Sonderfall Mikogo
Kein Tool für Videokonferenzen
Ein besonderer Fall war das Programm Mikogo: Im Testzeitraum warb die Anbieter-Website explizit mit der Funktion „Videokonferenzen“. Bei den Prüfungen stellte sich jedoch heraus, dass Mikogo keinen Videochat ermöglicht, sondern lediglich Audiokonferenzen und das Teilen des Bildschirms (Screensharing) unterstützt. Da der Anbieter sein auf der Website gegebenes Versprechen nicht hält, kam Mikogo am Ende nicht über ein Mangelhaft hinaus.
Mikogo reagierte schnell
Auf Anfrage der Stiftung Warentest teilte Mikogo mit: „Mikogo ist eine Screensharing-Software und enthält keine Videofunktionalität.“ Telefonisch ergänzte der Geschäftsführer Mark Zondler, dass es sich beim Werben mit der Video-Funktion um ein Versehen handele: Mikogo habe in einer Beta-Version Videokonferenzen angeboten und nach dem Deaktivieren dieser Funktion vergessen, die Angabe von der Website zu entfernen. Nach unserem Hinweis löschte der Anbieter sie sofort von der Seite.
Es bleibt missverständlich
Dennoch bleibt die Lage für Verbraucher verwirrend: Auf seiner Website erläutert Mikogo weiterhin, dass man „im Rahmen einer Videokonferenz“ beliebige Inhalte zeigen könne. Mikogo beschreibt also eine Funktion, die Mikogo gar nicht anbietet. Das könnte mancher Verbraucher missverstehen und davon ausgehen, dass Videochats mit Mikogo möglich sind. Im ungünstigsten Fall schließt der Nutzer ein kostenpflichtiges Abo ab, nur um dann festzustellen, dass er mit dem Programm nicht videochatten kann.
[Update 14.5.2020]: Inzwischen hat Mikogo die von uns beschriebenen Informationen unter dem obigen Link entfernt.