Die Volksbank Reutlingen hatte im vergangenen Jahr einen Negativzins für Girokonten sowie Tages- und Festgeldkonten eingeführt und nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wieder gestoppt. Nun hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass die Einführung bei bestehenden Konten rechtswidrig war.
Klage der Verbraucherzentrale war erfolgreich
Die Verbraucherzentrale war gerichtlich gegen die Volksbank Reutlingen vorgegangen, um den Sachverhalt grundsätzlich klären zu lassen. Das Landgericht entschied nun, dass die Einführung von Minuszinsen in bestehenden Verträgen nicht zulässig ist. (Az: 4 O 184/17). Der Verbraucher habe „den Vertrag in der Vorstellung abgeschlossen, entweder eine geringe oder im schlechtesten Fall gar keine Verzinsung seiner Einlage zu erhalten.“ Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale sagt dazu: „Die Bank kann nicht einseitig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen.“
Niedrigzinspolitik kommt Banken teuer zu stehen
Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf Altverträge. Im Urteil heißt es: „Mit der vorliegenden Entscheidung wird der Beklagten im Übrigen keineswegs dauerhaft die Einführung von Negativzinsen untersagt.“ Bei neu eröffneten Konten wäre also eine negative Verzinsung zulässig. Ursache des Problems ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die hält die Leitzinsen seit längerem bei 0 Prozent und verlangt von Kreditinstituten, die Geld dort verwahren wollen, einen negativen Zins von 0,4 Prozent. Viele Banken versuchen, diese Belastung an ihre Kunden weiterzureichen.
Noch bleiben Sparer meist verschont
Anders als institutionelle Anleger sind allerdings private Sparer bisher kaum von Minuszinsen betroffen. Nur wenige Banken verlangen sie bei hohen Anlagebeträgen. Das kann dann offiziell auch anders heißen. So erhebt die Sparda Bank Berlin für Guthaben ab 100 000 Euro auf ihrem Cash-Konto ein „Verwahrentgelt“ von 0,4 Prozent. Andere Geldhäuser drehen stattdessen an der Gebührenschraube. Bei der GLS Bank zahlen Kunden zum Beispiel einen Grundpreis von bis zu 5 Euro pro Monat, auch wenn sie nur Tagesgeld für aktuell 0 Prozent parken wollen.
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Diese Meldung ist erstmals am 29. Juni 2017 auf test.de erschienen. Sie wurde am 29. Januar 2018 aktualisiert.
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