Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte jetzt: Sexspielzeug gehört nicht in Apotheken (Az. 13 LA 188/16). Bereits 2014 verbot die Apothekerkammer Niedersachsen einer Versandapotheke, im Onlineshop Vibratoren anzubieten – es sei keine apothekenübliche Ware.