Unfallverursacher, die sich vom Unfallort entfernen, ohne auf die Polizei zu warten, müssen damit rechnen, dass ihre Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommt (OLG Stuttgart, Az. 7 U 121/14).
Unfallverursacher, die sich vom Unfallort entfernen, ohne auf die Polizei zu warten, müssen damit rechnen, dass ihre Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommt (OLG Stuttgart, Az. 7 U 121/14).