So haben wir getestet
Im Test
Von 68 angeschriebenen Versicherern für Musikinstrumente legten nur vier ein Angebot vor. Die meisten bieten die Versicherung Privatkunden nicht an. Einige verweigerten die Teilnahme. Alle in der Tabelle genannten Angebote versichern:
- Beschädigung oder Verlust,
- Schäden durch Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser, Elementarschäden wie Erdbeben.
Ausgeschlossen ist zum Beispiel die gewöhnliche Abnutzung.
Jahresbeitrag
Beitragssatz. Der Beitragssatz enthält die Versicherungsteuer und hängt von der Art des Instruments ab (etwa Blech- oder Streichinstrument), teilweise auch von der Versicherungssumme.
Zuschlag Neuwertdeckung. Bei Totalschaden erhält der Kunde den Betrag, der für den Kauf eines neuen Instruments gleicher Art und Qualität nötig ist. Bei Zeitwertversicherung wird der aktuelle Wert des Instruments erstattet.
Zuschlag öffentliche Auftritte. Tritt der Kunde zum Beispiel bei Weihnachts- oder Sommerkonzerten auf, ist dies nicht in allen Policen mitversichert.
Mindestbeitrag. Dieser Beitrag ist mindestens fällig, unabhängig vom Wert des Instruments.
Geltungsbereich. Weitere Länder sind gegen Zuschlag versicherbar.
Beispiele Jahresbeitrag. Sie gelten für Neuwertdeckung und inklusive Auftritten in der Öffentlichkeit in Deutschland.