Ehrlich sein. Schreiben Sie im Schadensbericht nur auf, was Sie sicher wissen. Wenn etwas unstimmig ist, verweigert der Versicherer womöglich die Leistung, kündigt oder stellt schlimmstenfalls Strafanzeige.
Hartnäckig sein. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn Ihre Angaben stimmen. Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Anwalt oder den Ombudsmann für Versicherungen (www.versicherungsombudsmann.de, siehe „Beschweren über Versicherer“ aus Finanztest 08/2011).
Vorbehalt. Zahlen Sie nur unter Vorbehalt, falls Sie unsicher sind, ob der Versicherer zu recht Geld fordert. Das geht per Fax oder Einschreiben.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
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- Wird Ihnen Leid zugefügt, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir erklären, was hinter dem Begriff steckt und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen.
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