Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte jetzt: Sexspielzeug gehört nicht in Apotheken (Az. 13 LA 188/16). Bereits 2014 verbot die Apothekerkammer Niedersachsen einer Versandapotheke, im Onlineshop Vibratoren anzubieten – es sei keine apothekenübliche Ware.
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- Der Bundesgerichtshof hat DocMorris endgültig den Betrieb von videounterstützten Abgabeterminals für Medikamente verboten und damit die Urteile beider Vorinstanzen...
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- Menschen ab 70 Jahren und anderen sensiblen Gruppen empfiehlt die Stiko eine zweite Booster-Impfung. Jetzt bieten auch einige Apotheken Impfungen an. Impf-News gebündelt.
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