Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Fehler des Versicherten | Altes Recht | Neues Recht | ||
Juristische Bewertung | Folge für den Kunden | Mögliche Bewertung | Folge für den Kunden | |
(Unverbindliche Prognose der Finanztest-Juristen) | ||||
Fehler des Versicherten | Altes Recht | Neues Recht | ||
Juristische Bewertung | Folge für den Kunden | Mögliche Bewertung | Folge für den Kunden | |
(Unverbindliche Prognose der Finanztest-Juristen) | ||||
Eine Versicherte ließ eine Kerze längere Zeit unbeaufsichtigt im Schlafzimmer brennen, während sie duschte und anschließend fernsah. Die Kerze fiel um und verursachte einen Wohnungsbrand. | Grob fahrlässig | Keine Leistung | Grob fahrlässig, eher höherer Grad des Verschuldens | Anteilige Versicherungsleistung, zum Beispiel 30 Prozent der Summe |
Eltern ließen die Kerzen am Christbaum brennen, während sie mit ihrem Kleinkind ein neues Spielzeug vor der Haustür ausprobierten. Sie waren durch das quengelnde Kind abgelenkt und merkten nicht, dass der Baum Feuer fing. | Leicht fahrlässig | Volle Leistung | Grob fahrlässig, eher geringerer Grad des Verschuldens | Anteilige Versicherungsleistung, zum Beispiel 80 Prozent der Summe. |
Ein Kunde meldete einen Leitungswasserschaden in seiner Wohnung erst einen Monat später bei der Versicherungsgesellschaft. Diese konnte deshalb die Ursache und den Umfang des Schadens nicht überprüfen. | Grob fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht | Keine Leistung | Grob fahrlässig, mittlerer Grad des Verschuldens | Anteilige Versicherungsleistung, zum Beispiel 40 Prozent der Summe |
Vorsatz (Beweislast beim Versicherer) | Keine Leistung | |||
Ein Kunde reicht nach einem Einbruchdiebstahl manipulierte Rechnungen beim Versicherer ein. | Arglistige Täuschung | Keine Leistung | Arglistige Täuschung | Keine Leistung |
- 1 Maßgeblich ist der Eintritt des Versicherungsfalls. Wenn er vor dem 1. Januar 2008 eingetreten ist, wird er nach altem Recht behandelt, selbst wenn erst Jahre später endgültig über die Höhe der Leistung entschieden wird.