Auf einen Blick
- Schutz. Schließen Sie als Hausbesitzer unbedingt eine Wohngebäudeversicherung ab. Sinnvoll kann auch eine erweiterte Elementarschadenversicherung sein. Ohne sie sind Überschwemmungsschäden nach heftigem Regen nicht gedeckt. Die Hausratversicherung ist kein Muss. Bei hochwertiger Wohnungseinrichtung sollten Sie aber nicht darauf verzichten.
- Windstärke. Für Sturmschäden zahlen Versicherer erst ab Windstärke 8. Wollen Sie selbst prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie sich an den Deutschen Wetterdienst wenden (Telefon: 069 / 80 62 29 12 oder Hotline: 01805 / 913 913 - mit Weiterleitung an die örtlich zuständige Stelle).
- Sicherheit. Untersuchen Sie Ihr Grundstück auf Gefahrenquellen wie morsche Bäume oder Schäden am Dach. Sollte ein Baum auf ein geparktes Auto fallen oder ein Dachziegel einen Passanten treffen, haften Sie für den Schaden. Eine Privathaftpflichtversicherung, die in so einem Fall zahlt, sollte in keinem Haushalt fehlen.
- Wechsel. Prüfen Sie bestehende Verträge und vergleichen Sie mit aktuellen günstigeren Angeboten. Der Wechsel einer Wohngebäudeversicherung ist nicht schwierig, wenn Ihre Immobilie schuldenfrei ist. Zahlen Sie noch Kredite ab, benötigen Sie aber die Zustimmung der Bank. Nach einem Schaden können Sie immer kündigen.
Was Sie nach einem Schaden tun müssen
- Meldung. Informieren Sie Ihren Versicherer nach einem Unwetterschaden an Haus, Einrichtung oder Auto so schnell wie möglich. Fragen Sie direkt nach, wie Sie weiter vorgehen sollen. Beim ersten Anruf müssen Sie noch keine genauen Angaben zu den Schäden machen. Diese können Sie später nachreichen.
- Schadenhöhe. Sie müssen – soweit zumutbar – dafür sorgen, dass der Schaden an Haus und Einrichtung so niedrig wie möglich bleibt. Decken Sie zum Beispiel undichte Dachfenster nach dem Unwetter mit einer Plane ab. Sie riskieren sonst weitere Schäden, für die der Versicherer nicht zahlt.
- Beweise. Lassen Sie die Schadensstelle ansonsten soweit wie möglich unverändert, bis der Versicherer einen Sachverständigen vorbeischickt oder weitere Vorgaben macht. Ist das nicht möglich, weil Sie nur durch Veränderungen weitere Schäden vermeiden können, sollten Sie den Schaden fotografieren.
- Reparatur. Sprechen Sie sich mit dem Versicherer ab, bevor Sie einen Schaden endgültig reparieren lassen oder Einrichtungsgegenstände neu kaufen.
- Belege. Nach Abschluss einer Hausratsversicherung sollten Sie eine Inventarliste erstellen und alle Rechnungen für Ihre Einrichtungsgegenstände sammeln. Machen Sie Fotos von besonders wertvollen Objekten. Bewahren Sie Inventarliste und Fotos an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung auf. Im Schadensfall können Sie auf diese Weise rasch gegenüber dem Versicherer dokumentieren, was alles zu Ihrem Besitz gehört
- Leistung. Der Versicherer muss nicht sofort zahlen: Er hat das Recht, die Höhe eines Schadens in Ruhe zu prüfen. Spätestens einen Monat nach Meldung des Schadens haben Sie aber Anspruch auf eine Abschlagszahlung.
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