Digitale Makler

Who is who in der Versicherungs­branche

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Rund 2 400 Euro fließen in Deutsch­land jähr­lich pro Kopf in Versicherungs­verträge, inklusive private Kranken- und Lebens­versicherungen. Um Verträge abzu­schließen und sich rundum gut zu versichern, gibt es verschiedene Wege und Ansprechpartner:

Selbst alles regeln

Kunden nehmen die Sache selbst in die Hand und regeln alles auf eigene Faust. Sie informieren sich und klären vorab, welchen Versicherungs­schutz sie benötigen. Die Stiftung Warentest bietet hierfür umfang­reiche Hilfen und Informationen, etwa in ihrem Versicherungscheck und mit aktuellen Tests zu nahezu allen Versicherungen für den Privatbereich. Verbraucher können Verträge direkt mit Versicherungs­unternehmen abschließen, etwa online auf der Internetseite des Versicherers oder nach telefo­nischer Beratung auf dem Postweg.

Versicherungs­vertreter

Kunden können sich an einen Versicherungs­vertreter wenden, der zum Beispiel eine Agentur am Wohn­ort betreibt. Es gibt den Einfirmen­vertreter, der ausschließ­lich Verträge eines Versicherers vermittelt, und den Mehr­fach­vertreter – er ist für mehrere Versicherer tätig. Vertreter beraten und betreuen ihre Kunden, verkaufen Policen und kümmern sich um die laufenden Verträge. In der Regel sind sie auch im Schadens­fall Ansprech­partner. Vertreter bekommen für den Verkauf und die Betreuung eines laufenden Vertrags Provisionen vom Versicherer.

Versicherungs­makler

Ansprech­partner können auch Versicherungs­makler sein. Sie sind vertraglich an keine Versicherungs­gesell­schaft gebunden. Sie sind unabhängig und vermitteln Tarife vieler Versicherer. Teil­weise handeln sie für eine Police einen güns­tigeren Preis oder höheren Leistungs­umfang aus als markt­üblich. Ein klassischer Makler betreut einen Kunden in seiner Lebens­situation und in der Regel mit allen laufenden Policen. Auch im Schadens­fall ist er meist Ansprech­partner. Für den Verkauf einer Versicherung und die Vertrags­betreuung erhält er Geld vom Versicherer, Courtage genannt. Um das Maklerverhältnis zu dokumentieren, unter­schreibt der Kunde meist einen Maklervertrag. Ein Maklerverhältnis kann auch ohne separaten Vertrag begründet werden. Dann sind für die gegen­seitigen Rechte und Pflichten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz­buchs (BGB) maßgebend. In jedem Fall aber braucht der Makler eine Voll­macht, um sich gegen­über dem Versicherer als Makler des Kunden auszuweisen, Vertrags­daten abzu­fragen und letzt­endlich um seine Courtage zu erhalten. Die Voll­macht heißt Makler- oder Auskunfts­voll­macht. Lässt sich ein Kunde später konkret beraten, erteilt er spätestens dann einen Makler­auftrag.

Versicherungs­makler-App

Hinter den Makler-Apps im Test stehen Versicherungs­makler, mit gleichen Aufgaben und Pflichten wie klassische Versicherungs­makler. Die Beauftragung des Maklers erfolgt per digi­taler Unter­schrift unter ein Maklermandat beziehungs­weise eine Maklervoll­macht in der App oder per E-Mail. Teils kann ein Makler­auftrag auch nur für die Vermitt­lung und Betreuung einer Versicherung und nicht für alle vorhandenen Versicherungen erteilt werden. Die App betreut Kunden beim Tarif­abschluss und darüber hinaus.

Versicherungs­berater

Versicherungs­berater sind unabhängig von einem Versicherungs­unternehmen. Sie verkaufen keine Policen, sondern beraten neutral ihre Kunden, ohne dafür eine Vergütung vom Versicherer zu bekommen. Sie helfen bei der Suche nach dem richtigen Versicherungs­schutz und unterstützen im Schadens­fall. Kunden zahlen für die Beratung ein Honorar, üblich ist ein Stunden­satz.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • LJAqua am 26.01.2021 um 13:44 Uhr
    Clark großes Datenleck

    Clark hat meinen Versicherungsschein einem anderen User angezeigt. Dieser konnte diesen runterladen und speichern.
    Zum Glück hat dieser ehrliche User mich in Kenntnis gesetzt.

  • t.hammer am 28.05.2020 um 11:32 Uhr
    feelix fehlt beim Test

    @Stiftung_Warentest
    Danke für die Antwort.
    Die Ermittlung der Download-Zahlen macht aus meiner Sicht nur bedingt Sinn. Im Fall feelix wurde Mitte 2019 eine neue App im Store veröffentlicht und die vorherige App deaktiviert. Insofern werden die Download-Zahlen neu gerechnet.

  • Superhelli am 11.04.2020 um 12:35 Uhr
    Clark - Extrem unseriöses Geschäftsmodell

    Sicherlich sind die Vergleich-Apps für Leute die überhaupt keine Versicherungen besitzen und keine Ahnung haben eine Hilfe.
    Allerdings bleibt die Leistung extrem hinter den Versprechen zurück. Es ist mit nichten so, dass auf Basis einer übermittelten Versicherungspolice ein dem Versicherungsumfang entsprechendes Vergleichsangebot erstellt wird. Damit vergleiche ich Äpfel mit Birnen.
    Beispiel Hausrat: Jemand hat eine höhere Versicherungssumme abgeschlossen, und bekommt nun ein völliges Standardprodukt, was natürlich günstiger ist.
    Noch krasser wird es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Clark empfiehlt auch Menschen mit Mitte 40 noch einen Wechsel, obwohl ein guter Tarif vorhanden ist. Dadurch riskiert der Versicherte den kompletten Schutz, beispielsweise durch fehlende Angabe von Vorerkrankungen. Es steht primär die Abschlussprovision im Fokus, daher Finger weg von Clark & Co.!

  • bikerin68 am 19.12.2019 um 05:57 Uhr
    Vorsicht vor Check24 Maklermandat!

    Man kennt ja selbst die Reaktion, wenn mal wieder seitenweise Datenschutzbestimmungen bzw. PDF-Dokumente über Vertragsdetails eingeblendet werden, denen dann zugestimmt werden muss – so auch bei der Sache mit der Übersicht über all seine Versicherungen. ABER – die Tatsache, dass dort ein Haken versteckt ist, der besagt, dass man Check24 mit der Zustimmung ein MAKLERMANDAT erteilt, ist absoluter Betrug! Aufgekommen ist das Ganze eigentlich nur, weil der Betreuer meiner Kfz-Versicherung mir eine enttäuschte Mail geschrieben hat, sodass ich von dieser Tatsache erstmalig durch Zufall nach 1/2 Jahr erfahren habe. Ich habe mir sofort das komplette Schreiben von Check24 an meine Kfz-Versicherung von dieser zusenden lassen und bekam einen kompletten – und das ist echt der Hammer – durch mich, aber nicht meine eigene Unterschrift, sondern eine eigens am Computer kreierte, unterzeichneten Vertrag über die Erteilung des Maklermandates an Check24! Der Widerspruch läuft jetzt über meinen Anwalt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 15:13 Uhr
    feelix fehlt beim Test

    @t.hammer: Wir haben für die Auswahl der Versicherungsmakler-Apps im Test – anders als im Test 10/2017 – zusätzlich die Downloadzahlen im App- und Playstore zu Grunde gelegt. Die Apps sollten vergleichsweise häufig installiert sein und mindestens 10 000 Downloads aufweisen. Dieses Kriterium erfüllte die Feelix-App nicht.(PH)