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Testergebnisse für 4 Digitale VersicherungsmaklerRund 2 400 Euro fließen in Deutschland jährlich pro Kopf in Versicherungsverträge, inklusive private Kranken- und Lebensversicherungen. Um Verträge abzuschließen und sich rundum gut zu versichern, gibt es verschiedene Wege und Ansprechpartner:
Selbst alles regeln
Kunden nehmen die Sache selbst in die Hand und regeln alles auf eigene Faust. Sie informieren sich und klären vorab, welchen Versicherungsschutz sie benötigen. Die Stiftung Warentest bietet hierfür umfangreiche Hilfen und Informationen, etwa in ihrem Versicherungscheck und mit aktuellen Tests zu nahezu allen Versicherungen für den Privatbereich. Verbraucher können Verträge direkt mit Versicherungsunternehmen abschließen, etwa online auf der Internetseite des Versicherers oder nach telefonischer Beratung auf dem Postweg.
Versicherungsvertreter
Kunden können sich an einen Versicherungsvertreter wenden, der zum Beispiel eine Agentur am Wohnort betreibt. Es gibt den Einfirmenvertreter, der ausschließlich Verträge eines Versicherers vermittelt, und den Mehrfachvertreter – er ist für mehrere Versicherer tätig. Vertreter beraten und betreuen ihre Kunden, verkaufen Policen und kümmern sich um die laufenden Verträge. In der Regel sind sie auch im Schadensfall Ansprechpartner. Vertreter bekommen für den Verkauf und die Betreuung eines laufenden Vertrags Provisionen vom Versicherer.
Versicherungsmakler
Ansprechpartner können auch Versicherungsmakler sein. Sie sind vertraglich an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Sie sind unabhängig und vermitteln Tarife vieler Versicherer. Teilweise handeln sie für eine Police einen günstigeren Preis oder höheren Leistungsumfang aus als marktüblich. Ein klassischer Makler betreut einen Kunden in seiner Lebenssituation und in der Regel mit allen laufenden Policen. Auch im Schadensfall ist er meist Ansprechpartner. Für den Verkauf einer Versicherung und die Vertragsbetreuung erhält er Geld vom Versicherer, Courtage genannt. Um das Maklerverhältnis zu dokumentieren, unterschreibt der Kunde meist einen Maklervertrag. Ein Maklerverhältnis kann auch ohne separaten Vertrag begründet werden. Dann sind für die gegenseitigen Rechte und Pflichten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) maßgebend. In jedem Fall aber braucht der Makler eine Vollmacht, um sich gegenüber dem Versicherer als Makler des Kunden auszuweisen, Vertragsdaten abzufragen und letztendlich um seine Courtage zu erhalten. Die Vollmacht heißt Makler- oder Auskunftsvollmacht. Lässt sich ein Kunde später konkret beraten, erteilt er spätestens dann einen Maklerauftrag.
Versicherungsmakler-App
Hinter den Makler-Apps im Test stehen Versicherungsmakler, mit gleichen Aufgaben und Pflichten wie klassische Versicherungsmakler. Die Beauftragung des Maklers erfolgt per digitaler Unterschrift unter ein Maklermandat beziehungsweise eine Maklervollmacht in der App oder per E-Mail. Teils kann ein Maklerauftrag auch nur für die Vermittlung und Betreuung einer Versicherung und nicht für alle vorhandenen Versicherungen erteilt werden. Die App betreut Kunden beim Tarifabschluss und darüber hinaus.
Versicherungsberater
Versicherungsberater sind unabhängig von einem Versicherungsunternehmen. Sie verkaufen keine Policen, sondern beraten neutral ihre Kunden, ohne dafür eine Vergütung vom Versicherer zu bekommen. Sie helfen bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz und unterstützen im Schadensfall. Kunden zahlen für die Beratung ein Honorar, üblich ist ein Stundensatz.
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Testergebnisse für 4 Digitale Versicherungsmakler-
- Bei der Suche nach einer Versicherung unterstützen Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater. Wir erklären die Unterschiede.
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- Mit Versicherungsmakler-Apps sollen Kunden ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht anpassen – einfach und bequem. Clark ist so eine App. Ex-Clark-Kunde André Engele...
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- Welche Versicherungen wichtig sind, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Hier lesen Sie, worauf es ankommt – und wie Sie durch Aussortieren sparen können.
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Clark hat meinen Versicherungsschein einem anderen User angezeigt. Dieser konnte diesen runterladen und speichern.
Zum Glück hat dieser ehrliche User mich in Kenntnis gesetzt.
@Stiftung_Warentest
Danke für die Antwort.
Die Ermittlung der Download-Zahlen macht aus meiner Sicht nur bedingt Sinn. Im Fall feelix wurde Mitte 2019 eine neue App im Store veröffentlicht und die vorherige App deaktiviert. Insofern werden die Download-Zahlen neu gerechnet.
Sicherlich sind die Vergleich-Apps für Leute die überhaupt keine Versicherungen besitzen und keine Ahnung haben eine Hilfe.
Allerdings bleibt die Leistung extrem hinter den Versprechen zurück. Es ist mit nichten so, dass auf Basis einer übermittelten Versicherungspolice ein dem Versicherungsumfang entsprechendes Vergleichsangebot erstellt wird. Damit vergleiche ich Äpfel mit Birnen.
Beispiel Hausrat: Jemand hat eine höhere Versicherungssumme abgeschlossen, und bekommt nun ein völliges Standardprodukt, was natürlich günstiger ist.
Noch krasser wird es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Clark empfiehlt auch Menschen mit Mitte 40 noch einen Wechsel, obwohl ein guter Tarif vorhanden ist. Dadurch riskiert der Versicherte den kompletten Schutz, beispielsweise durch fehlende Angabe von Vorerkrankungen. Es steht primär die Abschlussprovision im Fokus, daher Finger weg von Clark & Co.!
Man kennt ja selbst die Reaktion, wenn mal wieder seitenweise Datenschutzbestimmungen bzw. PDF-Dokumente über Vertragsdetails eingeblendet werden, denen dann zugestimmt werden muss – so auch bei der Sache mit der Übersicht über all seine Versicherungen. ABER – die Tatsache, dass dort ein Haken versteckt ist, der besagt, dass man Check24 mit der Zustimmung ein MAKLERMANDAT erteilt, ist absoluter Betrug! Aufgekommen ist das Ganze eigentlich nur, weil der Betreuer meiner Kfz-Versicherung mir eine enttäuschte Mail geschrieben hat, sodass ich von dieser Tatsache erstmalig durch Zufall nach 1/2 Jahr erfahren habe. Ich habe mir sofort das komplette Schreiben von Check24 an meine Kfz-Versicherung von dieser zusenden lassen und bekam einen kompletten – und das ist echt der Hammer – durch mich, aber nicht meine eigene Unterschrift, sondern eine eigens am Computer kreierte, unterzeichneten Vertrag über die Erteilung des Maklermandates an Check24! Der Widerspruch läuft jetzt über meinen Anwalt.
@t.hammer: Wir haben für die Auswahl der Versicherungsmakler-Apps im Test – anders als im Test 10/2017 – zusätzlich die Downloadzahlen im App- und Playstore zu Grunde gelegt. Die Apps sollten vergleichsweise häufig installiert sein und mindestens 10 000 Downloads aufweisen. Dieses Kriterium erfüllte die Feelix-App nicht.(PH)