
Wegen verspäteter Bücherrückgabe forderte eine Universitätsbibliothek von einer Professorin insgesamt 2 250 Euro Säumnisgebühren. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen hatte mehr als 50 Bücher zu Forschungszwecken ausgeliehen und diese mehr als einen Monat nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben. Gegen die hohen Säumnisgebühren zog die Professorin vor Gericht – erfolglos.
Gericht findet Gebühr nicht unverhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte, die in der Gebührenordnung der Bibliothek vorgesehenen Säumnisgebühren von 20 Euro und zusätzlichen Verwaltungsgebühren von 25 Euro pro Buch bei einer überschrittenen Leihfrist von mehr als 30 Tagen widerspreche nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Az. 15 K 1130/16). Zudem werden Hochschulangestellte bei der Buchausleihe ohnehin bevorzugt: Die Leihfrist für sie endet immer zum 31. Juli eines Jahres und kann viermal verlängert werden.
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