeitet aber weisungsungebunden, Es sind auch Rechte der Kinder gegen das Jugendamt durchzusetzen und da tritt schnell eine Überforderung für ehrenamtliche Vormünder ein, nicht aber für Berufs- oder Vereinsvormünder, die auch geschult werden.

  • Justizia am 13.05.2016 um 12:07 Uhr
    Rechtliche Umfeldsituation beim Vormund ???

    Es wird zu wenig auf die "rechtliche Umfeldsituation" des (deutschen) Vormundes bei der Übernahme einer Vormundschaft zu einem Flüchtling eingegangen? Wo & wann haftet der (deutsche) Vormund, welche Risiken geht er ein; wie ist die Rechtslage im Innenverhältnis Vormund-Mündel? Bzw. im Außenverhältnis Mündel gegenüber Staat & Bürger und der Vormund als "Rechtsvertreter" des Mündel???
    Während Finanztest bei allen möglichen "Finanz- und Rechtsprodukten" die Verbraucherrechte tiefgehend & umfassend kritisch "beleuchtet", analysiert & bewertet - was ich ja gut finde - ist dieser VORMUND-Artikel SEHR OBERFLÄCHLICH & einseitig & eher werbend! Finanztest ist jedoch kein Presseerzeugnis der "Asylindustrie" sondern UNABHÄNGIG & NEUTRAL für VERBRAUCHERSCHUTZ! Wo bleibt hier der VORMUNDSCHAFTSSCHUTZ (bei aller Gesinnungsethik bzw. Gesinnungsjournalismus)???

  • Justizia am 13.05.2016 um 11:55 Uhr
    Chancen & Risiken

    Der Artikel, ein Apell an die Hilfsbereitschaft ist ja schon nett - jedoch wird zu wenig über die für einen Vormund für Flüchtlingskinder auch entstehenden KOSTEN & RISIKEN gesagt!?? Welcher zeitliche Aufwand, welcher Kostenaufwand (Rechtsanwälte arbeiten ja NICHT umsonst!?) usw. sind mit der Betreuung verbunden? Was geschieht wenn es zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich Religion, Lebensführung usw. kommt (immerhin sind CHRISTEN für MUSLIME UNGLÄUBIGE!!!) und vielfach haben wir mit unserem Kulturverständnis eben andere Lebens- und Wertvorstellungen. Flüchtlinge sind i.d.R. VERMÖGENSLOS, wenn sie einen SCHADEN - selbst unbeabsichtigt verursachen- (geschenktes Fahrrad Flüchtling kollidiert mit deutschem Auto!) - kann der GESCHÄDIGTE NICHT den FLÜCHTLING in Haftung nehmen - da eine Haftpflichtversicherung beim Flüchtling i.d.R. fehlt! Wie sieht die rechtliche Situation beim VORMUND (von der Haftung unbeabsichtigter Schäden des Mündel bis zu strafrechtlichen Vergehen ?) nun aus?