
Kündigen Banken Kredite, weil die Kunden die Raten nicht mehr zahlen können, verlangen sie tausende Euro Entschädigung. Jetzt bremst sie der Bundesgerichtshof. In der mündlichen Verhandlung über einen gekündigten Kredit hat Ulrich Wiechers, Vorsitzender des BGH-Bankensenats, unmissverständlich erklärt: Wenn die Bank oder die Sparkasse einen Kreditvertrag von sich aus kündigt, steht ihr eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu. Finanztest erläutert die Rechtslage und erklärt, wann ehemalige Kreditkunden von der Bank unzulässigerweise ausgequetscht worden sind und Geld zurückfordern sollten.
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- Immer mehr Gerichte urteilen: Wegen Fehlern im Kreditvertrag steht Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn Kunden ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
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- Wer eine Anschlussfinanzierung braucht, sollte nicht einfach das Verlängerungsangebot seiner Bank annehmen. Unser Vergleich hilft den günstigsten Anbieter zu finden.
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- Viele Immobilienkredite sind fehlerhaft. Bauherren und Hauskäufer können sie widerrufen. Im Einzelfall kann das immer noch Tausende Euro bringen.
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Hallo,
ich erlaube mir, die Aussage von Frabu richtigzustellen.
Unsere Suche nach geeigneten Fällen zum Thema Vorfälligkeit läuft und eine Sammelklage wird dieses Jahr noch aufgestellt.
Adresse immer noch: https://de.surveymonkey.com/s/vorfaelligkeitsgebuehr
Wir können nur nicht alle Banken gleichzeitig verklagen und suchen daher hauptsächlich Fälle von bundesweit tätigen Großbanken.
Herr Frabu ist Kunde bei einer vergleichweise "exotischen" Regionalbank.
Die Aussage, es wird keine Sammelklage geben bezog sich NUR auf diese eine Bank, für die wir keine Chancen auf ausreichende Teilnehmerschaft sehen.
MfG, Hezel, RA, GF.
Vielen Dank für eine prompte Antwort.
Eine Sammelklage auch unter den vorn Ihnen angegebenen Adresse kommt laut Hr. Hezel von megaclaims nicht zu Stande, weil nicht genügend Kläger zusammen kommen. Daher musste ich allein vorgehen.
Natürlich habe ich Berufung eingelegt, da aber keine Rechtsschutzversicherung existiert (Sie erinnern sich: Zwangsversteigerung) kann man sich den neuen Weg bis zum BGH nicht leisten. Und was solls: da zieht wieder jemand den Schwanz ein und wir sind wieder am Anfang.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der BGH ein Urteil - sei es auch nur mündlich - fällen kann und keiner kann die Begründung nachvollziehen.
Ein Urteil des BGH, dessen Begründung die Richter am Landgericht Münster hätten nachlesen können, gibt es ja leider eben nicht, nachdem die Bank damals den Anspruch des Klägers in letzter Minute anerkannt hatte. Zumindest sollten die Richter am Landgericht allerdings die Revision zugelassen haben. Wenn Sie Revision einlegen, kann der BGH das Urteil korrigieren. Alternativ bleibt Ihnen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
Eine Sammelklage (hier übrigens: https://de.surveymonkey.com/s/vorfaelligkeitsgebuehr) kommt für Sie nicht mehr in Frage, wenn Sie mit der Sache schon selbst vor Gericht waren.
Hallo,
Super ein BGH-Urteil für den kleinen Mann. Natürlich habe ich die Bank angeschrieben. Den Kommentar habe ich hier gepostet. Also die Bank verklagt - der BGH hat doch recht!!!.
BGH angeschrieben um Erklärung des Urteils gebeten.
FAZIT: Hr. Wiechers hat geurteilt ohne dies erklären zu können.
LG Münster in meiner Klageverhandlung: "Wir als Richter können das BGH-Urteil nicht nachvollziehen. Eine Erklärung gibt das BGH nicht ab. Daher urteilen wir wie folgt: Der Bank wird Recht gegeben!"
Vielen Dank für das Urteil der Bank. Kosten für meinen Anwalt: € 2.000,-- für den Gegner € 2.000,-- Das tut so richtig gut!
Ich frage: was nutzt ein in den Medien und auch von der Stiftung Warentest hochgepuschtes Urteil des BGH, wenn daraus keine Rückschlüsse gezogen werden können?
Übrigens die o.g. Sammelklage gibt es nicht!
Keine Kläger gefunden und auch keine Aussicht auf Erfolg.