Versicherungs­makler-App

So haben wir getestet

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Versicherungs­makler-App Testergebnisse für 6 Digitale Makler Apps 01/2020

Im Test

Wir haben fünf Apps getestet, deren Anbieter registrierte Versicherungs­makler sind und die für Nutzer als Versicherungs­makler tätig werden, und als sechstes das Versicherung­scenter in der Check24-App. Ausgewählt haben wir Anbieter, die Kunden versprechen, sie in allen ihren Versicherungs­angelegenheiten zu betreuen und zu beraten, die ein breites Spektrum an Versicherungs­produkten abdecken und mit vielen in Deutsch­land ansässigen Versicherern koope­rieren. Außerdem sollten die Apps vergleichs­weise häufig installiert worden sein. Sie sollten mindestens 10 000 Downloads aufweisen.

Für den Test haben geschulte Test­personen den Anbietern Beratungs­anfragen gestellt. Zum einen baten die Tester um Einschät­zung eines konkreten Versicherungs­tarifs („Wie gut ist mein Tarif für mich?“). Zum anderen wurden alle Anbieter, außer Check24, in einem weiteren Test­szenario um eine Gesamt­analyse der eigenen Versicherungs­situation gebeten („Bin ich insgesamt gut versichert?“).

Bei den Beratungen zu den konkreten Tarifen ging es um die private Haft­pflicht-, Zahn­zusatz- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung. Die Versicherungs­verträge waren entweder im Vorbesitz der Test­personen oder wurden eigens für den Test abge­schlossen. Die Szenarien Haft­pflicht- und Berufs­unfähigkeits­schutz wurden mit je einer Test­person pro Anbieter getestet. Die Zahn­zusatz­versicherung und ganz­heitliche Beratung mit je zwei Test­personen pro Anbieter.

Für jedes Test­szenario wurden relevante Merkmale der Teste­rinnen und Tester definiert, zum Beispiel vorhandene Versicherungen, Alter, Wohn- oder Einkommens­verhält­nisse.

Test­zeitraum

Ende Mai bis Anfang August 2019.

Beratungs­leistung (65 %)

Wir bewerteten zum Beispiel, ob der Makler den Versicherungs­tarif grund­sätzlich zu Recht als eher leistungs­stark oder eher leistungs­schwach einschätzte, wie er diese Einschät­zung begründete, ob er Fragen zum Bedarf des Kunden stellte und gegebenenfalls erkannte, wenn ein Versicherungs­tarif nicht zum Kunden passte. Wir bewerteten ebenfalls, welche Alternativ­vorschläge der Makler machte. Bei der ganz­heitlichen Beratung stand im Vordergrund, inwiefern der Makler die Lebens­umstände des Kunden erfragte, welche Versicherungen er als besonders wichtig oder über­flüssig für den Kunden erachtete und ob der Makler bestehende Versicherungs­verträge bewertete.

Information über Maklerstatus (20 %)

Wir haben bewertet, wie früh­zeitig und eindeutig der Versicherungs­makler darauf hinwies, dass er ein Makler ist. Der Begriff „Makler“ sollte dabei genannt werden. Weiterhin sollten Kunden an geeigneter Stelle erfahren, was es für sie bedeutet, wenn sie im Rahmen der App-Nutzung ein Maklerverhältnis eingehen. In der Regel unter­schreiben sie ein Maklermandat inklusive Maklervoll­macht. Weitere recht­lich verpflichtende Verbraucher­informationen haben wir ebenfalls auf Voll­ständig­keit geprüft, zum Beispiel, ob die App auf die Schlichtungs­stelle Versicherungs­ombuds­mann hinweist.

Dokumentation (10 %)

Wir bewerteten, inwiefern Kunden auch zu einem späteren Zeit­punkt nach­voll­ziehen konnten, was im Verlauf der Beratung – sei es telefo­nisch oder per Chat – besprochen wurde und welcher Rat in der auto­matisierten Bedarfs­analyse gegeben wurde und warum. Weiterhin erfassten wir zum Beispiel, ob das Maklermandat dauer­haft in der App verfügbar ist und per E-Mail zugestellt wurde.

Import der Verträge (5 %)

Wir prüften, ob die Versicherungs­verträge im Test fehler­frei in die App importiert und ob Kunden informiert wurden, wie lange der Import dauern könnte. Wir bewerteten zudem, ob Versicherungs­unterlagen als Foto hoch­geladen werden können.

Mängel in Maklermandat und Maklervoll­macht (0 %)

Ein Jurist prüfte die Maklermandate und Maklervoll­machten unserer Tester auf problematische Rege­lungen.

Mängel in AGB / Nutzungs­bedingungen (0 %)

Ein Jurist prüfte die allgemeinen Geschäfts­bedingungen oder Nutzungs­bedingungen auf unwirk­same Klauseln, die Kunden unzu­lässig benach­teiligen.

Mängel in Daten­schutz­erklärung (0 %)

Ein Jurist prüfte die Daten­schutz­erklärungen auf Mängel.

Daten­sende­verhalten (0 %)

Mithilfe eines Proxys, der den Daten­verkehr der App mit dem Anbieter­server mitschreibt (sogenannte Man-in-the-middle-Attacke), lasen wir bei der Nutzung am Smartphone (Android und iOS) die gesendeten Daten aus den Apps aus, entschlüsselten sie, wenn nötig, und analysierten sie. Das Urteil lautete kritisch, falls Daten gesendet wurden, die für die Nutzung der App nicht notwendig sind. Dies gilt zum Beispiel für die Über­tragung des Mobil­funk­netz­betreibers.

Abwertung

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen*) gekenn­zeichnet.

Deutliche Mängel in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen und sehr deutliche Mängel in der Daten­schutz­erklärung führten zu einer Abwertung des Finanztest-Qualitäts­urteils um eine halbe Note.

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15 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

LJAqua am 26.01.2021 um 13:44 Uhr
Clark großes Datenleck

Clark hat meinen Versicherungsschein einem anderen User angezeigt. Dieser konnte diesen runterladen und speichern.
Zum Glück hat dieser ehrliche User mich in Kenntnis gesetzt.

t.hammer am 28.05.2020 um 11:32 Uhr
feelix fehlt beim Test

@Stiftung_Warentest
Danke für die Antwort.
Die Ermittlung der Download-Zahlen macht aus meiner Sicht nur bedingt Sinn. Im Fall feelix wurde Mitte 2019 eine neue App im Store veröffentlicht und die vorherige App deaktiviert. Insofern werden die Download-Zahlen neu gerechnet.

Superhelli am 11.04.2020 um 12:35 Uhr
Clark - Extrem unseriöses Geschäftsmodell

Sicherlich sind die Vergleich-Apps für Leute die überhaupt keine Versicherungen besitzen und keine Ahnung haben eine Hilfe.
Allerdings bleibt die Leistung extrem hinter den Versprechen zurück. Es ist mit nichten so, dass auf Basis einer übermittelten Versicherungspolice ein dem Versicherungsumfang entsprechendes Vergleichsangebot erstellt wird. Damit vergleiche ich Äpfel mit Birnen.
Beispiel Hausrat: Jemand hat eine höhere Versicherungssumme abgeschlossen, und bekommt nun ein völliges Standardprodukt, was natürlich günstiger ist.
Noch krasser wird es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Clark empfiehlt auch Menschen mit Mitte 40 noch einen Wechsel, obwohl ein guter Tarif vorhanden ist. Dadurch riskiert der Versicherte den kompletten Schutz, beispielsweise durch fehlende Angabe von Vorerkrankungen. Es steht primär die Abschlussprovision im Fokus, daher Finger weg von Clark & Co.!

bikerin68 am 19.12.2019 um 05:57 Uhr
Vorsicht vor Check24 Maklermandat!

Man kennt ja selbst die Reaktion, wenn mal wieder seitenweise Datenschutzbestimmungen bzw. PDF-Dokumente über Vertragsdetails eingeblendet werden, denen dann zugestimmt werden muss – so auch bei der Sache mit der Übersicht über all seine Versicherungen. ABER – die Tatsache, dass dort ein Haken versteckt ist, der besagt, dass man Check24 mit der Zustimmung ein MAKLERMANDAT erteilt, ist absoluter Betrug! Aufgekommen ist das Ganze eigentlich nur, weil der Betreuer meiner Kfz-Versicherung mir eine enttäuschte Mail geschrieben hat, sodass ich von dieser Tatsache erstmalig durch Zufall nach 1/2 Jahr erfahren habe. Ich habe mir sofort das komplette Schreiben von Check24 an meine Kfz-Versicherung von dieser zusenden lassen und bekam einen kompletten – und das ist echt der Hammer – durch mich, aber nicht meine eigene Unterschrift, sondern eine eigens am Computer kreierte, unterzeichneten Vertrag über die Erteilung des Maklermandates an Check24! Der Widerspruch läuft jetzt über meinen Anwalt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 15:13 Uhr
feelix fehlt beim Test

@t.hammer: Wir haben für die Auswahl der Versicherungsmakler-Apps im Test – anders als im Test 10/2017 – zusätzlich die Downloadzahlen im App- und Playstore zu Grunde gelegt. Die Apps sollten vergleichsweise häufig installiert sein und mindestens 10 000 Downloads aufweisen. Dieses Kriterium erfüllte die Feelix-App nicht.(PH)