Der Rechtsschutzversicherer Deurag darf Kunden nicht vorschreiben, zu welchem Mediator sie für einen Schlichtungsversuch gehen. Ein vom Versicherer gewählter Schlichter sei nicht unparteiisch, so das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 271/13). Der Tarif M-Aktiv des Versicherers Deurag sieht in alten Verträgen vor, dass Kunden zum Beispiel im Arbeitsrecht zunächst eine Schlichtung versuchen müssen. Den Schlichter wollte die Deurag vorgeben.