Vorfälligkeits­entschädigung Bundes­gerichts­hof kippt hohe Gebühr

4
Vorfälligkeits­entschädigung - Bundes­gerichts­hof kippt hohe Gebühr

Kündigen Banken Kredite, weil die Kunden die Raten nicht mehr zahlen können, verlangen sie tausende Euro Entschädigung. Jetzt bremst sie der Bundes­gerichts­hof. In der mündlichen Verhand­lung über einen gekündigten Kredit hat Ulrich Wiechers, Vorsitzender des BGH-Banken­senats, unmiss­verständlich erklärt: Wenn die Bank oder die Sparkasse einen Kredit­vertrag von sich aus kündigt, steht ihr eine sogenannte Vorfälligkeits­entschädigung nicht zu. Finanztest erläutert die Rechts­lage und erklärt, wann ehemalige Kredit­kunden von der Bank unzu­lässiger­weise ausgequetscht worden sind und Geld zurück­fordern sollten.

4

Mehr zum Thema

4 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • metaclaims am 17.10.2014 um 13:03 Uhr
    Sammelklage Vorfälligkeit wird kommen.

    Hallo,
    ich erlaube mir, die Aussage von Frabu richtigzustellen.
    Unsere Suche nach geeigneten Fällen zum Thema Vorfälligkeit läuft und eine Sammelklage wird dieses Jahr noch aufgestellt.
    Adresse immer noch: https://de.surveymonkey.com/s/vorfaelligkeitsgebuehr
    Wir können nur nicht alle Banken gleichzeitig verklagen und suchen daher hauptsächlich Fälle von bundesweit tätigen Großbanken.
    Herr Frabu ist Kunde bei einer vergleichweise "exotischen" Regionalbank.
    Die Aussage, es wird keine Sammelklage geben bezog sich NUR auf diese eine Bank, für die wir keine Chancen auf ausreichende Teilnehmerschaft sehen.
    MfG, Hezel, RA, GF.

  • Frabu am 24.06.2014 um 13:55 Uhr
    RE: RE: BGH-Urteil für den A......?

    Vielen Dank für eine prompte Antwort.
    Eine Sammelklage auch unter den vorn Ihnen angegebenen Adresse kommt laut Hr. Hezel von megaclaims nicht zu Stande, weil nicht genügend Kläger zusammen kommen. Daher musste ich allein vorgehen.
    Natürlich habe ich Berufung eingelegt, da aber keine Rechtsschutzversicherung existiert (Sie erinnern sich: Zwangsversteigerung) kann man sich den neuen Weg bis zum BGH nicht leisten. Und was solls: da zieht wieder jemand den Schwanz ein und wir sind wieder am Anfang.
    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der BGH ein Urteil - sei es auch nur mündlich - fällen kann und keiner kann die Begründung nachvollziehen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 23.06.2014 um 09:01 Uhr
    Re: BGH-Urteil für den A......?

    Ein Urteil des BGH, dessen Begründung die Richter am Landgericht Münster hätten nachlesen können, gibt es ja leider eben nicht, nachdem die Bank damals den Anspruch des Klägers in letzter Minute anerkannt hatte. Zumindest sollten die Richter am Landgericht allerdings die Revision zugelassen haben. Wenn Sie Revision einlegen, kann der BGH das Urteil korrigieren. Alternativ bleibt Ihnen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
    Eine Sammelklage (hier übrigens: https://de.surveymonkey.com/s/vorfaelligkeitsgebuehr) kommt für Sie nicht mehr in Frage, wenn Sie mit der Sache schon selbst vor Gericht waren.

  • Frabu am 22.06.2014 um 18:33 Uhr
    BGH-Urteil für den A......?

    Hallo,
    Super ein BGH-Urteil für den kleinen Mann. Natürlich habe ich die Bank angeschrieben. Den Kommentar habe ich hier gepostet. Also die Bank verklagt - der BGH hat doch recht!!!.
    BGH angeschrieben um Erklärung des Urteils gebeten.
    FAZIT: Hr. Wiechers hat geurteilt ohne dies erklären zu können.
    LG Münster in meiner Klageverhandlung: "Wir als Richter können das BGH-Urteil nicht nachvollziehen. Eine Erklärung gibt das BGH nicht ab. Daher urteilen wir wie folgt: Der Bank wird Recht gegeben!"
    Vielen Dank für das Urteil der Bank. Kosten für meinen Anwalt: € 2.000,-- für den Gegner € 2.000,-- Das tut so richtig gut!
    Ich frage: was nutzt ein in den Medien und auch von der Stiftung Warentest hochgepuschtes Urteil des BGH, wenn daraus keine Rückschlüsse gezogen werden können?
    Übrigens die o.g. Sammelklage gibt es nicht!
    Keine Kläger gefunden und auch keine Aussicht auf Erfolg.