Die Verpflegungspauschale darf nicht gekürzt werden, wenn Angestellte auf Dienstreisen im Flugzeug Chips oder Müsliriegel bekommen haben. Begründung: Eine Kürzung setzt voraus, dass es sich bei der Mahlzeit an Bord um ein „echtes“ Frühstück, Mittag- oder Abendessen handelt.