Versicherungs­makler-App

Knapp ein Drittel aller Policen schließen Kunden bei Maklern ab

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Versicherungs­makler-App Testergebnisse für 6 Digitale Makler Apps 01/2020

Rund 2 400 Euro fließen in Deutsch­land jähr­lich pro Kopf in Versicherungs­verträge, inklusive private Kranken- und Lebens­versicherungen. Um Verträge abzu­schließen und sich rundum gut zu versichern, gibt es verschiedene Wege und Ansprech­partner:

Selbst alles regeln

Kunden nehmen die Sache selbst in die Hand und regeln alles auf eigene Faust. Sie informieren sich und schließen Verträge direkt mit Versicherungs­unternehmen ab, etwa online auf der Internetseite des Versicherers oder nach telefo­nischer Beratung auf dem Postweg.

Versicherungs­vertreter

Kunden können sich an einen Versicherungs­vertreter wenden, der zum Beispiel eine Agentur am Wohn­ort betreibt. Es gibt den Einfirmen­vertreter, der ausschließ­lich Verträge eines Versicherers vermittelt, und den Mehr­fach­vertreter – er ist für mehrere Versicherer tätig. Vertreter beraten und betreuen ihre Kunden, verkaufen Policen und kümmern sich um die laufenden Verträge. In der Regel sind sie auch im Schadens­fall Ansprech­partner. Vertreter bekommen für den Verkauf und die Betreuung eines laufenden Vertrags Provisionen vom Versicherer.

Versicherungs­makler

Interes­sierte können sich auch an einen klassischen Makler wenden. Versicherungs­makler sind vertraglich an keine Versicherungs­gesell­schaft gebunden. Sie sind unabhängig und vermitteln Tarife vieler Versicherer. Teil­weise handeln sie für eine Police einen güns­tigeren Preis oder höheren Leistungs­umfang aus als markt­üblich. Ein klassischer Makler betreut einen Kunden in seiner Lebens­situation und in der Regel mit allen laufenden Policen. Auch im Schadens­fall ist er meist Ansprech­partner. Für den Verkauf einer Versicherung und die Vertrags­betreuung erhält er Geld vom Versicherer, Courtage genannt. Um das Maklerverhältnis zu dokumentieren, unter­schreibt der Kunde meist einen Maklervertrag. Ein Maklerverhältnis kann auch ohne separaten Vertrag begründet werden. Dann sind für die gegen­seitigen Rechte und Pflichten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz­buchs (BGB) maßgebend. In jedem Fall aber braucht der Makler eine Voll­macht, um sich gegen­über dem Versicherer als Makler des Kunden auszuweisen, Vertrags­daten abzu­fragen und letzt­endlich um seine Courtage zu erhalten. Die Voll­macht heißt Makler- oder Auskunfts­voll­macht. Lässt sich ein Kunde später konkret beraten, erteilt er spätestens dann einen Makler­auftrag.

Makler-App

Bei den Makler-Apps im Test (Tabelle 6 Digitale Makler Apps) unter­schreiben Nutzer mit dem Finger auf dem Smartphone Dokumente mit unterschiedlichen Bezeichnungen. Mit einer Auskunfts­voll­macht, einem Auskunfts­mandat oder einer Einverständnis­erklärung erlauben sie der App, Vertrags­daten zu ihrem Versicherungs­vertrag abzu­fragen. Ohne die Vorlage eines solchen Dokuments wird der Versicherer nicht tätig. Hingegen beauftragen Nutzer mit einer Maklervoll­macht, Maklervertrag oder Maklermandat die App, für sie als Versicherungs­makler tätig zu werden. Der Makler betreut Kunden beim Tarif­abschluss und darüber hinaus.

Sonderfall Check24

Bei Check24 läuft es etwas anders. Das „Check24 Versicherung­scenter“ ist selbst kein Makler, sondern eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung. Sie vermittelt Kunden für einen Vertrags­schluss, ebenso für die Betreuung bestehender Verträge an einen Versicherungs­makler, etwa an den Makler Check24 Vergleichs­portal für Sach­versicherungen GmbH.

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LJAqua am 26.01.2021 um 13:44 Uhr
Clark großes Datenleck

Clark hat meinen Versicherungsschein einem anderen User angezeigt. Dieser konnte diesen runterladen und speichern.
Zum Glück hat dieser ehrliche User mich in Kenntnis gesetzt.

t.hammer am 28.05.2020 um 11:32 Uhr
feelix fehlt beim Test

@Stiftung_Warentest
Danke für die Antwort.
Die Ermittlung der Download-Zahlen macht aus meiner Sicht nur bedingt Sinn. Im Fall feelix wurde Mitte 2019 eine neue App im Store veröffentlicht und die vorherige App deaktiviert. Insofern werden die Download-Zahlen neu gerechnet.

Superhelli am 11.04.2020 um 12:35 Uhr
Clark - Extrem unseriöses Geschäftsmodell

Sicherlich sind die Vergleich-Apps für Leute die überhaupt keine Versicherungen besitzen und keine Ahnung haben eine Hilfe.
Allerdings bleibt die Leistung extrem hinter den Versprechen zurück. Es ist mit nichten so, dass auf Basis einer übermittelten Versicherungspolice ein dem Versicherungsumfang entsprechendes Vergleichsangebot erstellt wird. Damit vergleiche ich Äpfel mit Birnen.
Beispiel Hausrat: Jemand hat eine höhere Versicherungssumme abgeschlossen, und bekommt nun ein völliges Standardprodukt, was natürlich günstiger ist.
Noch krasser wird es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Clark empfiehlt auch Menschen mit Mitte 40 noch einen Wechsel, obwohl ein guter Tarif vorhanden ist. Dadurch riskiert der Versicherte den kompletten Schutz, beispielsweise durch fehlende Angabe von Vorerkrankungen. Es steht primär die Abschlussprovision im Fokus, daher Finger weg von Clark & Co.!

bikerin68 am 19.12.2019 um 05:57 Uhr
Vorsicht vor Check24 Maklermandat!

Man kennt ja selbst die Reaktion, wenn mal wieder seitenweise Datenschutzbestimmungen bzw. PDF-Dokumente über Vertragsdetails eingeblendet werden, denen dann zugestimmt werden muss – so auch bei der Sache mit der Übersicht über all seine Versicherungen. ABER – die Tatsache, dass dort ein Haken versteckt ist, der besagt, dass man Check24 mit der Zustimmung ein MAKLERMANDAT erteilt, ist absoluter Betrug! Aufgekommen ist das Ganze eigentlich nur, weil der Betreuer meiner Kfz-Versicherung mir eine enttäuschte Mail geschrieben hat, sodass ich von dieser Tatsache erstmalig durch Zufall nach 1/2 Jahr erfahren habe. Ich habe mir sofort das komplette Schreiben von Check24 an meine Kfz-Versicherung von dieser zusenden lassen und bekam einen kompletten – und das ist echt der Hammer – durch mich, aber nicht meine eigene Unterschrift, sondern eine eigens am Computer kreierte, unterzeichneten Vertrag über die Erteilung des Maklermandates an Check24! Der Widerspruch läuft jetzt über meinen Anwalt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 15:13 Uhr
feelix fehlt beim Test

@t.hammer: Wir haben für die Auswahl der Versicherungsmakler-Apps im Test – anders als im Test 10/2017 – zusätzlich die Downloadzahlen im App- und Playstore zu Grunde gelegt. Die Apps sollten vergleichsweise häufig installiert sein und mindestens 10 000 Downloads aufweisen. Dieses Kriterium erfüllte die Feelix-App nicht.(PH)