
Schön ist es, wenn die eigenen Kinder musizieren. Doch auch ganz schön teuer: Eine gute Geige für ein Kind kostet oft über tausend Euro. Was ist, wenn das wertvolle Stück kaputtgeht? Versicherungen für Musikinstrumente bieten einen Rundumschutz, sogar gegen Vergesslichkeit. Doch die meisten Anbieter haben nur Gruppenversicherungen im Repertoire. Die Stiftung Warentest hat vier Anbieter geprüft, bei denen auch Privatkunden ihre Musikinstrumente versichern können.
Transportschäden am häufigsten
Sinnvoll ist die Versicherung vor allem für teure Instrumente. Doch Diebstahl spielt nur die zweite Geige: Die häufigsten Versicherungsfälle sind Transportschäden. Ein Kind stolpert, der Geigenkasten kracht auf den Boden, die Geige poltert heraus. Doch bei der Musikinstrumentenpolice zahlt der Versicherer auch bei Schusseligkeit. Im Branchenjargon heißt das vollmundig „Allgefahrendeckung“. Sie umfasst Beschädigungen, Diebstahl, Abhandenkommen und auch Liegenlassen.
Auf Ausschlüsse und den Geltungsbereich achten
Mit der Allgefahrendeckung bieten Musikinstrumentenversicherungen einen weitgehenden Schutz. Doch natürlich gibt es auch Ausnahmen. Die Finanztest-Experten erklären, welche Ausschlüsse in der Praxis wirklich bedeutsam sind. Für Musiker auf Reisen ist auch der Geltungsbereich wichtig. Einige Verträge gelten nur in Deutschland. Hier gilt es, das Kleingedruckte zu lesen.
Schutz für Zubehör
Die Versicherung erstreckt sich auf Musikinstrumente und Zubehör, das im Versicherungsschein aufgeführt ist, etwa Bögen, Hüllen, Koffer. Rockbands können auch elektronisches Equipment wie Lautsprecher und Verstärker versichern. Der Jahresbeitrag richtet sich nach Wert und Art des Instruments. Meist können Kunden wählen, ob sie den Neuwert oder den Zeitwert versichern. Warum das wichtig ist, erklärt der Versicherungstest.
Gruppenvertrag statt Einzelpolice
Statt einen Einzelvertrag zu nehmen, können viele Kunden sich auch einem Gruppenvertrag anschließen. Dachverbände wie der Bundesverband deutscher Liebhaberorchester bieten Rahmenverträge an. Darüber kann zum Beispiel das Streichorchester der Kirchengemeinde alle Instrumente seiner Musiker versichern. Die Versicherung gilt dann für jedes Instrument, auch wenn es nicht in der Police genannt wird. Was neu hinzukommt, ist automatisch versichert. In unserem Report erläutern die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest genau, worauf Sie achten müssen.