Virtuelle Währungen OneCoin-Geschäfte in Deutsch­land untersagt

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Die OneCoin Ltd. aus Dubai und die OneLife Network Ltd. aus Belize dürfen nicht mehr für den Vertrieb und Verkauf der virtuellen Währung OneCoin in Deutsch­land werben. Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) verbot ihnen außerdem, im Internet ein öffent­lich zugäng­liches System für Geschäfte mit OneCoins anzu­bieten. Ihnen fehle die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Der One Network Services Ltd. aus Bulgarien untersagte die Bafin unterstützende Tätig­keiten.

Bafin lässt Konten sperren

Bevor die Bafin am 27. April 2017 das Verbot aussprach, hatte die Behörde Konten mit 29 Millionen Euro beim Zahlungs­dienst­leister IMS Interna­tional Marketing Services GmbH sperren lassen. OneCoin-Kunden hatten zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 über diese Konten 360 Millionen Euro trans­feriert. Geld für OneCoin-Schulungs­pakete, das IMS noch nicht weitergeleitet hat, muss zurück­über­wiesen werden. Ein OneCoin-Anwalt kündigte recht­liche Schritte von OneCoin und IMS gegen die Verfügungen an.

Auch Geschäfte mit Swiss­Coin erlaub­nispflichtig?

Die OneCoin Ltd. steht seit 2016 auf unserer Warnliste Geldanlage, ebenso wie die Euro Solution GmbH als Anbieterin der virtuellen Währung Swiss­Coin. Wir wiesen damals darauf hin, dass die Bafin auch Geschäfte mit Swiss­Coin als erlaub­nispflichtig einschätzen könnte. Im Impressum der Swiss­Coin-Webseite steht mitt­lerweile die Direkt­vertriebs­beratungs­gesell­schaft Veto Concept AG aus Leipzig. Ihre Tochter Euro-Invest Consult GmbH kennen wir als Zahlungs­dienst­leister für Swiss­Coin-Kunden. Daher setzen wir auch diese beiden auf unsere Warnliste Geldanlage. Euro Solution ging Ende 2016 recht­lich gegen die Ex-Part­nerfirmen vor. Veto-Concept bezeichnete das Geschäfts­modell 2016 gegen­über Finanztest als legal, antwortete aber auf unsere neue Anfrage nicht. (Mehr zum Thema in unserem Special Riskante virtuelle Währungen.)

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