Bekommt ein Kind in der Schule Mittagessen, können Eltern die Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Verpflegungskosten seien erstens mit dem Kinderfreibetrag abgegolten und zweitens bestehe kein Zusammenhang zum Privathaushalt, entschied das Finanzgericht Sachsen (Az. 6 K 1546/13). Die Eltern wollen mit ihrer Klage weiter vor den Bundesfinanzhof ziehen.