
Junge Erwachsene unterwegs in aller Welt – am besten gut versichert!
Endlich 18 – endlich unabhängig. Gilt das das auch in Versicherungsangelegenheiten? Tatsächlich sind Jugendliche und junge Erwachsene häufig noch über die Eltern mitversichert. Doch nicht immer reichen die Familientarife. Hier lesen Sie, wann 18-Jährige aktiv werden müssen – und wo sie es sich erst einmal noch bequem machen können.
In der Krankenversicherung oft Zeit bis zum 25. Geburtstag
Kinder können oft bis zum 25. Geburtstag in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sein. Die Familienversicherung greift auch nach dem 18. Geburtstag, sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr machen. Darüber hinaus müssen Eltern und Kinder weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Die verheirateten Eltern müssen entweder beide gesetzlich versichert sein oder der gesetzlich versicherte Ehepartner muss mehr verdienen als der Privatversicherte.
- Die Kinder dürfen monatlich nicht mehr als 445 Euro Einkommen haben, bei Minijobs 450 Euro – sonst müssen sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die Einkommensgrenze berechnet sich aus den Sozialversicherungsrechengrößen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ändert sich fast jährlich. Als Einkommen gelten unter anderem Mieteinnahmen, Zinsen, Renten und steuerpflichtige Unterhaltszahlungen. Sind alle Bedingungen für die beitragsfreie Mitversicherung erfüllt, schützt die Familienversicherung die Kinder meistens auch in Übergangsphasen oder Wartezeiten zwischen Schule, Studium und Ausbildung.
Tipp: Alle Informationen über gesetzliche Krankenversicherungen finden Sie im großen, kostenlosen Special Krankenkasse.
Das gilt in der privaten Krankenversicherung
Für privat krankenversicherte Kinder ändert sich durch den 18. Geburtstag nichts an ihrem Versicherungsstatus. Sie sind in der privaten Krankenversicherung mit einem eigenen Vertrag versichert. Beginnen sie eine Ausbildung oder ein Studium, können sie sich meist entscheiden, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Hilfreich ist hier unsere Checkliste Kasse oder Privat.
Junge Leute und Versicherung – das Wichtigste in Kürze
Überblick. Wie lange Familienversicherungen und Familientarife mitversicherte Kinder schützen, zeigt Ihnen unsere übersichtliche Tabelle Versicherungsschutz.
Nachfragen. Wenn Sie trotzdem unsicher sind, ob Ihr Kind im Familientarif bestimmter Versicherungspolicen noch geschützt ist, fragen Sie direkt beim Versicherungsunternehmen nach.
Krankenversicherung. Die freiwillige kostenlose Mitgliedschaft von Kindern in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen endet spätestens mit dem 25. Geburtstag. Mehr kostenlose Informationen finden Sie im Special Krankenkasse.
Reisen. Für lange Auslandsreisen empfehlen wir eine Extra-Reisekrankenversicherung. Gute Tarife finden Sie im Vergleich Reisekrankenversicherungen für lange Reisen.
Versicherungs-Check. Sie wollen genau wissen, welcher Schutz sinnvoll ist? Dann nutzen Sie unseren großen Versicherungs-Check auf test.de.
Für lange Auslandsreisen brauchen junge Leute extra Reiseschutz
Haben Eltern für die Familie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, ist die Mitversicherung von Kindern oft durch Altersgrenzen beschränkt. Häufig gilt der Schutz bis zum 18. Geburtstag, seltener bis zum 21. oder 23. Lebensjahr. Danach müssen sich junge Leute um eine eigene Police kümmern. Der Versicherungsschutz reicht in der Regel für eine Reise bis zu sechs Wochen im Jahr. Günstige Tarife gibt es ab einem Jahresbeitrag von 10 Euro (zum Vergleich Reisekrankenversicherung).
Jugendliche, die für längere Zeit ins Ausland gehen, benötigen eine Extra-Auslandsreisekrankenversicherung. Diese können sie beispielsweise für zwei oder drei Monate oder auch ein ganzes Jahr abschließen. Diese Extra-Versicherung ist wichtig, weil der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse nur für Deutschland uneingeschränkt gilt. Auch privat Krankenversicherte sollten klären, ob sie eine Extra-Police für einen längeren Auslandsaufenthalt brauchen. Privatversicherte sind manchmal nur ein bis drei Monate weltweit geschützt. Im Vergleich Reisekrankenversicherungen für lange Reisen finden sie weitere Informationen.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss
Unbedingt notwendig ist eine private Haftpflichtversicherung. Sie springt zum Beispiel ein, wenn jemand mit dem Fahrrad eine andere Person aus Versehen anfährt und diese einen schweren Schaden erleidet. Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten – unbegrenzt und ein Leben lang. Die Privathaftpflicht-Versicherung gehört zu den Policen, um die sich Menschen freiwillig kümmern müssen. Ledige 18-Jährige sind oft noch über den Familientarif der Eltern geschützt – und das sogar unabhängig vom Wohnort. Gute Tarife schützen selbst bei einem Aufenthalt im Ausland. Der Familientarif greift in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Danach sollten sich junge Menschen um eine eigene Haftpflicht-Police kümmern. Gute Single–Tarife gibt es ab rund 50 Euro Jahresbeitrag. Bei der Auswahl hilft die Analyse Haftpflichtversicherung der Stiftung Warentest.
„Die erste Ausbildung“ – was die Versicherer damit meinen
Von der „ersten Ausbildung“ ist in vielen Versicherungsbedingungen die Rede, wenn es um die Frage, wie lange ein Kind noch bei den Eltern mitversichert ist. Was auf den ersten Blick klar erscheint, kann kompliziert werden, wenn das Kind ein duales Studium, einen Master nach dem Bachelor oder ein Studium nach der Lehre beginnt. Wann hört die erste Ausbildung auf? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) definiert in seinen Musterbedingungen Folgendes: Als erste Ausbildung zählen Lehre und Studium, ein Bachelor- und auch ein unmittelbar anschließender Masterstudiengang. Was im Einzelfall aber als Erstausbildung anerkannt wird, entscheidet der Versicherer. Deshalb gilt: Im Zweifel immer nachfragen!
Rechtsschutz für die ganze Familie
Von einem Rechtsschutz-Familientarif profitieren Kinder, bis sie erstmals dauerhaft eigenes Geld verdienen. Mehr Informationen im großen Vergleich Rechtsschutzversicherung.
So schützen junge Leute Hausrat und Fahrrad
Für Jugendliche, die in die ersten eigenen vier Wände ziehen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll, wenn sie teure Möbel und hochwertige Elektronik besitzen. Auch ein Fahrrad kann über die Hausratpolice mitversichert werden. Günstige Policen finden sich im individuellen Tarifrechner Hausratversicherung. Solange der Lebensmittelpunkt der Kinder jedoch noch bei den Eltern liegt und die Kinder ein WG- oder Wohnheimzimmer beziehen, weiten einige Versicherer den Schutz des Hausrat–Familientarifs darauf aus. Im Schadensfall erstatten sie in der Regel maximal 10 Prozent der Versicherungssumme.
Meist überflüssig: Handyversicherung
Das Problem mit Handy-Schutzbriefen: Kommt es drauf an, springt der Versicherer oft nicht ein. Im Kleingedruckten stehen viele Ausschlüsse. Junge Leute sollten sich überlegen, ob sie dafür Geld ausgeben wollen.
Tabelle: Versicherung für junge Leute im Überblick
Versichert in der Familienversicherung, wenn alle Merkmale erfüllt sind | Eigene Versicherung nötig, wenn ein Merkmal erfüllt ist | |
Versichert in der Familienversicherung, wenn alle Merkmale erfüllt sind | Eigene Versicherung nötig, wenn ein Merkmal erfüllt ist | |
Gesetzliche Krankenversicherung | Jünger als 25 Jahre, in Ausbildung und nicht mehr als 445 Euro Einkommen1 pro Monat (Ausnahme: 450-Euro-Minijob). | Älter als 25 Jahre, berufstätig, Studenten über 25 Jahre oder Einkommen1 mehr als 445 Euro pro Monat. |
Privathaftpflichtversicherung | Ledig und in erster Ausbildung2. | Verheiratet, berufstätig oder Auslandsaufenthalt für mehrere Jahre. |
Auslandsreise-Krankenversicherung | Jünger als 18 Jahre, (je nach Tarif gilt der Schutz auch bis 19, 20 oder 25 Jahre). | Mehr als sechs3 Wochen Auslandsaufenthalt geplant oder tarifbedingte |
Hausratversicherung | Erstwohnsitz bei den Eltern, (für erstes WG-/Wohnheimzimmer des Kindes kann beschränkter Schutz gelten). | Eigener Haushalt mit wertvollen |
Rechtsschutzversicherung | Ledig und in Ausbildung. Meist Altersgrenzen, etwa bis 25 oder 30 Jahre. | Durch berufliche Tätigkeit dauerhaft eigenes Einkommen. |
- 1 Als Einkommen gelten: Lohn, Gehalt, Miet- und Pachteinnahmen, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Renten, Hinterbliebenenrenten, steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
- 2 Erste Ausbildung, die zur Ausübung eines Berufs befähigt. Vereinzelt zählen auch darauf aufbauende Ausbildungen noch zur Erstausbildung.
- 3 In einigen Policen reicht der Schutz des Familientarifs bis zu acht Wochen.