
Die Allianz Lebenversicherungs-AG muss die bei vorzeitiger Ablösung von Immobilienkrediten fällige Vorfälligkeitsentschädigung für Kreditkunden mit Sondertilgungsrecht senken. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg durchgesetzt. test.de erklärt die Rechtslage und gibt Tipps.
Komplizierte Berechnung
Wenn Kreditkunden ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen wollen, müssen sie der Bank eine Ablösesumme zahlen. Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach dem Gewinn, den die Bank bei planmäßiger Abzahlung des Darlehens erzielt hätte. Die Berechnung ist kompliziert und für Laien kaum nachvollziehbar. Die Entschädigung fällt um so höher aus, je stärker der vereinbarte Zinssatz des abzulösenden Darlehens die aktuellen Marktzinsen übersteigt. Anrechnen lassen muss sich die Bank, was sie mit dem vorzeitig zurückgezahlten Geld aktuell an Zinsen erwirtschaften kann. Dennoch: Je nach Restlaufzeit und -schuld kann die Vorfälligkeitsentschädigung schnell mehrere Tausend Euro hoch ausfallen.
Sondertilgungsrecht zu berücksichtigen
Eins ist nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart jetzt klar: Bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen Kreditgeber Sondertilgungsrechte zugunsten der Kreditkunden berücksichtigen. Entschädigen müssen die Kunden die Bank nur für Zinsgewinne auf Kreditbeträge, die der Kunde nicht vorzeitig tilgen durfte – auch wenn zum Zeitpunkt der Ablösung nicht feststeht, ob und in welchem Umfang er Sondertilgungen überhaupt hätte zahlen können. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Ob die Allianz Lebensversicherungs-AG Berufung einlegt, ist noch unklar; test.de erreichte bis heute nachmittag niemanden für eine Stellungnahme.
Rückforderung für Zahlungen ab 2010
Wer ab 2010 einen Allianz-Kredit mit Sondertilgungsrecht vorzeitig abgelöst hat, kann einen Teil seiner Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen. Wiederum gilt: Die Berechnung der zu Unrecht kassierten Ablösesumme ist schwierig. test.de liefert im Special Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten wichtige Hintergrundinformationen und erklärt, wie Betroffene die Forderung einer Bank überprüfen.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012
Aktenzeichen: 11 O 161/12 (nicht rechtskräftig)
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