Im Test: Vier telemedizinische Plattformen, die für ein breites Spektrum an Krankheitsbildern Videosprechstunden anbieten – in Kooperation mit Fachärztinnen und -ärzten. Unsere Untersuchung fand von Februar bis April 2022 statt. Die Anbieter befragten wir von April bis Juni 2022.
Untersuchungen: Wir prüften alle Dienstleistungen rund um die Videosprechstunde sowie den Termin selbst. Wir starteten jeweils auf den Websites. Die Anbieter Kry, Teleclinic und Zava führen die Termine per App durch, Fernarzt über den Browser. Alle Dienstleistungen testeten wir per Android-Smartphone, Datenschutzprüfungen auch per iPhone. Die Testpersonen nutzten die Termine als Selbstzahler.
Medizinische Behandlung: 55 %
Sechs Testpersonen nutzten jede Plattform verdeckt. Die Behandlung prüften wir anhand von drei Krankheitsbildern. Zwei Experten schufen dafür pro Indikation zwei Szenarien: einmal mit einem leichteren Fall für Diagnose und Behandlung, einmal mit einem schwereren. Vorm Termin ausgefüllte Anamnesebögen sowie Arztbriefe bezogen sie ins Urteil ein.
Nach dem Termin protokollierten die Testpersonen den Ablauf in einem Fragebogen. Die Experten prüften insbesondere, wie die Ärzte eine Anamnese durchführten, ob sie das medizinische Problem erkannten, Medikamente verordneten oder ob sie, falls nötig, an Vor-Ort-Fachärzte verwiesen. Zu verordneten Arzneien erwarteten wir Anwendungshinweise.
Service: 20 %
Informationen zum allgemeinen Ablauf: Unter anderem erfassten wir, ob die Plattformen ihr Angebot verständlich auf der Website erläutern und Infos etwa zum Ablauf des Termins, zu Voraussetzungen für die Nutzung sowie zu den Kosten geben.
Behandlungsspektrum und Anamnesebogen: Wir erfassten zum Beispiel das Behandlungsspektrum, ob und wie Nutzerinner und Nutzer Krankheitsbilder und Ärzte wählen können, und ob vor dem Termin eine Anamnese erfolgt.
Terminservice: Wir prüften etwa, ob es klare Infos zu Sprechstundenzeiten und Terminwahl gibt, wie der Termin bestätigt wird, und ob er eingehalten wurde.
Zahlungs- und Rechnungsservice: Unter anderem bewerteten wir die Vielfalt der Zahlungsmöglichkeiten, die Zahlungsabwicklung und ob die Rechnung korrekt war.
Kundenorientierung und Hilfsangebote: Wir erfassten etwa den Rahmen vor und während des Termins (virtuelles Wartezimmer, Gesprächsumgebung), wie Ärztin oder Arzt sich vorstellte, die Möglichkeit, die Ärzte hinterher zu kontaktieren, Vielfalt und Erreichbarkeit der Hilfen.
Handhabung: 20 %
Nutzerführung von der Buchung bis zur Videosprechstunde: Unter anderem prüften wir die Menüführung und wie ärztliche Dokumente bereitgestellt wurden.
Zugang zur Videosprechstunde: Im Fokus standen etwa die Weiterleitung zum Tool für die Sprechstunde, technische Probleme, und, wenn diese auftraten, der direkte Zugang zu Hilfe.
Funktionalität der Videosprechstunde: Wir erfassten zum Beispiel Video- und Audioqualität und ob es technische Probleme gab.
Basisschutz persönlicher Daten: 5 %
Sparsames Erheben von Nutzerdaten: Welche Daten werden zum Erstellen eines Nutzerkontos verpflichtend erfasst, wie lassen sie sich ändern oder löschen? Experten analysierten die Datenübertragung bei Registrierung, Buchung und Inanspruchnahme eines Termins und entschlüsselten sie falls notwendig.
Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung: Werden zum Beispiel moderne Verschlüsselungsstandards eingesetzt, gab es eine Multifaktor-Authentifizierung?
Ein Jurist prüfte, ob es Mängel in der Datenschutzerklärung gab.
Abwertungen
War die Funktionalität der Videosprechstunde nur ausreichend, wurde die Handhabung eine halbe Note schlechter. Gab es deutliche Mängel in der Datenschutzerklärung, konnte der Basisschutz persönlicher Daten nicht besser als befriedigend (3,5) sein.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ihr Hinweis im Artikel zu Videosprechstunden aus 07/22, das gelegentlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, verwundert kaum. Als Privatversicherter und beihilfeberechtigter Beamter erhalte ich zunächst alle Rechnungen. Hinweise an die PKV und Beihilfe, dass zweifelsfrei nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt wurden, interessieren dort nicht. Lieber wird gezahlt, als sich Ärger einzuhandeln. Was man dann selber gegenüber dem Arzt bereit ist zu zahlen interessiert dort nicht.
Liebe Redaktion,
würden Sie bitte zusätzlich Aspekte zum Datenschutz bewerten? Gerade die Gesundheitsinformationen sind sehr sensibel, und können schlecht geschützt z.B. bei Erbkrankheiten negative Folgen auch für weitere Menschen haben.
Danke.
Im Beitrag S. 83 aus Heft 7/20 (den ich online nicht finde, deshalb kommentiere ich hier) heißt es Kry und Zava seien für Privatpatienten meist kostenlos. Das ist eine sehr fragwürdige Aussage. Gemeint ist wahrscheinlich, dass die Online-Sprechstunden eine erstattungsfähige Versicherungsleistung sind, oder? So kann man es ja auch diesem Online-Artikel hier entnehmen. Für eine Redaktion aus Finanz- und Versicherungsexperten finde ich auch die Aussage "für Kassenpatienten kostenlos" sehr fragwürdig. Eine bezahlte Versicherungsleistung ist nicht kosternlos.
@dadax: Gerade eben hat der Link funktioniert. Versuchen Sie es bitte noch einmal.
Bitte versuchen Sie den Aufruf des Links einmal mit dem Chrome oder Firefox-Browser*, wenn Sie einen anderen Browser nutzen. Das Problem, des Aufrufes des Links über Edge haben wir gefixt. * (maa)
*ergänzt am 29.5.2020
Der Link https://www.minxli.com/ führt ins Nichts.