
Vollkaskoversicherer müssen den Schaden auch zahlen, wenn möglicherweise der Sohn des Autobesitzers ohne Führerschein gefahren ist. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az. 5 U 174/16). Die Umstände des Unfalls waren verdächtig: Die Polizei fand den Unfallwagen frühmorgens verlassen am Straßenrand vor, nachdem er gegen mehrere abgestellte Autos gestoßen war. Der Besitzer hatte den Wagen am Abend zuvor seinem Sohn und Freunden geliehen. Fahren sollten ausschließlich die Freunde. Der Sohn besaß noch keinen Führerschein. Der Versicherer weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Gegen den Sohn werde bereits wegen zwei Fahrten ohne Führerschen ermittelt. Da ging es aber um Fahrten mit einem frisierten Mofa, hielt das Gericht dagegen und verurteilte den Versicherer zur Zahlung.
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