Versicherungs­betrug „Das machen doch alle!“

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Versicherungs­betrug - „Das machen doch alle!“

Versicherungs-Experte Horst Müller-Peters

Versicherungs­betrug ist ein Massenphänomen. Professor Horst Müller-Peters vom Institut für Versicherungs­wesen an der Fach­hoch­schule Köln forscht zu Betrug­sprävention. Im Interview mit test.de erklärt er, wieso Versicherungs­betrug bei vielen Menschen als Kavaliers­delikt gilt, und wie Versicherer vermeiden können, selbst Anreize für Betrug zu schaffen.

In der Hälfte der Betrugs­fälle geht es um weniger als 100 Euro

Sie beschäftigen sich mit Versicherungen und Betrugs­bekämpfung. Wie sieht ein typischer Versicherungs­betrug aus?

Müller-Peters: Der typische Versicherungs­betrüger ist ein Gelegen­heits­täter. Entweder er definiert einen tatsäch­lichen Schaden, der nicht versichert war, so um, dass es passt: Gehen Brille oder Bohr­maschine kaputt, gibt es plötzlich einen Freund, der angeblich dafür verantwort­lich war und den Schaden seiner privaten Haft­pflicht­versicherung meldet. Oder Geschädigte über­treiben schon mal die Höhe der Schadens­summe. Allerdings geht es in etwa der Hälfte der Betrugs­fälle um eine Summe unter 100 Euro. Nur in etwa 10 Prozent der Fälle liegen die Beträge über 500 Euro.

In welchen Sparten sind die Betrugs­quoten besonders hoch?

Müller-Peters: Besonders viele Betrugs­delikte kommen in der privaten Haft­pflicht-, Hausrat-, Kfz-Kasko- und manchmal auch in der Reisege­päck­versicherung vor. In etwa 10 bis 25 Prozent der Fälle wissen übrigens Vermittler davon oder sind direkt beteiligt.

Nur selten kommt es raus

Wie hoch ist die Aufklärungs­quote?

Müller-Peters: Vor allem bei kleineren Delikten ist die Aufklärungs­quote gering, je nach Studie liegt sie zwischen 4 und 17 Prozent.

Wie sieht es mit dem Vortäuschen von Unfällen aus, zum Beispiel in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung?

Müller-Peters: Nur in etwa 5 Prozent der Betrugs­fälle sind Schäden fingiert, in etwa 1 Prozent absicht­lich herbeigeführt. Auch das sogenannte Auto­bumsen kommt nur selten vor. Dabei provozieren Fahrer einen Schaden, um von der gegnerischen Kfz-Haft­pflicht die Versicherungs­summe zu kassieren.

Jüngere betrügen häufiger als Ältere

Gibt es typische Merkmale, die einen Versicherungs­betrüger charakterisieren?

Müller-Peters: Kaum. Tendenziell neigen jüngere Kunden stärker zum Betrug als ältere. Die Einstellung zu Versicherungen ist häufig preis­wert orientiert oder skeptisch-gleichgültig. Aus der Betrugs­forschung wissen wir auch, dass Personen mit katho­lischem Hintergrund eher Gesetze und Regeln über­schreiten als Personen mit protestantischen Hintergrund.

Haben Sie Erklärungen für die Betrugs­bereitschaft?

Müller-Peters: Zunächst muss es einen Anlass, also einen Schaden ­geben. Dann muss der Geschädigte einen Betrug gegen­über seinem eigenen mora­lischen Selbst­bild recht­fertigen können. Dazu kann der Eindruck gehören „das machen doch alle“, oder der Glaube, auch der Versicherer sei nicht ehrlich. Erscheint dann noch die Gefahr gering, entdeckt zu werden, erliegen ansonsten ehrliche Bürger schnell mal der Versuchung, zu betrügen.

Versicherer sollten Beziehung zu Kunden personalisieren

Welche Lösungen empfehlen Sie der Versicherungs­wirt­schaft, um Betrugs­delikte zu reduzieren?

Müller-Peters: Zum einen sollten Versicherer die Anlässe reduzieren.Wenn Versicherte einen Selbst­behalt zahlen müssen, schafft das den Anreiz, dass sie sich den Betrag „zurück­holen“ wollen. Deshalb könnte es sinn­voll sein, wenn Versicherer darauf verzichten. Bei der Regulierung können Versicherer den Zeit­abstand zwischen Schaden und Schadens­aufnahme minimieren. Das lässt Betrügern weniger Zeit und Spielraum, etwas zu konstruieren. Zur Erhöhung der mora­lischen Hürde hilft es beispiels­weise, die Beziehung zu personalisieren: Durch direkte Ansprech­partner beim Versicherer und durch eine persönliche Ansprache.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 19.12.2019 um 13:19 Uhr
Schadenregulierung

@klinkovskaja: Wir kennen die Details des Schadenfalls nicht. Eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts ist uns nicht gestattet. Dies ist Aufgabe von Anwälten und Verbraucherzentralen. Allgemein gilt Folgendes. Ein Schaden sollte unbedingt sofort der eigenen Versicherung gemeldet werden. Die Schadenregulierung obliegt den jeweiligen Versicherungen. So hat der Unfallgegner auch das Recht, sich an seine Versicherungsgesellschaft zu wenden, um eine unter Umständen ungerechtfertigte Forderung abzuwehren. Dann steht zunächst Aussage gegen Aussage. Dies gilt es zu klären. Um eine Rückstufung und Erhöhung der Prämie zu vermeiden, bieten Versicherung den Schadenrückkauf an. Ob und wann sich das lohnt, können Sie mit unserem Rückstufungsrechner ermitteln: Suche: Rechner Autoversicherung. (TK)

klinkovskaja am 18.12.2019 um 18:00 Uhr
betrogen

Bei einer Beruehrung mit dem Gegner gingen je 1 Spiegelglas zu bruch. Beide Fahrer beteuerten die Unschuld. ich wollte den Schaden von 23,30 € des Gegners bezahlen, er drohte mit Sachverstaendigen und Polizei. Die PI hat den Schaden aufgenommen und er
kassierte von meiner Vers. 400,00 € und meine Praemie erhoehte sich um 83 € und 1 Jahr Rueckstufung. Polizei und Versicherung informiert, aber ohne Erfolg. Was kann ich tun ?