Für Geldforderungen gilt: 30 Tage nach Rechnung ist der Schuldner automatisch im Verzug, ein hoher Zins wird fällig. Versicherungen zahlen dennoch oft erst nach Monaten. Warum, weiß Dr. Andreas Hasse, Syndikus der R+V-Versicherung.
Finanztest:
Müssen sich die Versicherer nicht an das neue "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" halten?
Hasse:
Doch, aber sie dürfen erst prüfen, ob sie überhaupt zahlen müssen. Anschließend haben sie nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zumeist 14 Tage Zeit für die Überweisung. Erst dann beginnt die 30-Tage-Frist.
Finanztest:
Gilt eine Obergrenze für die Bearbeitungszeit?
Hasse:
Nein, aber wenn der Versicherer trödelt, wird die Zahlung zu dem Zeitpunkt fällig, an dem der Fall bei korrektem Vorgehen abgeschlossen wäre.
Finanztest:
Trödelei kann der Versicherte aber kaum beweisen.
Hasse:
In der Tat. Daher darf er zumindest eine Abschlagszahlung verlangen, wenn die Prüfung länger als einen Monat dauert. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anspruch auf Versichungsleistung wenigstens grundsätzlich geklärt ist und nur die Höhe des Anspruchs offen ist. Daneben können Versichungsnehmer nach den Vertragsbedingungen Zinsen verlangen.
Tipp
: Als Abschlag sollte gefordert werden, was die Versicherung bereits als unstreitig anerkennt. Beispiel: Verlangt der Versicherte für einen Unfallschaden 10.000 Mark und teilt die Versicherung mit, dass allenfalls 5.000 Mark infrage kommen, sind 5.000 Mark ein sinnvoller Abschlag.
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