Vorfälligkeits­entschädigung bei Immobilien­kredit

Unser Rat

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Umschulden. Es lohnt sich fast nie, einen Immobilien­kredit zu kündigen, da die Bank eine Entschädigung verlangt. Wählen Sie lieber ein Forward-Darlehen und sichern Sie sich die derzeit güns­tigen Zinsen für einen späteren Anschluss­kredit.

Zahlen. Sie müssen kündigen und glauben, dass die Bank zu viel Entschädigung verlangt? Zahlen Sie, wenn die Zeit drängt, und schreiben Sie „Zahlung unter Vorbehalt der Nach­prüfung“ in den Über­weisungs­zweck. Zu viel Gezahltes können Sie zurück­fordern. Ihr Anspruch verjährt erst nach drei Jahren.

Prüfen. Manche Banken verlangen tausende Euro zu viel. Die Forderung können Sie für 70 Euro von den Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen über­prüfen lassen. Den Kupon finden Sie bei uns im Internet: www.test.de/analysen-vorfaelligkeit.

Schlichten. Sie können sich im Streitfall kostenlos an eine Schlichtungs­stelle der Banken wenden.

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