
Ungenießbar. Badepralinen sehen lecker aus, können aber beim Verschlucken zu Vergiftungen führen. © Stiftung Warentest / Thomas Vossbeck
Von wegen Süßigkeiten: Badekugeln in Form von Törtchen und Pralinen können mit Lebensmitteln verwechselt werden. Vor allem Kinder sind gefährdet. Was Eltern tun können.
Verwechslungsgefahr kann zu Vergiftung führen
Sie sehen zum Anbeißen aus, doch essen sollte man sie nicht: Badezusätze wie Badepralinen oder Badeöle lassen sich manchmal nicht von Lebensmitteln unterscheiden. Vor allem Kinder stecken sich womöglich Badekugeln in Form von Törtchen oder Cupcakes nichts ahnend in den Mund. Oder sie nippen an Shampoos, Duschgels und Badeölen, die mit Früchten auf der Verpackung wie Säfte aussehen. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Vergiftung führen.
EU-Länder dürfen bedenkliche Kosmetik vom Markt nehmen
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können den Vertrieb solcher Produkte verbieten – unter bestimmten Voraussetzungen, die eine EU-Richtlinie vorgibt. Dazu gehört unter anderem, dass ein Produkt etwa die Form, den Geruch, das Aussehen und die Aufmachung eines Lebensmittels hat. Ebenso, dass insbesondere Kinder das Erzeugnis mit Lebensmitteln verwechseln, es deshalb in den Mund stecken und so ihre Gesundheit gefährden können. Die Länder müssen jedoch in jedem einzelnen Fall beurteilen, ob diese Risiken bestehen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst ausgeführt.
Litauische Behörden bitten EU-Gerichtshof um Einschätzung
Hintergrund der Ausführungen des EuGH ist ein Rechtsstreit zwischen litauischen Behörden und einer Kosmetikfirma, die lebensmittelähnliche Badezusätze herstellt. Die Behörden wollten törtchenähnliche Badekugeln der Firma verbieten. Doch das Unternehmen wehrte sich. Das Oberste Verwaltungsgericht von Litauen bat daraufhin den EuGH um eine Erläuterung der EU-Richtlinie.
Der EU-Gerichtshof weist in seiner Einschätzung darauf hin, dass die nationalen Behörden bei der Beurteilung der gesundheitlichen Risiken „die Verletzlichkeit der spezifischen Personen- und Verbrauchergruppen zu berücksichtigen haben, darunter insbesondere von Kindern“. Fazit des EuGH: Die Behörden müssen für ein Verbot ein Risiko sehen. Durch objektive und belegte Daten nachweisen müssen sie das nicht.
Badepralinen und Badetörtchen auch bei uns im Handel
In Drogeriemärkten, Parfümerien und Supermärkten sowie im Online-Handel sind Bade-Süßigkeiten auch in Deutschland erhältlich. Verwechslungsgefahr besteht auch bei manchen Shampoos, etwa wenn sie Saftflaschen ähneln. Spezielle Haarwaschmittel für Kinder zeigen meist Tiermotive oder Märchenfiguren auf der Flasche, wie zum Beispiel viele der 13 Kindershampoos im Test.
Tipp: Schließen Sie Kosmetika, die mit Lebensmitteln verwechselt werden könnten, so weg, dass Kinder nicht an sie herankommen. Haben die Kleinen doch davon genascht, bleiben Sie ruhig: Geben Sie Ihrem Kind ein Glas stilles Wasser, um den Magen zu beruhigen – kein Sprudelwasser und keine Milch. Rufen Sie dann die örtliche Giftnotrufzentrale an, die Nummern finden Sie unter bvl.bund.de/giftnotruf.
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Leider zielt der Bericht nur auf die "schwarzen Schafe" ab. Es gibt Hersteller welche Badepralinen aus Lebensmittelrohstoffen herstellen (zB Maisstärke, Backpulver, Zitronensäure, Kakaobutter, Olivenöl,...) Von diesen Produkten geht keinerlei Gesundheitsrisiko aus, insbesondere da diese sogar essbar wären - wenngleich sie nicht sehr gut schmecken. Die Behörden sollten eher darauf achten, dass nur solche guten Produkte im Umlauf sind, denn dann würde für Kinder, Erwachsene und auch Tiere eine gefahrlose Lagerung und Anwendung sichergestellt sein.
Der Tipp, den ihr gebt ("Schließen Sie Kosmetika, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können, so weg, dass Kinder nicht an sie herankommen") ist schlichtweg falsch. Viel richtiger wäre gewesen "Wir raten dringend vom Kauf solcher Produkte ab". Wer Badezusatz in Pralinenaufmachung kauft, muss sich doch fragen lassen, was er/sie für ein Problem hat... Darüber hinaus fordere ich den Gesetzgeber auf, solche Produkte unverzüglich vom Markt zu nehmen.