Hat ein Versicherungsvermittler eine Beratung nicht dokumentiert, muss er im Streitfall beweisen, dass er korrekt beraten hat – oder den Schaden ersetzen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken verurteilte einen Versicherungsmakler, für einen Fehler bei der Umstellung des privaten Krankenversicherungsvertrags zu zahlen (Az. 5 U 337/09-82). Der Makler hatte die Krankentagegeldpolice eines Kunden gekündigt und muss ihm nun rund 14 000 Euro Tagegeld ersetzen.