Verwechs­lungs­gefahr von Kosmetik Badepralinen von Kindern fernhalten

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Verwechs­lungs­gefahr von Kosmetik - Badepralinen von Kindern fernhalten

Ungenieß­bar. Badepralinen sehen lecker aus, können aber beim Verschlu­cken zu Vergiftungen führen. © Stiftung Warentest / Thomas Vossbeck

Von wegen Süßig­keiten: Badekugeln in Form von Tört­chen und Pralinen können mit Lebens­mitteln verwechselt werden. Vor allem Kinder sind gefährdet. Was Eltern tun können.

Verwechs­lungs­gefahr kann zu Vergiftung führen

Sie sehen zum Anbeißen aus, doch essen sollte man sie nicht: Bade­zusätze wie Badepralinen oder Badeöle lassen sich manchmal nicht von Lebens­mitteln unterscheiden. Vor allem Kinder stecken sich womöglich Badekugeln in Form von Tört­chen oder Cupcakes nichts ahnend in den Mund. Oder sie nippen an Shampoos, Duschgels und Bade­ölen, die mit Früchten auf der Verpackung wie Säfte aussehen. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Vergiftung führen.

EU-Länder dürfen bedenk­liche Kosmetik vom Markt nehmen

Die Mitglied­staaten der Europäischen Gemeinschaft können den Vertrieb solcher Produkte verbieten – unter bestimmten Voraus­setzungen, die eine EU-Richtlinie vorgibt. Dazu gehört unter anderem, dass ein Produkt etwa die Form, den Geruch, das Aussehen und die Aufmachung eines Lebens­mittels hat. Ebenso, dass insbesondere Kinder das Erzeugnis mit Lebens­mitteln verwechseln, es deshalb in den Mund stecken und so ihre Gesundheit gefährden können. Die Länder müssen jedoch in jedem einzelnen Fall beur­teilen, ob diese Risiken bestehen, hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) jüngst ausgeführt.

Litauische Behörden bitten EU-Gerichts­hof um Einschät­zung

Hintergrund der Ausführungen des EuGH ist ein Rechts­streit zwischen litauischen Behörden und einer Kosmetikfirma, die lebens­mittel­ähnliche Bade­zusätze herstellt. Die Behörden wollten tört­chen­ähnliche Badekugeln der Firma verbieten. Doch das Unternehmen wehrte sich. Das Oberste Verwaltungs­gericht von Litauen bat darauf­hin den EuGH um eine Erläuterung der EU-Richt­linie.

Der EU-Gerichts­hof weist in seiner Einschät­zung darauf hin, dass die nationalen Behörden bei der Beur­teilung der gesundheitlichen Risiken „die Verletzlich­keit der spezi­fischen Personen- und Verbraucher­gruppen zu berück­sichtigen haben, darunter insbesondere von Kindern“. Fazit des EuGH: Die Behörden müssen für ein Verbot ein Risiko sehen. Durch objektive und belegte Daten nach­weisen müssen sie das nicht.

Badepralinen und Badetört­chen auch bei uns im Handel

In Drogeriemärkten, Parfümerien und Supermärkten sowie im Online-Handel sind Bade-Süßig­keiten auch in Deutsch­land erhältlich. Verwechs­lungs­gefahr besteht auch bei manchen Shampoos, etwa wenn sie Saft­flaschen ähneln. Spezielle Haar­wasch­mittel für Kinder zeigen meist Tiermotive oder Märchenfiguren auf der Flasche, wie zum Beispiel viele der 13 Kindershampoos im Test.

Tipp: Schließen Sie Kosmetika, die mit Lebens­mitteln verwechselt werden könnten, so weg, dass Kinder nicht an sie heran­kommen. Haben die Kleinen doch davon genascht, bleiben Sie ruhig: Geben Sie Ihrem Kind ein Glas stilles Wasser, um den Magen zu beruhigen – kein Sprudel­wasser und keine Milch. Rufen Sie dann die örtliche Gift­notrufzentrale an, die Nummern finden Sie unter bvl.bund.de/giftnotruf.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Kosmetiktester am 01.09.2022 um 23:07 Uhr
    Es gibt auch gute Anbieter

    Leider zielt der Bericht nur auf die "schwarzen Schafe" ab. Es gibt Hersteller welche Badepralinen aus Lebensmittelrohstoffen herstellen (zB Maisstärke, Backpulver, Zitronensäure, Kakaobutter, Olivenöl,...) Von diesen Produkten geht keinerlei Gesundheitsrisiko aus, insbesondere da diese sogar essbar wären - wenngleich sie nicht sehr gut schmecken. Die Behörden sollten eher darauf achten, dass nur solche guten Produkte im Umlauf sind, denn dann würde für Kinder, Erwachsene und auch Tiere eine gefahrlose Lagerung und Anwendung sichergestellt sein.

  • AlterTester am 01.09.2022 um 11:47 Uhr
    Falscher Tipp

    Der Tipp, den ihr gebt ("Schließen Sie Kosmetika, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können, so weg, dass Kinder nicht an sie herankommen") ist schlichtweg falsch. Viel richtiger wäre gewesen "Wir raten dringend vom Kauf solcher Produkte ab". Wer Badezusatz in Pralinenaufmachung kauft, muss sich doch fragen lassen, was er/sie für ein Problem hat... Darüber hinaus fordere ich den Gesetzgeber auf, solche Produkte unverzüglich vom Markt zu nehmen.