Hausratversicherung: Nur begrenzter Schutz
In Haushalten mit Hausratversicherung sind Musikinstrumente automatisch versichert, denn sie gehören zum Hausrat. Der Schutz gilt sogar auf Reisen, die nicht länger als drei Monate dauern – bei manchen Policen auch länger. Diese Außenversicherung greift aber nicht auf dem Transport, sondern nur solange das Instrument sich in einem geschlossenen Gebäude befindet, beispielsweise im Hotelzimmer, nicht aber im Wohnmobil.
Die Hausratpolice springt auch nicht nach jeder Art von Schaden ein. Sie greift nur bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Schon bei einfachem Diebstahl – wenn beispielsweise ein Fenster auf Kipp steht und Diebe ohne große Umstände ins Haus einsteigen können – zahlt die Versicherung oft nicht oder nur teilweise.
Außerdem gibt es einige entscheidende Ausschlüsse. Als Wasserschaden gilt zum Beispiel nur ein Schaden durch Leitungswasser. Stand ein Putzeimer auf dem Klavier und kippt dann um, ist der Schaden durch das Putzwasser nicht versichert. Bei „Brand“ muss es sich um eine offene Flamme handeln. Sengschäden – etwa Zigarettenflecken – sind nicht gedeckt. Überspannungsschäden – zum Beispiel an der E-Gitarre – sind nur bei manchen Anbietern automatisch mitversichert.
Auch Liegenlassen, Vergessen oder Herunterfallen ist nicht versichert. Wer zuhause das Cello abstellt und dabei den Ständer verfehlt, muss den Schaden selber zahlen.
Ausgeschlossen sind häufig auch die Instrumente von Profimusikern: Der Hausratschutz greift nur, wenn das Instrument lediglich dem Hobby des Kunden dient.