Stirbt ein Mieter, endet sein Mietverhältnis nicht automatisch. Im Einzelfall kann die Frage, wer die Wohnung als Mieter weiterführen darf, kompliziert sein. Die Grafik zeigt, was wann gilt. Wichtig: Mitmieter und Mitbewohner sind geschützt. Der Vermieter darf Mitbewohnern nur im Ausnahmefall kündigen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

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