Mobilfunkanbieter dürfen nicht festlegen, dass Kunden nach Ablauf eines Prepaid-Vertrags nur ihr Restguthaben erhalten, wenn sie eine Kopie ihres Ausweises sowie die Sim-Karte einsenden (Landgericht Kiel, Az. 8 O 128/13).
Mobilfunkanbieter dürfen nicht festlegen, dass Kunden nach Ablauf eines Prepaid-Vertrags nur ihr Restguthaben erhalten, wenn sie eine Kopie ihres Ausweises sowie die Sim-Karte einsenden (Landgericht Kiel, Az. 8 O 128/13).