Es gibt viele Gründe, sich über Versicherer zu ärgern: Der Rechtsschutzversicherer will für den Rechtsstreit nicht aufkommen und lehnt die Deckungszusage ab. Ein Reiseversicherer verlangt Geld für eine Jahrespolice, die unabsichtlich beim Onlinebuchen abgeschlossen wurde. Der Gebäudeversicherer bezahlt den Sturmschaden nicht. Knapp 14 700 Versicherte beschwerten sich 2016 beim Versicherungsombudsmann – rund 6 Prozent mehr als 2015. Fast jedes zweite Verfahren ging positiv für Versicherte aus. Der Bereich Lebensversicherungen ist davon ausgenommen. Hier war nur etwa jede vierte Beschwerde erfolgreich.
VW-Abgas-Affäre erreicht den Ombudsmann

Quelle: Jahresbericht 2016 des Versicherungsombudsmanns © Stiftung Warentest
Am häufigsten beschwerten sich Verbraucher über ihre Rechtsschutzversicherung. Grund war unter anderem der VW-Skandal. Überwiegend ging es dabei um Deckungsablehnungen einiger Versicherer. Sie begründeten fehlende Erfolgsaussichten oder mutwillige Rechtsverfolgung damit, dass VW eine Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge zugesagt habe und weitergehende Ansprüche nicht bestünden. Bis auf einen Sonderfall hat der Ombudsmann alle Beschwerden — überwiegend durch Schlichtungsvorschläge und Empfehlungen – beendet.
Der Großteil der Beschwerden über Rechtsschutzversicherer betraf das Regulierungsverhalten im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht in der Lebensversicherung. Außerdem ging es oft um die zeitliche Einordnung eines Rechtsschutzfalles.
Tipp: Die wichtigsten Fragen klärt unser FAQ VW-Abgasskandal.
Probleme beim Online-Abschluss von Reiseversicherungen
Das passiert oft: Die Urlaubsreise wird im Internet gebucht. Dabei wird unbeabsichtigt eine Jahresreiseversicherung abgeschlossen, die sich automatisch jedes Jahr verlängert. Oft fällt Kunden erst bei der ersten Rechnung auf, dass sie solch eine Jahresversicherung haben. Kunden beschwerten sich darüber, dass ihnen bei Buchung der Reise der Vertragsschluss gar nicht klar war. Teilweise wollten sie gar keine Versicherung oder nur die einzelne Reise versichern. In seinem Jahresbericht 2016 weist der Ombudsmann darauf hin, dass die rechtliche Analyse solcher Verträge ein kaum durchschaubares Geflecht von beteiligten Vermittlern und Zwischenvermittlern aufweist. Die Schlichtungsstelle hat teilweise schwerwiegende Bedenken, was das Zustandekommen wirksamer Versicherungsverträge angeht. In einem Teil der Fälle konnten die Schlichter helfen, oft gestaltete sich die Beilegung der Streits schleppend.
Tipp: Die wichtigsten Fragen klärt unser FAQ Reiseversicherung.
Unstimmigkeiten mit Kfz-Versicherern
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist häufiger Streitpunkt die Einstufung in vertragliche Schadenfreiheitsklassen nach einem Versichererwechsel. Grund: Kfz-Versicherer nehmen häufig Sonder-Einstufungen vor. Diese können aber nicht an den Nachversicherer weitergegeben werden. Er berücksichtigt nur die tatsächliche Anzahl an schadenfrei gefahrenen Jahren. Das ist vielen Autofahrern nicht bekannt. Außerdem gibt es häufig Unstimmigkeiten, die auf unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen der Versicherer zurückzuführen sind. Bei einem Versichererwechsel wird erst deutlich, dass sich die schadenbedingten Rückstufungen oft deutlich unterscheiden. Durch Einschaltung des Ombudsmanns kamen einige Versicherer ihren Kunden entgegen.
Tipp: Die wichtigsten Fragen klärt unser FAQ Autoversicherung.
Wohngebäude- und Hausratversicherung
Leitungswasserschäden, die der Wohngebäudeversicherer regulieren soll, machen über ein Drittel der Beschwerden in der Gebäudeversicherung aus. Der Versicherer ersetzt nach einem Rohrbruchschaden neben dem Bruchschaden selbst auch die Schäden, die infolge des bestimmungswidrigen Leitungswasseraustritts an der Gebäudesubstanz entstehen. Doch Sanierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Schadenbehebung durchgeführt werden, erstattet der Versicherer nicht. Der Ombudsmann weist darauf hin, dass hier häufig eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Versicherungsnehmers und den Versicherungsbedingungen besteht. In der Hausratversicherung geht es meistens um die Schadenregulierung. Bei einem Einbruchdiebstahl beispielsweise hat der Versicherte häufig das Problem nachzuweisen, dass ein Einbruch vorliegt, wenn Einbruchspuren fehlen. Der Ombudsmann gibt den Tipp, nachzuweisen, dass die unversicherte Begehungsweise zumindest unwahrscheinlich ist, indem der Versicherte belegt, dass die Tür zuvor verschlossen war und der Täter keinen Originalschlüssel verwendet hat.
Tipp: Tests von Gebäudeversicherung finden Sie auf der Themenseite Wohngebäudeversicherung. Und auf Wunsch finden Sie die beste Hausratversicherung mit dem Vergleich Hausratversicherung.
Ombudsmann arbeitet für Verbraucher kostenfrei
Kunden sollten sich bei einer Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer an die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann wenden. Die Schlichter überprüfen anhand der eingereichten Unterlagen, was es mit der Beschwerde auf sich hat und kontaktieren den Versicherer. Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro darf der Ombudsmann bindend für den Versicherer entscheiden. Kunden warten im Schnitt knapp drei Monate auf eine Entscheidung. Für das Verfahren zahlen sie nichts. Auch für Beschwerden über Versicherungsvermittler und -berater ist der Ombudsmann zuständig, wobei die Ausgestaltung des Verfahrens nicht mit dem Verfahren gegen Versicherer vergleichbar ist.
Kontakt: versicherungsombudsmann.de, Telefon: 0 800/3 69 60 00. Für Beschwerden über private Kranken- und Pflegeversicherungen ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung pkv-ombudsmann.de zuständig.
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Natürlich ist ein Anstieg der Beschwerden nicht positiv zu bewerten, keine Frage. Allerdings fehlt mir der Bezug zu den eingereichten Schadensfällen. Das wäre dann vermutlich eine Beschwerdequote im Promillebereich - aber damit kann die StiWa ja keine Schlagzeilen produzieren.
Sie schreiben auch "Fast jedes zweite Verfahren ging positiv für Versicherte aus." Merken Sie was? Mehr als jedes zweite Verfahren ging zu Gunsten der Versicherer aus!