Wer Vorfahrt hat, darf sein Recht nicht erzwingen. Auf einer Rechts-vor-links-Kreuzung fuhr ein Auto eine Radlerin an, die von links kam. Obwohl die Fahrerin Vorfahrt hatte, bekam sie 40 Prozent Teilschuld, weil sie die Radlerin gesehen, aber nicht gebremst hatte im Vertrauen darauf, sie werde anhalten (Oberlandesgericht Hamm, Az. 9 U 22/16).
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- Auf Parkplätzen gibt es keine klare Vorfahrtsregel. Das Prinzip „rechts vor links“ greift hier nicht. Wir erklären, welche Verkehrsregeln gelten.
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