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Wie wir vorgegangen sind

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Wir haben alle Leistungen der telemedizi­nischen Platt­formen untersucht. Im Fokus: die medizi­nische Behand­lung. Dafür entwickelten wir sechs Test­szenarien. Zudem ging es um Service, Hand­habung und Daten­schutz.

Online zum Arzt Alle Testergebnisse für Telemedizi­nische Platt­formen

So haben wir getestet

Im Test: Vier telemedizi­nische Platt­formen, die für ein breites Spektrum an Krank­heits­bildern Video­sprech­stunden anbieten – in Koope­ration mit Fach­ärztinnen und -ärzten. Unsere Unter­suchung fand von Februar bis April 2022 statt. Die Anbieter befragten wir von April bis Juni 2022.

Unter­suchungen: Wir prüften alle Dienst­leistungen rund um die Video­sprech­stunde sowie den Termin selbst. Wir starteten jeweils auf den Websites. Die Anbieter Kry, Teleclinic und Zava führen die Termine per App durch, Fern­arzt über den Browser. Alle Dienst­leistungen testeten wir per Android-Smartphone, Daten­schutz­prüfungen auch per iPhone. Die Test­personen nutzten die Termine als Selbst­zahler.

Medizi­nische Behand­lung: 55 %

Sechs Test­personen nutzten jede Platt­form verdeckt. Die Behand­lung prüften wir anhand von drei Krank­heits­bildern. Zwei Experten schufen dafür pro Indikation zwei Szenarien: einmal mit einem leichteren Fall für Diagnose und Behand­lung, einmal mit einem schwereren. Vorm Termin ausgefüllte Anamnesebögen sowie Arzt­briefe bezogen sie ins Urteil ein.

Nach dem Termin protokollierten die Test­personen den Ablauf in einem Fragebogen. Die Experten prüften insbesondere, wie die Ärzte eine Anamnese durch­führten, ob sie das medizi­nische Problem erkannten, Medikamente verordneten oder ob sie, falls nötig, an Vor-Ort-Fach­ärzte verwiesen. Zu verordneten Arzneien erwarteten wir Anwendungs­hinweise.

Service: 20 %

Informationen zum allgemeinen Ablauf: Unter anderem erfassten wir, ob die Platt­formen ihr Angebot verständlich auf der Website erläutern und Infos etwa zum Ablauf des Termins, zu Voraus­setzungen für die Nutzung sowie zu den Kosten geben.

Behand­lungs­spektrum und Anamnesebogen: Wir erfassten zum Beispiel das Behand­lungs­spektrum, ob und wie Nutzer­inner und Nutzer Krank­heits­bilder und Ärzte wählen können, und ob vor dem Termin eine Anamnese erfolgt.

Termin­service: Wir prüften etwa, ob es klare Infos zu Sprech­stunden­zeiten und Termin­wahl gibt, wie der Termin bestätigt wird, und ob er einge­halten wurde.

Zahlungs- und Rechnungs­service: Unter anderem bewerteten wir die Vielfalt der Zahlungs­möglich­keiten, die Zahlungs­abwick­lung und ob die Rechnung korrekt war.

Kunden­orientierung und Hilfs­angebote: Wir erfassten etwa den Rahmen vor und während des Termins (virtuelles Warte­zimmer, Gesprächs­umgebung), wie Ärztin oder Arzt sich vorstellte, die Möglich­keit, die Ärzte hinterher zu kontaktieren, Vielfalt und Erreich­barkeit der Hilfen.

Hand­habung: 20 %

Nutzerführung von der Buchung bis zur Video­sprech­stunde: Unter anderem prüften wir die Menüführung und wie ärzt­liche Dokumente bereit­gestellt wurden.

Zugang zur Video­sprech­stunde: Im Fokus standen etwa die Weiterleitung zum Tool für die Sprech­stunde, tech­nische Probleme, und, wenn diese auftraten, der direkte Zugang zu Hilfe.

Funk­tionalität der Video­sprech­stunde: Wir erfassten zum Beispiel Video- und Audioqualität und ob es tech­nische Probleme gab.

Basis­schutz persönlicher Daten: 5 %

Spar­sames Erheben von Nutzer­daten: Welche Daten werden zum Erstellen eines Nutzer­kontos verpflichtend erfasst, wie lassen sie sich ändern oder löschen? Experten analysierten die Daten­über­tragung bei Registrierung, Buchung und Inan­spruch­nahme eines Termins und entschlüsselten sie falls notwendig.

Schutz von Nutzer­konto und Daten­über­tragung: Werden zum Beispiel moderne Verschlüsselungs­stan­dards einge­setzt, gab es eine Multi­faktor-Authentifizierung?

Ein Jurist prüfte, ob es Mängel in der Daten­schutz­erklärung gab.

Abwertungen

War die Funk­tionalität der Video­sprech­stunde nur ausreichend, wurde die Hand­habung eine halbe Note schlechter. Gab es deutliche Mängel in der Daten­schutz­erklärung, konnte der Basis­schutz persönlicher Daten nicht besser als befriedigend (3,5) sein.

Drei Krankheiten, sechs Testfälle: Die Behand­lung

Wie gründlich ist die Anamnese? Werden richtige Schlüsse gezogen und die Grenzen von Video­sprech­stunden erkannt? Sechs Test­personen buchten je einen Termin. Wir schufen dafür Krank­heits­szenarien:

Blasen­entzündung. Eine Testerin bat um ein Mittel für eine akute Blasen­entzündung. Aufgrund der Vorgeschichte sollten ihr geeignete Antibiotika verordnet werden. Die zweite Test­person berichtete von früheren Entzündungen und einer chro­nischen Krankheit. Wir erwarteten den Rat zu einem Vor-Ort-Arzt­besuch, um Zusammenhänge mit der chro­nischen Krankheit zu klären.

Migräne. Eine Test­person fragte nach wirk­samerer Arznei für ihre Migräneatta­cken. Ihr sollte ein spezielles Migräne-Mittel empfohlen werden. Eine andere Testerin erzählte, ihre Migräne habe sich zu täglichem Kopf­schmerz gewandelt und bat um andere Arznei. Ihr sollte erklärt werden, dies könnte mit zu häufiger Arznei-Einnahme zu tun haben.

Blut­hoch­druck. Ein Tester bat um ein Rezept. Die Ärzte sollten bemerken, dass er die Medikation kennt, und sie verordnen. Der zweite Tester sorgte sich wegen hoher Blut­druck­werte. Die Ärzte sollten den Bezug zur früheren Hirn­durch­blutungs­störung herstellen und zu Hilfe vor Ort drängen.

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jimbob24 am 26.06.2022 um 15:40 Uhr
Nicht erbrachte Leistungen

Ihr Hinweis im Artikel zu Videosprechstunden aus 07/22, das gelegentlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, verwundert kaum. Als Privatversicherter und beihilfeberechtigter Beamter erhalte ich zunächst alle Rechnungen. Hinweise an die PKV und Beihilfe, dass zweifelsfrei nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt wurden, interessieren dort nicht. Lieber wird gezahlt, als sich Ärger einzuhandeln. Was man dann selber gegenüber dem Arzt bereit ist zu zahlen interessiert dort nicht.

informiert am 26.11.2020 um 11:46 Uhr
Datenschutz Gesundheitsdaten

Liebe Redaktion,
würden Sie bitte zusätzlich Aspekte zum Datenschutz bewerten? Gerade die Gesundheitsinformationen sind sehr sensibel, und können schlecht geschützt z.B. bei Erbkrankheiten negative Folgen auch für weitere Menschen haben.
Danke.

Andreas-Schmied am 03.07.2020 um 11:57 Uhr
Nix kostenlos

Im Beitrag S. 83 aus Heft 7/20 (den ich online nicht finde, deshalb kommentiere ich hier) heißt es Kry und Zava seien für Privatpatienten meist kostenlos. Das ist eine sehr fragwürdige Aussage. Gemeint ist wahrscheinlich, dass die Online-Sprechstunden eine erstattungsfähige Versicherungsleistung sind, oder? So kann man es ja auch diesem Online-Artikel hier entnehmen. Für eine Redaktion aus Finanz- und Versicherungsexperten finde ich auch die Aussage "für Kassenpatienten kostenlos" sehr fragwürdig. Eine bezahlte Versicherungsleistung ist nicht kosternlos.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 15:31 Uhr
Bitte versuchen Sie es noch einmal

@dadax: Gerade eben hat der Link funktioniert. Versuchen Sie es bitte noch einmal.
Bitte versuchen Sie den Aufruf des Links einmal mit dem Chrome oder Firefox-Browser*, wenn Sie einen anderen Browser nutzen. Das Problem, des Aufrufes des Links über Edge haben wir gefixt. * (maa)

*ergänzt am 29.5.2020

dadax am 04.05.2020 um 14:43 Uhr
Toter Link

Der Link https://www.minxli.com/ führt ins Nichts.