Wer vorzeitig ein lang laufendes Darlehen kündigen will, das der Finanzierung von Haus oder Wohnung dient, wird von den Banken gern geschröpft. Zwar hat der Kunde ein Kündigungsrecht, wenn er seine Immobilie verkaufen will, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az: XI ZR 267/96). Doch die Bank darf eine Entschädigung für den Zinsschaden verlangen, der ihr entsteht. Und bei dessen Berechnung halten sich viele Institute nicht an die Vorgaben, die der BGH in einem weiteren Urteil festgelegt hat (Az: XI ZR 340/97). Durch falsche Anwendung des Effektivzinses, ein zu niedriges Restdisagio oder unkorrekte Darlehensverläufe werden Vorfälligkeitsentschädigungen errechnet, die bei einem 100.000-Mark-Kredit um rund 3.000 Mark zu hoch ausfallen können. Verbraucher, die nicht in höherer Mathematik beschlagen sind, haben kaum eine realistische Chance, solche Berechnungen nachzuvollziehen. Deshalb bieten einige Verbraucherzentralen Kontrollrechnungen an, die wegen des hohen Aufwands jedoch 100 Mark Gebühr kosten, zum Beispiel die
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- Kreditnehmer, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen, müssen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Hier können Sie berechnen, wie viel die Bank verlangen darf.
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