
Kündigen Banken Kredite, verlangen sie tausende Euro Entschädigung. Jetzt bremst sie der Bundesgerichtshof.
Familie Claas (Name von der Redaktion geändert) brachte den Stein ins Rollen. Als sie die Raten für ihr Haus in Solingen nicht mehr zahlen konnte, kündigte die Bank die Finanzierung und leitete die Zwangsvollstreckung ein. Vom Erlös strich das Kreditinstitut zu viel ein und muss der Familie mehr als 16 000 Euro zurückzahlen.
Die Zwangsversteigerung brachte fast 300 000 Euro. Das reichte, um die Schulden bei der Bank zu tilgen. Doch außer Tilgung, Zinsen und Verzugszinsen kassierte die Frankfurter Hypothekenbank mehr als 16 000 Euro „Vorfälligkeitsentschädigung“. Sie ist der Ausgleich für den Gewinn, den Banken bei normalem Kreditverlauf bis zum Ende der Zinsbindung erhalten hätten.
Karin und Robert Claas waren erleichtert, die Schulden los zu sein. Doch mit der Abrechnung gaben sie sich nicht zufrieden. Die Bank hatte bereits Zinsen und Verzugszinsen bekommen, die Vorfälligkeitsentschädigung sollte sie zurückzahlen, forderte das Ehepaar.
Rechtsanwalt Hartmut Strube aus Düsseldorf machte den beiden Mut. Obwohl erst das Landgericht und dann auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ihre Klage abwiesen, machten die Eheleute weiter und zogen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH).
In der mündlichen Verhandlung erhielten sie die Bestätigung: Eine Vorfälligkeitsentschädigung steht Banken und Sparkassen nicht zu, wenn sie selbst einen Kredit kündigen, den sie Verbrauchern gegeben haben, erklärte Ulrich Wiechers, Vorsitzender des BGH-Bankensenats unmissverständlich.
Entsetzen bei Bankanwälten
Die entsetzten Bankanwälte erkannten die Klage daraufhin flugs an. Das ist gut für Familie Claas, aber schlecht für andere Kunden. Der Bundesgerichtshof kann jetzt keine Grundsatzentscheidung mit ausführlicher Begründung verkünden, auf die sich andere Schuldner berufen können.
Für die Branche geht es um hunderte von Millionen Euro. Von Anfang 2010 bis Ende 2012 kamen fast 150 000 Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser unter den Hammer. Schon wenn Banken und Sparkassen durchschnittlich nur 5 000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung kassiert haben, können ihre früheren Kunden jetzt 750 Millionen Euro zurückfordern.
Womöglich ist sogar noch mehr drin. Verjährt ist allenfalls die Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen, die Banken schon vor 2010 kassiert haben. Schulden die Kunden der Bank wegen des geplatzten Kredits immer noch Geld, können sie aber selbst dann noch die Erstattung verlangen.
Geringer Aufwand – gute Chance
Viele würden den gescheiterten Traum vom Eigenheim wahrscheinlich lieber schnell vergessen. Doch sie sollten sich noch einmal mit dem alten Ärger befassen. Der Aufwand ist gering und die Aussicht auf viele tausend Euro Erstattung oder eine Herabsetzung der Restschuld gut.
Die Banken, Sparkassen und ihre Verbände äußern sich nicht. Finanztest bat um Stellungnahmen, bekam aber keine Antwort.
Intern richten sich die Banken offenbar darauf ein, ihre Vorfälligkeitsentschädigungen zu verteidigen. Das Branchenblatt „Banken-Times Spezial Bankrecht“ jedenfalls verweist auf ältere Urteile. Zum aktuellen Verfahren gebe es nur Berichte, aber eben keine Urteilsbegründung.
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- Immer mehr Gerichte urteilen: Wegen Fehlern im Kreditvertrag steht Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn Kunden ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
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- Wer eine Anschlussfinanzierung braucht, sollte nicht einfach das Verlängerungsangebot seiner Bank annehmen. Unser Vergleich hilft den günstigsten Anbieter zu finden.
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- Viele Immobilienkredite sind fehlerhaft. Bauherren und Hauskäufer können sie widerrufen. Im Einzelfall kann das immer noch Tausende Euro bringen.
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Hallo,
ich erlaube mir, die Aussage von Frabu richtigzustellen.
Unsere Suche nach geeigneten Fällen zum Thema Vorfälligkeit läuft und eine Sammelklage wird dieses Jahr noch aufgestellt.
Adresse immer noch: https://de.surveymonkey.com/s/vorfaelligkeitsgebuehr
Wir können nur nicht alle Banken gleichzeitig verklagen und suchen daher hauptsächlich Fälle von bundesweit tätigen Großbanken.
Herr Frabu ist Kunde bei einer vergleichweise "exotischen" Regionalbank.
Die Aussage, es wird keine Sammelklage geben bezog sich NUR auf diese eine Bank, für die wir keine Chancen auf ausreichende Teilnehmerschaft sehen.
MfG, Hezel, RA, GF.
Vielen Dank für eine prompte Antwort.
Eine Sammelklage auch unter den vorn Ihnen angegebenen Adresse kommt laut Hr. Hezel von megaclaims nicht zu Stande, weil nicht genügend Kläger zusammen kommen. Daher musste ich allein vorgehen.
Natürlich habe ich Berufung eingelegt, da aber keine Rechtsschutzversicherung existiert (Sie erinnern sich: Zwangsversteigerung) kann man sich den neuen Weg bis zum BGH nicht leisten. Und was solls: da zieht wieder jemand den Schwanz ein und wir sind wieder am Anfang.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der BGH ein Urteil - sei es auch nur mündlich - fällen kann und keiner kann die Begründung nachvollziehen.
Ein Urteil des BGH, dessen Begründung die Richter am Landgericht Münster hätten nachlesen können, gibt es ja leider eben nicht, nachdem die Bank damals den Anspruch des Klägers in letzter Minute anerkannt hatte. Zumindest sollten die Richter am Landgericht allerdings die Revision zugelassen haben. Wenn Sie Revision einlegen, kann der BGH das Urteil korrigieren. Alternativ bleibt Ihnen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
Eine Sammelklage (hier übrigens: https://de.surveymonkey.com/s/vorfaelligkeitsgebuehr) kommt für Sie nicht mehr in Frage, wenn Sie mit der Sache schon selbst vor Gericht waren.
Hallo,
Super ein BGH-Urteil für den kleinen Mann. Natürlich habe ich die Bank angeschrieben. Den Kommentar habe ich hier gepostet. Also die Bank verklagt - der BGH hat doch recht!!!.
BGH angeschrieben um Erklärung des Urteils gebeten.
FAZIT: Hr. Wiechers hat geurteilt ohne dies erklären zu können.
LG Münster in meiner Klageverhandlung: "Wir als Richter können das BGH-Urteil nicht nachvollziehen. Eine Erklärung gibt das BGH nicht ab. Daher urteilen wir wie folgt: Der Bank wird Recht gegeben!"
Vielen Dank für das Urteil der Bank. Kosten für meinen Anwalt: € 2.000,-- für den Gegner € 2.000,-- Das tut so richtig gut!
Ich frage: was nutzt ein in den Medien und auch von der Stiftung Warentest hochgepuschtes Urteil des BGH, wenn daraus keine Rückschlüsse gezogen werden können?
Übrigens die o.g. Sammelklage gibt es nicht!
Keine Kläger gefunden und auch keine Aussicht auf Erfolg.