Bei verspäteter oder unvollständiger Lohnzahlung müssen Arbeitgeber ihrem Mitarbeiter einen pauschalen Schadenersatz von 40 Euro zahlen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 12 Sa 524/16). Diese seit 2014 im Privatrecht geltende Regelung gilt nun auch im Arbeitsrecht.
-
- Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und geben Tipps für Anwaltssuche und Steuererklärung.
-
- Um Arbeitnehmer im Homeoffice zu kontrollieren, greifen einige Arbeitgeber zu Überwachungssoftware – nicht immer legal. Wir sagen, was verboten und was hinzunehmen ist.
-
- Wenn das Gehalt ausbleibt, sollten Beschäftigte schriftlich Zahlung fordern. Bringt das nichts, können sie das Arbeitsgericht einschalten. Das geht auch ohne Anwalt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.