Versicherungen für Azubis und Studenten

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Schutz über die Eltern

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Pflichtversicherungen

Kranken- und Pflege­versicherung

Sie können sich nicht mehr über die Eltern familienversichern

Sie sind familienversichert bis zum 25. Geburtstag und bis zu einem Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung bis 400 Euro monatlich. Eine private Krankenversicherung über die Eltern ist nicht möglich.
Privat: Nicht über die Eltern möglich.

Sie sind voll krankenversicherungspflichtig. Bei einem Gehalt von bis zu 325 Euro im Monat trägt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge allein.

Ab dem 25. Geburtstag oder bei einem Einkommen von mehr als 400 Euro monatlich benötigen sie einen eigenen Vertrag in der Krankenversicherung der Studenten (bis zum 14. Fachsemester oder 30. Geburtstag). Der Monatsbeitrag beträgt aktuell 53,40 Euro plus 9,98 Euro Pflegeversicherung (11,26 Euro für Versicherte ohne Kinder ab dem 23. Lebensjahr)
Hinweis: Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Die Tarife kosten aber meist mehr als der Studententarif der gesetzlichen Kassen.

Kfz-Haftpflicht

Gewährt der Versicherer der Eltern Fahranfängern keinen speziellen Rabatt, Auto als Zweitwagen der Eltern versichern

Versicherer der Eltern fragen, ob sie einem Fahranfänger einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt einräumen.

Sehr wichtige Versicherungen

Private Haftpflicht­versicherung

In der Ausbildung, wenn der Jugendliche nicht verheiratet ist.

Wer verheiratet ist oder schon einmal voll berufstätig war, braucht einen eigenen Vertrag.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Nicht über die Eltern möglich

Nur Verträge mit Nachversicherungsgarantie abschließen. Die Rentenleistung lässt sich dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Manchmal sinnvolle Versicherungen

Kfz-Kasko

Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer alter Autos können auch auf Teilkasko verzichten.

Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer alter Autos können auch auf Teilkasko verzichten.

Hausrat

Bei eigener Wohnung Versicherer fragen. Unter Umständen reicht der elterliche Vertrag.

Wenn der Lebensmittelpunkt und Hausstand eindeutig ein anderer ist als der der Eltern. Nur nötig bei wertvollem Hausrat wie teurem Computer.

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