Eltern mit erwachsenen Kindern können selbst dann das ganze Jahr Kindergeld bekommen, wenn ihr Kind vorübergehend eine Vollzeitstelle hat. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Solange die Jugendlichen im ganzen Jahr maximal Einkünfte und Bezüge von 7 680 Euro haben, können ihre Eltern das Kindergeld behalten (Az. III R 15/06).
Das Urteil kann viel Geld wert sein, wenn Kinder eine Vollzeitstelle annehmen, während sie eine Lehrstelle suchen oder auf den Studienbeginn warten. Es gilt auch, wenn sie in den Semesterferien voll arbeiten.
In einem früheren Urteil fanden die BFH-Richter es noch richtig, dass Eltern für Monate mit Vollzeitstelle kein Kindergeld bekommen. Bei der Berechnung des Kindergelds für die Monate ohne Vollzeitjob wurden diese Einkünfte und Bezüge allerdings nicht berücksichtigt. Die Eltern konnten deshalb damals für diese Monate Kindergeld bekommen.
Im neuen Urteil rechnet der BFH noch günstiger. Die Eltern eines Studenten, der in den Semesterferien vier Monate Vollzeit arbeitet, aber nur Einkünfte und Bezüge bis maximal 7 680 Euro im Jahr hat, erhalten nun für alle Monate Kindergeld.
Sind die Einkünfte und Bezüge höher, bleiben die vier Monate Vollzeitbeschäftigung unberücksichtigt. In den restlichen acht Monaten darf der Student Einkünfte und Bezüge bis 5 120 Euro haben (7 680 Euro durch 12 x 8 Monate). Sonst bekommen die Eltern gar kein Kindergeld.
Tipp: Die Einkünfte aus der Vollzeitarbeit errechnen Sie, wenn Sie den Lohn um die Werbungskosten (mindestens 920 Euro) und Sozialabgaben Ihres Kindes kürzen.
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