Ab 1. August 2018 brauchen Haus- und Mietwohnungsverwalter* eine Gewerbeerlaubnis. Bisher mussten sie ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt nur anzeigen. Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist. Zudem muss er sich binnen drei Jahren 20 Stunden weiterbilden. Ein Sachkundenachweis, wie noch im Gesetzentwurf vorgesehen, ist nicht nötig. Interessenverbände wie der Immobilienverband Deutschland und der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum kritisieren das Gesetz deshalb als nicht ausreichend.
Für Gewerbetreibende, die bereits als Verwalter* tätig sind, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Sie haben bis 1. März 2019 Zeit, die Erlaubnis zu beantragen.
* korrigiert am 31. Juli 2018