
Kündigen Banken Kredite, weil die Kunden die Raten nicht mehr zahlen können, verlangen sie tausende Euro Entschädigung. Jetzt bremst sie der Bundesgerichtshof. In der mündlichen Verhandlung über einen gekündigten Kredit hat Ulrich Wiechers, Vorsitzender des BGH-Bankensenats, unmissverständlich erklärt: Wenn die Bank oder die Sparkasse einen Kreditvertrag von sich aus kündigt, steht ihr eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu. Finanztest erläutert die Rechtslage und erklärt, wann ehemalige Kreditkunden von der Bank unzulässigerweise ausgequetscht worden sind und Geld zurückfordern sollten.
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