
Mieter, die wegen Eigenbedarfs ausziehen müssen, sollten verfolgen, wer dann einzieht.
Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss der Mieter ausziehen. Nur wenn der Vermieter schummelt, ist das anders. Die Mietrechts-Experten von Finanztest erklären, was ausgetrickste Mieter tun können.
Vorgetäuschter Eigenbedarf kommt teuer
Ein Vermieter darf dem Mieter seiner Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn zum Beispiel ein Verwandter, eine Haushaltshilfe oder eine Pflegerin einziehen soll. Täuscht der Vermieter den Bedarf aber nur vor, wird es teuer für ihn. Gerade hat der Bundesgerichtshof bekräftigt: Dann muss der Vermieter Schadenersatz zahlen (Az. VIII ZR 99/14). Geklagt hatte ein Mieter, nachdem der Vermieter ihm gekündigt hatte, weil er die Wohnung angeblich für den Hausmeister brauchte. Nachdem der Mieter raus war, zog aber eine andere Familie ein. Der Fall geht jetzt zurück an das Landgericht Koblenz. Das muss jetzt klären, ob der Eigenbedarf wirklich vorgetäuscht war.
Was Vermieter alles zahlen müssen
Musste ein Mieter ausziehen, obwohl die Kündigung unberechtigt war, darf er eigentlich in die Wohnung zurückkehren. Häufig geht das nicht, weil sie wieder neu vermietet ist. Dann muss der Vermieter zahlen. Der Mieter erhält die Umzugskosten, ebenso die Mehrkosten für die höhere Miete in der neuen Wohnung für mindestens drei Jahre ersetzt. Zahlen muss der Vermieter auch die Kosten für Wohnungssuche und Makler.
Wenn der Verdacht auf der Hand liegt
Meldet ein Vermieter direkt nach Streitigkeiten mit dem Mieter Eigenbedarf an, liegt der Verdacht nahe: Das ist geschummelt. Steht die Wohnung zwei Monate nach dem Auszug immer noch leer, sollte sich der Mieter genauer erkundigen.
Tipp: Bevor Sie vor Gericht gehen, fragen Sie beim Mieterverein nach. Sie müssen beweisen können, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war.