Skurril, aber wahr: Geschiedene Beamte laufen Gefahr, jahrelang für ihre tote Exfrau zu zahlen. Die Rentenversicherung muss einen Pensionär nicht informieren, dass seine Exfrau tot ist, auch wenn jeden Monat ein Teil seiner Beamtenversorgung auf das Rentenkonto der Ex fließt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 11 U 33/13).
Ein Pensionär hatte keinen Kontakt zu seiner Exfrau. Durch den Versorgungsausgleich wurde seine Pension monatlich um 550 Euro gekürzt. Als er erfuhr, dass die Frau seit drei Jahren tot ist, beantragte er den Wegfall der Kürzung und verlangte rund 21 000 Euro Schadenersatz von der Rentenversicherung. Sie habe versäumt, ihm den Tod mitzuteilen.
Die Richter entschieden, dass der Mann sich selbst hätte kümmern müssen. Die Rentenkasse ist nur verpflichtet, Mitglieder zu informieren. Als Pensionär gehört der ehemalige Beamte einem anderen Versorgungssystem an.