Volks­bank Reutlingen Minuszins bei Altverträgen ist rechts­widrig

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Die Volks­bank Reutlingen hatte im vergangenen Jahr einen Negativzins für Giro­konten sowie Tages- und Fest­geld­konten einge­führt und nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg wieder gestoppt. Nun hat das Land­gericht Tübingen entschieden, dass die Einführung bei bestehenden Konten rechts­widrig war.

Klage der Verbraucherzentrale war erfolg­reich

Die Verbraucherzentrale war gericht­lich gegen die Volks­bank Reutlingen vorgegangen, um den Sach­verhalt grund­sätzlich klären zu lassen. Das Land­gericht entschied nun, dass die Einführung von Minuszinsen in bestehenden Verträgen nicht zulässig ist. (Az: 4 O 184/17). Der Verbraucher habe „den Vertrag in der Vorstellung abge­schlossen, entweder eine geringe oder im schlechtesten Fall gar keine Verzinsung seiner Einlage zu erhalten.“ Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale sagt dazu: „Die Bank kann nicht einseitig mittels des Klein­gedruckten aus einer Geld­anlage einen kosten­pflichtigen Verwahrungs­vertrag machen.“

Nied­rigzins­politik kommt Banken teuer zu stehen

Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf Altverträge. Im Urteil heißt es: „Mit der vorliegenden Entscheidung wird der Beklagten im Übrigen keineswegs dauer­haft die Einführung von Negativzinsen untersagt.“ Bei neu eröff­neten Konten wäre also eine negative Verzinsung zulässig. Ursache des Problems ist die Nied­rigzins­politik der Europäischen Zentral­bank (EZB). Die hält die Leitzinsen seit längerem bei 0 Prozent und verlangt von Kredit­instituten, die Geld dort verwahren wollen, einen negativen Zins von 0,4 Prozent. Viele Banken versuchen, diese Belastung an ihre Kunden weiterzureichen.

Noch bleiben Sparer meist verschont

Anders als institutionelle Anleger sind allerdings private Sparer bisher kaum von Minuszinsen betroffen. Nur wenige Banken verlangen sie bei hohen Anla­gebeträgen. Das kann dann offiziell auch anders heißen. So erhebt die Sparda Bank Berlin für Guthaben ab 100 000 Euro auf ihrem Cash-Konto ein „Verwahr­entgelt“ von 0,4 Prozent. Andere Geldhäuser drehen statt­dessen an der Gebühren­schraube. Bei der GLS Bank zahlen Kunden zum Beispiel einen Grund­preis von bis zu 5 Euro pro Monat, auch wenn sie nur Tages­geld für aktuell 0 Prozent parken wollen.

Tipp: Die besten Angebote für Sparer finden Sie in unserem Vergleich Tagesgeld und Festgeld auf test.de.

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Diese Meldung ist erst­mals am 29. Juni 2017 auf test.de erschienen. Sie wurde am 29. Januar 2018 aktualisiert.

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