1. Die Unterlagen der Bank sind unvollständig.
Gegenstrategie: Prüfen Sie, ob die Pfandbriefrenditen mit Quelle angegeben sind. Die Daten sollten mit dem Zeitpunkt übereinstimmen, zu dem Sie den Kredit zurückbezahlt haben. Ebenso sollte die Bank die Zinsabschläge für die ersparten Risiko- und Verwaltungskosten und Sondertilgungsrechte beziffern. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat ein Muster verfasst, mit dem Sie die Daten einfordern können. Sie finden es im Internet: www.vz-rlp.de, Suchwort „Vorfälligkeit“.
2. Die Bank ignoriert Ihre Sondertilgungsrechte.
Gegenstrategie: Mit unserem Internetrechner können Sie überschlagen, wie viel die Bank maximal verlangen darf: www.test.de/rechner-vorfaelligkeit. Hat die Bank Ihnen Sondertilgungsrechte gewährt, sollte die Entschädigung geringer sein. Lassen Sie im Zweifel die korrekte Höhe der Entschädigung von Experten ermitteln (siehe „Unser Rat“). Fordern Sie die Bank auf, die Differenz zu erstatten.
3. Im Kreditvertrag steht, dass Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigt werden.
Gegenstrategie: Schreiben Sie der Bank, dass Sie die Klausel für unzulässig halten und fordern Sie zu viel Bezahltes zurück. Eine solche Klausel verwendet zum Beispiel die Allianz. Die Verbraucherzentrale Hamburg will den Konzern verklagen. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir berichten.
4. Die Bank rechnet nicht mit Pfandbriefrenditen, sondern nennt eigene Zinssätze.
Gegenstrategie: Vergleichen Sie die Angaben mit den von der Bundesbank ermittelten Pfandbriefrenditen: www.bundesbank.de, „Veröffentlichungen“, „Statistische Beihefte“: Die Daten stehen in der Kapitalmarktstatistik auf Seite 38. Falls die Zinssätze der Bank nach Abzug der Marge unter den Pfandbriefrenditen liegen, verlangen Sie einen Beweis, dass die Forderung angemessen ist. Das Landgericht Laufen meint: Trägt der Kunde begründete Zweifel an den Rechengrößen vor, muss die Bank den Beweis antreten (Az. 2 C 25/11).
5. Die Bank stellt einen hohen Bearbeitungspreis in Rechnung.
Gegenstrategie: Die Bank darf nur den tatsächlichen Aufwand berechnen. Fordern Sie eine Begründung, falls sie sehr viel verlangt, zum Beispiel mehr als 150 Euro. Sehen Sie in die allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Preis- und Leistungsverzeichnis nach, ob ein Pauschalpreis für alle Kunden vorgesehen ist. Das ist unzulässig, urteilt das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2–21 O 324/11). Die beklagte Commerzbank ist in Berufung gegangen. Auch über dieses Verfahren werden wir berichten.
6. Der Zinsabschlag für das entfallende Risiko ist sehr gering.
Gegenstrategie: Wie hoch der Abschlag für das entfallende Risiko sein sollte, ist umstritten. Berufen Sie sich auf die Verbraucherzentrale Hamburg. Diese hält 0,15 Prozentpunkte für angemessen. Höher sollte der Abschlag sein, wenn die Kreditsumme im Verhältnis zum Immobilienwert sehr hoch ist. Die entfallenden Verwaltungskosten beziffern die Verbraucherschützer mit 60 Euro pro Jahr.
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