Versorgungs­werk der Presse Keine Kassenbeiträge auf private Renten

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Versorgungs­werk der Presse - Keine Kassenbeiträge auf private Renten

Für private Berufs­unfähigkeits- und Alters­renten aus Presse­versorgungs­verträgen müssen Rentner keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Das hat das Bundes­sozialge­richt entschieden. Rentner mit zusätzlicher Presse­versorgung können jetzt die Rück­erstattung bereits gezahlter Beiträge beantragen. test.de erklärt, wie es geht.

Betriebs­rente vs. private Rente

Das Versorgungswerk der Presse zahlte im Jahr 2016 insgesamt fast 350 Millionen Euro an Renten aus. Es hat zwei Pfeiler: Bei der obliga­torischen betrieblichen Vorsorge (gut 20 Prozent der Verträge) zahlen Zeitungs- und Zeit­schriften­verleger die Beiträge für ihre Redak­teure. Für Renten aus solchen Verträgen sind stets Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Bei der freiwil­ligen Vorsorge (knapp 80 Prozent) vermittelt das Unternehmen güns­tige Renten- und Berufs­unfähigkeits­verträge. Von denen entfallen knapp ein viertel auf krankenkassen­beitrags­pflichtige betriebliche Alters­vorsorge etwa durch freiwil­lige Gehalts­umwandlung und der Rest auf rein private Verträge. Auch für Renten aus diesen Verträgen forderten verschiedene Krankenkassen Beiträge und hatten sogar von verschiedenen Sozialge­richten Recht bekommen.

Privatrenten nicht beitrags­pflichtig

Doch jetzt hat das Bundes­sozialge­richt entschieden: Bei den rein privaten Presse­versorgungs­verträgen handelt es sich um ganz normale Renten- und Beruf­unfähigkeits­versicherungs­verträge, bei denen das Versorgungs­werk der Presse nur güns­tige Gruppen­tarife organisiert hat. Die Beiträge dafür haben die heutigen Rentner früher aus voll versteuertem und sozial­versicherungs­pflichtigem Einkommen gezahlt. Es gibt daher keinen Grund, jetzt Kranken­versicherungs­beiträge auf solche Renten zu kassieren. „Das Urteil ist gut und richtig so“, kommentiert Rechts­anwalt Martin Schaf­hausen, ein erfahrener Spezialist im Sozialrecht, das Urteil.

Tipp: Die Stiftung Warentest untersucht regel­mäßig Berufs­unfähigkeits- und private Renten­versicherungen.
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Auf Antrag Erstattung ab 2013

Gut für Betroffene: Auf Antrag müssen ihnen zumindest alle ab Anfang 2013 zu Unrecht gezahlten Krankenkassenbeiträge erstattet werden. Haben sie sich gegen die Beitrags­bescheide von Anfang an gewehrt, sind sogar auch davor gezahlte Beiträge noch zu erstatten. Es reicht ein formloses Schreiben an die Krankenkasse: „Bitte erstatten Sie mir die von 1.1.2013 an gezahlten Krankenkassenbeiträge, soweit sie auf die Rente aus dem Presse­versorgungs­vertrag Nr. XY entfallen“.

Vierstel­lige Beträge sind drin

Der Aufwand lohnt. Es geht um viel Geld. Aktuell sind für Betriebs­renten Krankenkassenbeiträge in Höhe von mindestens 14,6 Prozent zu zahlen, oft kommen je nach Kasse noch Zusatz­beiträge hinzu. Erhalten Rentner also seit mindestens 2013 über das Presse­versorgungs­werk eine Privat- oder Berufs­unfähigkeits­rente in Höhe von 2 000 Euro pro Jahr und hat ihre Krankenkasse sie zu Beiträgen heran­gezogen, bekommen sie jetzt deutlich über 1 500 Euro zurück.

Die Frist läuft

Wer bereits im Jahr 2013 Krankenkassenbeiträge auf seine private Presse­versorgungs­rente gezahlt hat, sollte unbe­dingt noch in diesem Jahr die Erstattung der Krankenkassenbeiträge beantragen. Nach den Rege­lungen im Sozialgesetz­buch erhält er dann auch die Beiträge zurück, die er in den 48 Monaten vor Beginn des Jahres, in dem er die Erstattung beantragt hat, gezahlt hat. Von 1. Januar 2018 an ist dementsprechend nur noch die Erstattung ab 2014 gezahlter Beiträge erreich­bar.

Bundes­sozialge­richt, Urteil vom 10.10.2017
Aktenzeichen: B 12 KR 2/16 R

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no21 am 30.10.2017 um 09:18 Uhr
Keine Gerechtigkeit in Deutschland!

Ich frage mich, warum die Klientel der Medien hier gepampert wird, während die anderen Arbeitnehmer außen vor bleiben! Ja, die Klagen auf "Ende der Doppelverbeitragung" aus betrieblichen Direktversicherungen werden von den Sozialgerichten nicht mehr angenommen. Es wurden sogar "Beugestrafen" von bis zu 1000€ verhängt, an Kläger, die hiergegen vorgehen wollten. Zur Erinnerung: den Arbeitnehmern wurde schon in den 70/80 Jahren angeraten, durch betriebliche Direktversicherungen für ihr Alter vorzusorgen. Viele zahlten SELBER, ohne Zuschüsse, ihre Versicherungsbeiträge aus dem "Brutto" oder "Netto" . Dann, entgegen aller Verträge wurde die Pauschalversteuerung von 10%, 15% heute auf 20% innerhalb der Vertragslaufzeit angehoben und 2004 das I-Tüpfelchen der Enteignung: §229 SGB, ab 2004 zahlen die Betrogenen weitere Sozialbeiträge bei Kapitalauszahlung und zwar diesmal den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil! Also wird das Kapital bei Beitragszahlung aus dem "Netto" um 46% GEKÜRZT!

nofel am 28.10.2017 um 11:25 Uhr
Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

Dann frage ich mich, wieso darauf Krankenkassenbeiträge auch dann erhoben werden, wenn die Beiträge aus einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stammen, also während der Einzahlungsphase keine Krankenkassenbeiträge gespart wurden.
Hier wurde gerichtlich entscheiden, dass die rückwirkende Gesetzesänderung legal war. Für mich war die Gesetzesänderung und die nachfolgenden Urteile der Grund keinerlei Geld mehr in staatliche geförderte Altersversorgung zu stecken, sondern alles per ETF anzulegen.

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 26.10.2017 um 13:53 Uhr
Re: Rente von 2000 Euro pro Jahr

Ja, schon. Es ist aber ja in der Regel eine von hoffentlich mehreren privaten Zusatzrenten und bekommt der Betroffene hoffentlich vor allem eine anständige gesetzliche Rente oder Pension.

gunterb1 am 26.10.2017 um 11:49 Uhr
Rente von 2000 Euro pro Jahr

Ist das nicht ein bisschen wenig?