Ein Offizier, der auf einem Schiff 184 Tage arbeitet, kann für jeden Tag eine Verpflegungspauschale absetzen. Für Fahrtätigkeiten von Seeleuten gibt es keine Begrenzung auf drei Monate, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VI R 66/10).
Ein Offizier, der auf einem Schiff 184 Tage arbeitet, kann für jeden Tag eine Verpflegungspauschale absetzen. Für Fahrtätigkeiten von Seeleuten gibt es keine Begrenzung auf drei Monate, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VI R 66/10).