Bei verspäteter oder unvollständiger Lohnzahlung müssen Arbeitgeber ihrem Mitarbeiter einen pauschalen Schadenersatz von 40 Euro zahlen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 12 Sa 524/16). Diese seit 2014 im Privatrecht geltende Regelung gilt nun auch im Arbeitsrecht.